Ägypten-Urlaub: Was der Nahost-Konflikt für Reisende bedeutet

Frau sitzt auf einer Decke in der Wüste, neben ihr ein Kamel und im Hintergrund die Pyramiden von Gizeh
Sonnenuntergang an den Pyramiden von Gizeh: Das Niltal ist vom Nahost-Konflikt nicht betroffen© iStock.com/lncreativemedia

Ägypten verspricht das ganze Jahr über sommerliche Temperaturen und Baden pur. Wegen des Nahost-Konflikts sind Urlauber und Urlauberinnen jedoch verunsichert. Was Reisende jetzt wissen sollten.

  • Auswärtiges Amt: Keine allgemeine Reisewarnung, aber vermehrte Hinweise

  • Corona-Einschränkungen aufgehoben

  • Fotografieren für den privaten Gebrauch erlaubt

Nahost-Konflikt: Keine allgemeine Reisewarnung

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht lediglich im Norden der Sinai-Halbinsel für das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme der Stadt Taba). Diese Region spielt im Ägypten-Tourismus aber keine nennenswerte Rolle. Unabhängig vom Nahost-Konflikt wird zusätzlich aus Sicherheitsgründen vor Fahrten in entlegene Gebiete der Sahara gewarnt.

Angesichts des Krieges zwischen Israel und der Palästinenserorganisation Hamas hat das Auswärtige Amt allerdings seine Reisehinweise ausgeweitet. Im Süden der Sinai-Halbinsel – hier liegen unter anderem der Badeort Sharm el-Sheikh und das weltberühmte Katharinen-Kloster – wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.

In den übrigen Landesteilen ist ein Urlaub ohne Einschränkungen möglich. Dies gilt z.B. für die Küsten des Roten Meeres (Hurghada, Marsa Alam, usw.), das Mittelmeer (z.B. Marsa Matruh, Alexandria) oder das Niltal mit Kairo, den Pyramiden von Gizeh, Luxor und Assuan.

Wichtig für die Einreise nach Ägypten

Ägypten hat die coronabedingten Einreisebestimmungen aufgehoben. Reisende aus Deutschland müssen keinen Impfnachweis und auch keinen negativen Corona-Test vorlegen. Auch vor Ort gibt es fast keine Corona-Einschränkungen mehr.

Hier erfahren Sie, welche allgemeinen Einreisebestimmungen zu beachten und welche Dokumente vorzulegen sind.

Fotografieren an öffentlichen Orten erlaubt

Touristen in Ägypten dürfen laut einer neuen Vorschrift grundsätzlich alles kostenfrei für den privaten Gebrauch fotografieren. Doch es gibt ein paar wesentliche Einschränkungen:

  • Verboten ist es, Fotos von Szenen zu machen oder zu verbreiten, die auf die eine oder andere Weise "dem Image des Landes schaden können".

  • Verboten bleibt das Ablichten von Sicherheitskräften und militärischen Einrichtungen.

  • Das Fotografieren von Kindern ist untersagt. Ägyptische Staatsbürger dürfen nur mit ihrer Erlaubnis fotografiert werden.

  • In archäologischen Stätten und Museen ist das Fotografieren für den privaten Gebrauch erlaubt, allerdings darf in Innenräumen kein Blitzlicht verwendet werden.

Mit dieser Regelung soll der Tourismus in Ägypten unterstützt werden. Bislang musste man bei vielen Tempeln und archäologischen Stätten zum Teil teure Genehmigungen erwerben. Zudem kam es vor, dass einige Wächter aus den entsprechenden Vorschriften ein lukratives Bakschisch-Geschäft gemacht hatten.

Weitere Informationen zum Reiseziel Ägypten finden Sie hier.

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