Lufthansa: Pilotengewerkschaft Cockpit sagt Streik ab

ein Lufthansa Flugzeug steht auf dem Flughafen Frankfurt
Einigung in letzter Minute: Die Lufthansa-Piloten streiken nun zunächst doch nicht© Shutterstock/travelview

Im Tarifkonflikt zwischen der Lufthansa und ihren Pilotinnen und Piloten gibt es eine grundsätzliche Einigung: Die Gewerkschaft Cockpit hat ihren geplanten zweitägigen Streik abgesagt.

  • Keine Streiks am 7. und 8. September

  • Ausstände bei Eurowings weiterhin möglich

Lufthansa: Keine Streiks der Piloten

Flugreisende können aufatmen: Im Tarifkonflikt zwischen dem Lufthansa-Konzern und der Pilotengewerkschaft Cockpit haben die Parteien eine vorläufige Einigung erzielt. Der für Mittwoch, 7. September, und Donnerstag, 8. September, angekündigte Streik ist abgesagt.

Die Entspannung wurde möglich, da die Lufthansa am Dienstag, 6. September, ein verbessertes Tarifangebot vorgelegt hat. Die Details des Abkommens müssen allerdings noch fixiert werden.

Wer einen Lufthansa-Flug gebucht hat, sollte dennoch zur Sicherheit seinen Flugstatus überprüfen* und sich bei Problemen direkt mit der Lufthansa in Verbindung setzen*.

Beim Piloten-Streik am Freitag, 2. September, mussten mehr als 800 Flugverbindungen gestrichen werden. Betroffen waren rund 130.000 Passagiere.

Weiter Streikgefahr bei Eurowings

Keine Einigung gibt es weiterhin im gesonderten Tarifkonflikt bei der Lufthansa-Tochter Eurowings. Hier stecken die Tarifverhandlungen immer noch in einer Sackgasse. Nach einer erfolgreichen Urabstimmung sind Piloten-Streiks prinzipiell jederzeit möglich.

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Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende

Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können Sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.

Mit Material von dpa

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