Italien: Beim Fahrradtransport Warntafeln verwenden

Autos auf einer Autobahn in Italien. An einem Autoheck sind Fahrräder mit zwei Warntafeln befestigt.
Vorsicht: In Italien sind beim Fahrradtransport Warntafeln erforderlich© imago images/Manngold

Jetzt steht es fest: Die Anfang dieses Jahres angekündigten Erleichterungen beim Fahrradtransport gelten nicht. Heckträger, die auf der Anhängerkupplung sitzen, brauchen weiterhin Warntafeln.

  • Update: Keine Ausnahmen für Heckträger auf Anhängerkupplung

  • ADAC: Warntafeln anbringen, sonst drohen Bußgelder

Jedes Jahr machen sich viele Reisende für einen Kurztrip oder einen längeren Urlaub auf den Weg nach Italien. Besonders beliebt ist dabei der Gardasee – ein begehrtes Ziel für Radfahrende. Wer sein Fahrrad mit dem Auto transportiert, sollte aber Folgendes unbedingt wissen: In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen zwei Warntafeln, jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung, angebracht sein.

Heckträger an Anhängerkupplung brauchen Warntafeln

Auch Fahrer und Fahrerinnen, die mit einem Heckträger auf der Anhängerkupplung ihre Fahrräder transportieren, müssen Warntafeln verwenden. Dies gilt auch dann, wenn der Träger ein Wiederholungskennzeichen und eine eigene Beleuchtung aufweist.

Für Verwirrung hatte eine Gesetzesänderung vom Januar diesen Jahres und ein Rundschreiben des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr gesorgt, die Erleichterungen beim Fahrradtransport in Aussicht stellten. Jetzt ist allerdings klar: Es gibt keine Ausnahmeregelung für Heckträger, die auf der Anhängerkupplung angebracht sind.

Der ADAC rät allen Autofahrenden, die ihr Fahrrad mitnehmen möchten, beim Transport Warntafeln anzubringen, Bei fehlenden Warntafeln können Bußgelder ausgestellt und die Weiterfahrt untersagt werden.

Weitere Infos zum Thema bzw. wie viele Warntafeln man wann benötigt, finden Sie hier.

Italien: Vorschriften für die Warntafel

Eine Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von mindestens 50 x 50 Zentimeter haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen). Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit 87 Euro geahndet.

Gesetzesänderung: Bestimmungen mehrmals angepasst

Die Rechtslage bei der Anbringung von Fahrradträgern am Fahrzeug hatte sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Zuletzt sollten es für Heckträger, die auf der Anhängerkupplung ruhen und mit eigener Beleuchtung sowie einem Wiederholungskennzeichen ausgestattet sind, eine Ausnahme für das Anbringen von Warnschildern geben. Dies wurde jedoch nicht so umgesetzt.

Deshalb gilt: Sicherheitshalber auch bei diesen Trägern Warntafeln anzubringen!

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