Italien: Beim Fahrradtransport Warntafeln verwenden

Autos auf einer Autobahn in Italien. An einem Autoheck sind Fahrräder mit zwei Warntafeln befestigt.
Vorsicht: In Italien sind beim Fahrradtransport Warntafeln erforderlich© imago images/Manngold

Laut dem Italienischen Automobilclub ( ACI) wurden die Anfang dieses Jahres angekündigten Erleichterungen beim Fahrradtransport nun doch nicht bestätigt. Heckträger, die auf der Anhängerkupplung sitzen, brauchen – entgegen der bisherigen Annahme der Verkehrsjuristen – weiterhin Warntafeln.

  • Update: Keine Ausnahmen für Heckträger auf Anhängerkupplung

  • Juristische Unklarheit beim Fahrradtransport

  • ADAC: Vorerst Warntafeln anbringen

Jedes Jahr machen sich viele Reisende für einen Kurztrip oder einen längeren Urlaub auf den Weg nach Italien. Besonders beliebt ist dabei der Gardasee – ein begehrtes Ziel für Radfahrende. Leider ist die Gesetzeslage zum Fahrradtransport derzeit undurchsichtig.

Zwar gilt generell: In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen zwei Warntafeln, jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung, angebracht sein.

Aber ob für Heckträger auf der Anhängerkupplung sitzend Ausnahme gelten, ist derzeit strittig.

Heckträger an Anhängerkupplung brauchen Warntafeln

Nach Hinweisen des ACI müssen Fahrer und Fahrerinnen, die mit einem Heckträger auf der Anhängerkupplung ihre Fahrräder transportieren, weiterhin Warntafeln verwenden. Dies gilt auch dann, wenn der Träger ein Wiederholungskennzeichen und eine eigene Beleuchtung aufweist.

Für Verwirrung haben eine Gesetzesänderung vom Januar diesen Jahres und ein Rundschreiben des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr gesorgt. Während sich viele Juristen darin einig waren, dass man daraus Erleichterungen beim Fahrradtransport ableiten kann, zeigt sich nun, dass die italienischen Behörden diese Gesetzesänderung unter Umständen doch anders auslegen – zum Nachteil der Reisenden. Das muss allerdings noch abschließend geklärt werden.

Deshalb rät der ADAC allen Autofahrenden, die ihr Fahrrad mitnehmen möchten, beim Transport Warntafeln anzubringen, bis die Sachlage juristisch einwandfrei geklärt ist. Denn derzeit ist nicht auszuschließen, dass bei fehlenden Warntafeln Bußgelder ausgestellt werden könnten.

Weitere Infos zum Thema bzw. wie viele Warntafeln man wann benötigt, finden Sie hier.

Italien: Vorschriften für die Warntafel

Eine Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von mindestens 50 x 50 Zentimeter haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen). Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit 87 Euro geahndet.

Gesetzesänderung: Bestimmungen mehrmals angepasst

Die Rechtslage bei der Anbringung von Fahrradträgern am Fahrzeug hatte sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Auch jetzt konnte noch nicht abschließend geklärt werden, wie die neueste Gesetzesänderung in Italien in der Praxis umgesetzt wird. Bis dahin sollten Urlauber und Urlauberinnen lieber die zusätzlichen Warntafeln anbringen, um ein Bußgeld zu vermeiden, Die ADAC-Juristen sind im Austausch mit den italienischen Behörden, um schnell Klarheit zu schaffen.

Urlaubstipps und Reiseinspirationen. Kostenlos vom ADAC