Jährlicher TÜV: EU will ältere Autos öfter zur HU schicken

Die EU-Kommission will für ältere Autos eine jährliche Hauptuntersuchung (HU) einführen. Ziel ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Beschlossen ist die Sache aber noch nicht. Das sagt der ADAC zur HU und zu weiteren Plänen der EU Kommission.
Betroffen wären alle mehr als 10 Jahre alte Autos
EU-Mitgliedsstaaten und EU-Parlament müssen noch zustimmen
ADAC: Verkürzung der HU-Intervalle nicht notwendig
Die EU-Kommission plant neue Regeln für die Verkehrssicherheit. Ein Vorschlag trifft Besitzerinnen und Besitzer älterer Autos, deren Erstzulassung mehr als zehn Jahre zurückliegt. In Deutschland sind dies mehr als 23,4 Millionen Pkw, der Anteil am Gesamtbestand liegt bei 47,1 Prozent.
EU-Kommission: Ältere Autos jedes Jahr zum TÜV
Die EU-Kommission will eine jährliche Pflichtinspektion für Autos einführen, die älter als zehn Jahre sind. Beschlossen ist das aber noch nicht. Bevor der Vorschlag in Kraft treten kann, müssten auch das EU-Parlament und die EU-Staaten zustimmen.
Laut EU-Kommission verfolgt der Vorschlag das Ziel, die Zahl der Verkehrsunfälle und der Unfallopfer zu senken. Die Behörde rechnet damit, dass die Einführung jährlicher Prüfungen von Pkw und Kleintransportern zu einem Prozent weniger Verkehrstoten und Verletzten führen könnte.
Ältere Fahrzeuge seien pannenanfälliger, zudem hätten Studien gezeigt, dass sie häufiger in Unfälle verwickelt sind. Da Autos für den weitaus größten Teil der Todesfälle verantwortlich seien und selbst wenn technische Defekte nur einen relativ geringen Anteil an den Unfallursachen ausmachten, könne die jährliche Inspektion älterer Autos einen erheblichen Unterschied machen. Dies gelte insbesondere für die Sicherheit.
ADAC: Häufigkeit der Hauptuntersuchung nicht ändern
Der ADAC sieht die EU-Pläne kritisch. Eine Verkürzung der Prüfintervalle ist laut Einschätzung des Clubs unverhältnismäßig. Technische Mängel verursachen weniger als 1 % der tödlichen Unfälle, viele davon sind durch die HU nicht zu verhindern. Eine jährliche HU würde einen hohen Aufwand bedeuten, ohne dass ein relevanter Sicherheitsgewinn nachweisbar ist. Eine detailliertere Datenerhebung wäre nötig, bevor eine solche Maßnahme gerechtfertigt werden kann.
Die Verkehrsunfallforschung der TU Dresden hatte bereits in einer früheren Studie im Auftrag des ADAC nachgewiesen, dass eine Verkürzung der HU-Fristen auf ein Jahr keinen messbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat. Dank regelmäßiger, sachverständiger und umfassender technischer Inspektionen zeichnet sich die deutsche Fahrzeugflotte durch eine geringe Quote technischer Mängel aus. Zudem sind nur wenige der festgestellten Mängel unfall- bzw. sicherheitsrelevant.
Zudem wurde der Umfang der Hauptuntersuchung bereits in den letzten Jahren aufgrund der komplexeren Fahrzeuge deutlich erweitert. Insbesondere wurde der Fokus dabei auf Assistenzsysteme, E-Mobilität, Auslesen von Fehlercodes gerichtet. Aber auch die Überwachung der Emissionen wurde mit der Wiedereinführung der Endrohrmessung in Deutschland im Jahr 2018 sowie der Einführung der neuen Partikelzahlmessung für Euro 6 Diesel ab 1. Juli 2023 deutlich verstärkt.
Weitere Aspekte der Richtlinien-Revision
Neben der Verkürzung der Intervalle zur Hauptuntersuche, umfassen die geplanten Änderungen durch die EU-Kommission noch andere Aspekte. So sind beispielsweise auch sogenannte Unterwegskontrollen angedacht, die Fahrzeuge während der Fahrt auf mögliche Verletzungen der Richtwerte für Lärm- und Luftschadstoff-Emissionen untersuchen sollen. Hier spricht sich der ADAC gegen eine verpflichtende Einführung durch die Mitgliedsstaaten aus. Auch fordert der Club, dass ein Nichtbestehen der HU nicht auf Grundlage von Faktoren zustande kommen darf, die die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter nicht in der Hand haben. Dazu zählt auch das Fehlen von Softwareupdates, die durch den Hersteller zu Verfügung gestellt werden müssten.
ADAC Forderungen
Der ADAC fordert, dass...
die jährliche HU für Pkw (M1) älter als 10 Jahre als unverhältnismäßig abgelehnt wird und dass Umfang und Frequenz weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bleiben.
die vorgeschlagene Datenbankenlösung gegen Tachomanipulation durch eine zeitgemäße Sicherung des Kilometerstandes im Fahrzeug im Rahmen der Typgenehmigungsverordnung 2018/858 ergänzt werden soll.
der Prüfumfang für Elektrofahrzeuge und Fahrerassistenzsystemen im Rahmen der HU auf wenige, technisch sinnvolle Prüfungen beschränkt wird.
das Nichtbestehen der HU keinesfalls durch Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Fahrzeughalter verursacht werden darf, z.B. fehlende digitale Infrastruktur oder ausbleibende herstellerseitiger Software-Updates.
vor einer verpflichtenden Einführung von „Abgasscreening“ („Remote Sensing“) im Rahmen der Unterwegskontrollen die Technologien ausreichend erprobt werden.
HU und AU: Alles Wissenswerte zum TÜV
Mit Material von dpa.