Coronavirus: Was gilt bei Umzug, Renovierung und Wohnungsbesichtigung?

Junge Frau zieht während der Coronakrise in einen neue Wohnung um und packt Kisten aus
Für einen Umzug in Corona-Zeiten gelten besondere Regeln© iStock.com/South_agency

Das Leben in Corona-Zeiten stellt uns im Alltag vor neue Herausforderungen. Was bei Umzug, Renovierung oder Wohnungsbesichtigungen gilt, erklären die ADAC Experten.

Darf ich einen Umzug durchführen?

Die Durchführung eines Umzugs ist in allen Bundesländern erlaubt. Eine Umzugsfirma kann hierfür problemlos beauftragt werden. Findet der Umzug privat statt, müssen aktuell keine Kontaktbeschränkungen mehr beachtet werden.

Die einzelnen Bundesländer haben jedoch sogenannte Krankenhausampeln eingeführt. Diese haben zwei Warnstufen: gelb und rot. Sollte die Krankenhausampel eines Bundeslandes auf gelb schalten, können wieder Kontaktbeschränkungen eingeführt werden, die dann auch bei einem privat durchgeführten Umzug beachtet werden müssen. Die Regeln könnten je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Trotz Aufhebung der Kontaktbeschränkungen gelten die AHA-Regeln bundesweit weiter. Das bedeutet, dass der Mindestabstand (1,5 m) wo immer möglich eingehalten werden soll. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, so sollte eine Maske getragen werden. Es reicht zwischenzeitlich das Tragen einer medizinischen Maske aus.

Darf ich meine Wohnung renovieren?

Ja, das ist möglich. Sollte die Krankenhausampel des jeweiligen Bundeslandes jedoch auf gelb springen, dann sollte man sich im Vorfeld über den erlaubten Personenkreis informieren, der bei der Renovierung helfen darf.

Dürfen Wohnungsbesichtigungen stattfinden?

Ja, Wohnungsbesichtigungen sind wieder erlaubt. Aber auch hier gilt: Halten Sie
unbedingt die Hygiene- und Abstandsregeln ein!

Das gilt aktuell beim TÜV, Werkstattbesuch oder bei der Autowäsche