Grenzkontrollen: Wo es Wartezeiten bei der Ein- und Ausreise gibt

An Deutschlands Grenzen gibt es weiterhin Kontrollen, wenn auch nicht mehr pandemiebedingt: Wo Autofahrende bei der Ein- und Ausreise mit Wartezeiten rechnen müssen.
Überblick: Die aktuelle Lage an den Grenzen zu den Nachbarländern
Mit diesen Wartezeiten müssen Autofahrende rechnen
Die Corona-Regeln bei der Ein- und Ausreise
Grenzkontrollen – zumindest stichprobenartige – gehören an vielen deutschen Grenzen weiterhin zum Alltag. Die Gründe dafür liegen meist im Versuch, Flüchtlingsströme zu kontrollieren. Was Reisende an den Grenzen zu den Nachbarstaaten erwartet. Ein Überblick.
Inhaltsverzeichnis
Österreich: Wartezeiten bei der Ausreise
Bei der Einreise von Deutschland nach Österreich gibt es keine systematischen Kontrollen. Stichprobenartig kontrolliert wird nur bei besonderen Anlässen (z. B. internationalen Großveranstaltungen oder Terrorgefahr).
Bei der Ausreise von Österreich nach Deutschland führt die deutsche Bundespolizei stichprobenartige Grenzkontrollen durch. Betroffen sind vor allem die Autobahnübergänge
Suben (A3 Linz – Passau)
Walserberg (A8 Salzburg – München)
Kiefersfelden (A93 Kufstein – Rosenheim)
Dadurch müssen Reisende je nach Verkehrsaufkommen mit Wartezeiten rechnen. Diese können in den Spitzenzeiten der Hauptreisezeit eine halbe Stunde oder länger dauern.
Hier finden Sie Infos zu den aktuellen Wartezeiten von und nach Österreich*
Für die Einreise nach Österreich und die Rückkehr nach Deutschland ist kein Corona-Nachweis (Impfung oder negativer Test) erforderlich.
Österreich: Was man bei einem Urlaub wissen sollte
Schweiz: Mit Zollkontrollen rechnen
An den Grenzübergängen zwischen Deutschland und der Schweiz finden bei der Einreise in die Schweiz sowie der Ausreise nach Deutschland keine systematischen Grenzkontrollen statt, es werden aber stichprobenartige Zollkontrollen durchgeführt.
Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist und auch nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, sind bei der Ein- und Ausreise internationale Zollbestimmungen zu beachten. Zuwiderhandlungen können hohe Geldbußen nach sich ziehen.
Zollbestimmungen bei der Einreise in die Schweiz
Zollbestimmungen bei der Rückreise nach Deutschland*
Für die Einreise in die Schweiz und die Rückkehr nach Deutschland ist kein Corona-Nachweis (Impfung oder negativer Test) erforderlich.
Schweiz: Was man bei einem Urlaub wissen sollte
Frankreich: Kaum Wartezeiten
An den Grenzübergängen zwischen Deutschland und Frankreich finden bei der Einreise nach Frankreich sowie der Rückreise nach Deutschland keine systematischen Kontrollen statt.
Mit stichprobenartigen Kontrollen ist nur bei besonderen Anlässen (z. B. internationalen Großveranstaltungen oder Terrorgefahr) zu rechnen.
Für die Einreise nach Frankreich und die Rückkehr nach Deutschland ist kein Corona-Nachweis (Impfung oder negativer Test) erforderlich.
Frankreich: Was man bei einem Urlaub wissen sollte
Luxemburg: Keine Kontrollen
An den Grenzübergängen zwischen Deutschland und Luxemburg finden bei der Einreise nach Luxemburg sowie der Rückreise nach Deutschland keine systematischen Kontrollen statt.
Für die Einreise nach Luxemburg und die Rückkehr nach Deutschland ist kein Corona-Nachweis (Impfung oder negativer Test) erforderlich.
Das muss man für die Einreise nach Luxemburg wissen
Belgien: Ein- und Ausreise ohne Wartezeiten
An den Grenzübergängen zwischen Deutschland und Belgien finden bei der Einreise nach Belgien sowie der Rückreise nach Deutschland keine systematischen Kontrollen statt.
Für die Einreise nach Belgien und die Rückkehr nach Deutschland ist kein Corona-Nachweis (Impfung oder negativer Test) erforderlich.
Das muss man für die Einreise nach Belgien wissen
Niederlande/Holland: Keine Grenzkontrollen
An den Grenzübergängen zwischen Deutschland und den Niederlanden finden bei der Einreise in die Niederlande sowie der Rückreise nach Deutschland keine systematischen Kontrollen statt.
Für die Einreise in die Niederlande und die Rückkehr nach Deutschland ist kein Corona-Nachweis (Impfung oder negativer Test) erforderlich.
Holland: Was man bei einem Urlaub wissen sollte
Dänemark: Staus und lange Wartezeiten
Bei der Einreise von Deutschland nach Dänemark führt die dänische Polizei Grenzkontrollen durch, die oft deutlich über stichprobenartige Kontrollen hinausgehen.
Dadurch kommt es insbesondere an den Grenzübergängen Ellund (A7 westlich von Flensburg) und Krusau (B200 nördlich von Flensburg) in Spitzenzeiten zu kilometerlangen Staus und beträchtlichen Wartezeiten. Bei der Rückreise von Dänemark nach Deutschland finden keine systematischen Kontrollen statt.
Für die Einreise nach Dänemark und die Rückkehr nach Deutschland ist kein Corona-Nachweis (Impfung oder negativer Test) erforderlich.
Dänemark: Was man bei einem Urlaub wissen sollte
Polen: Vereinzelte Grenzkontrollen
An den Grenzübergängen zwischen Deutschland und Polen finden bei der Einreise nach Polen sowie der Rückreise nach Deutschland keine systematischen Kontrollen statt.
Seit dem Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 hat Deutschland allerdings stichprobenartige Grenzkontrollen verstärkt, die flexibel gehandhabt werden. Dadurch sind Wartezeiten bei der Rückreise nach Deutschland nicht auszuschließen.
Für die Einreise nach Polen und die Rückkehr nach Deutschland ist kein Corona-Nachweis (Impfung oder negativer Test) erforderlich.
Das muss man für die Einreise nach Polen wissen
Tschechien: Keine Kontrollen oder Wartezeiten
An den Grenzübergängen zwischen Deutschland und Tschechien finden bei der Einreise nach Tschechien sowie der Rückreise nach Deutschland keine systematischen Kontrollen statt. Stichprobenartig kontrolliert wird nur bei besonderen Anlässen (z. B. internationalen Großveranstaltungen oder Terrorgefahr).
Für die Einreise nach Tschechien und die Rückkehr nach Deutschland ist kein Corona-Nachweis (Impfung oder negativer Test) erforderlich.
Das muss man für die Einreise nach Tschechien wissen
Grenzen: Keine Reisen ohne Ausweis
Gut zu wissen: Deutschland und alle seine Nachbarstaaten sind Mitglieder des Schengener Abkommens über den freien Personenverkehr. Dennoch besteht die Pflicht, an der Grenze bei Aufforderung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen zu können.
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