Frankreich: Streik an Flughäfen sorgt für Verspätungen und Ausfälle

Eine Abflugtafel weist auf annullierte Flüge während eines landesweiten Streiktages hin, der von französischen Gewerkschaften gegen die geplante Reform des Rentensystems der Regierung am Flughafen Nizza Côte d'Azur in Nizza
Etliche Flieger von und nach Frankreich dürften in den nächsten Tagen nicht pünktlich abheben © dpa/Sebastien Nogier

Flugreisende von und nach Frankreich benötigen in den kommenden Tagen viel Geduld. Die französischen Fluglotsen wollen streiken genau zum Sommerferien-Beginn in Frankreich und in Teilen Deutschlands.

  • Update: In Paris ein Viertel der Flüge gestrichen

  • Fluglotsen-Streik am 3. und 4. Juli

  • Luftfahrtbehörde DGAC warnt vor massiven Ausfällen und Chaos

  • ADAC Reiserecht: Was bei Streiks im Flugverkehr grundsätzlich gilt

In den kommenden Tagen könnte es in weiten Teilen Europas zu erheblichen Störungen im Flugverkehr kommen. Grund dafür ist ein geplanter Streik zweier französischer Fluglotsengewerkschaften. Auch Verbindungen von und nach Deutschland, könnten von Verspätungen und Ausfällen betroffen sein.

Flughäfen: Luftfahrtbehörde warnt vor Chaos

Konkret soll der Streik der französischen Fluglotsen am Donnerstag, 3. Juli, und Freitag, 4. Juli, stattfinden. Betroffen werden nicht nur Reisende sein, die Frankreich als Abflug- oder Zielort haben, sondern auch Passagiere, die das Land lediglich überfliegen oder dort umsteigen.

Besonders starke Einschränkungen werden für Donnerstag, 3. Juli, erwartet. An diesem Tag beginnen in Frankreich die Sommerferien. Millionen Reisende könnten betroffen sein. Frankreichs Luftfahrtbehörde DGAC warnt vor massiven Flugausfällen, verpassten Anschlussflügen und in der Folge chaotischen Zuständen an Flughäfen. An den Pariser Flughäfen wird am Donnerstag ein Viertel der Flüge gestrichen.

Fluggäste, die an den Streiktagen nach Frankreich reisen oder einen Transit über französischen Luftraum geplant haben, sollten zeitnah ihren Flugstatus prüfen und sich gegebenenfalls direkt mit ihrer Airline in Verbindung setzen.

Hier finden Sie weitere Infos zu den wichtigsten französischen Flughäfen Charles de Gaulle in Paris und Paris-Orly sowie Marseille.

Streik der Fluglotsen: Was Reisende wissen sollten

Grundsätzlich gilt: Bei der Annullierung oder Verspätung von Flügen haben Fluggäste einen Anspruch auf Entschädigung. Die Airline kann die Zahlung nur dann verweigern, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Darunter versteht man Umstände, die für die Airline nicht beherrschbar sind. Das kann zum Beispiel auch ein Streik sein.

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