Drängeln auf der Autobahn: So schnell ist der Führerschein weg
Von Petra Zollner

Wer im Straßenverkehr zu dicht auffährt und drängelt, muss mit hohen Strafen und bis zu drei Monaten Fahrverbot rechnen.
Diese Situation kennt fast jeder: Man befindet sich auf der Autobahn im Überholvorgang auf der linken Spur und plötzlich schießt ein Auto von hinten heran, der Fahrer sitzt dem Vorausfahrenden gefühlt im Nacken. Was vielen Dränglern nicht klar ist: Dafür drohen hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote von bis zu drei Monaten.
Um einen Abstandsverstoß handelt es sich dann, wenn die Fahrerin oder der Fahrer den Sicherheitsabstand über einen längeren Zeitraum nicht einhält. Daher werden bei Messungen der Nah- und der Fernbereich der Messstelle meist durch zwei Videokameras dokumentiert.
Bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h
mit weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 Euro, 1 Punkt
mit weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 Euro, 1 Punkt
mit weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 Euro, 1 Punkt
mit weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 Euro, 1 Punkt
mit weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 Euro, 1 Punkt
Ein praktisches Beispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h ist die Hälfte des Tachowertes 50. Und 5/10 davon sind 25 Meter.
Bei über 100 km/h
mit weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 Euro, 1 Punkt
mit weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 Euro, 1 Punkt
mit weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
mit weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
mit weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Bei einer Geschwindigkeit über 130 km/h
mit weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100 Euro, 1 Punkt
mit weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180 Euro, 1 Punkt
mit weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
mit weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
mit weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Aufgepasst: Wer länger sehr dicht auffährt und dabei die Lichthupe benutzt, um den Vordermann zum Spurwechsel zu bewegen, ist unter Umständen sogar wegen Nötigung im Straßenverkehr dran. Dann handelt es sich um eine Straftat, bei der neben sehr hohen Geldstrafen auch der Entzug der Fahrerlaubnis droht.