Bei der Auswertung der Ergebnisse des ADAC Reifentests wird besonders auf die Ausgewogenheit des Reifens geachtet. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Reifen ein gutes ADAC-Urteil erhalten, die in allen Kriterien bestimmte, durchaus anspruchsvolle Mindestanforderungen erfüllen. Dem Autofahrer nutzen Reifen mit hervorragend Einzeleigenschaften wenig, wenn diese Reifen gleichzeitig in anderen Kriterien relevante Schwächen zeigen.
Aus diesem Grund müssen für die Erreichung eines ADAC-Urteils Mindestnoten in den Überkriterien erreicht werden. Nachfolgende Tabelle zeigt die Notengrenzen für die verschiedenen Kriterien:
ADAC-Urteil |  |  |  |  |  |
|  |  |  |  |  |
Trocken | 1,5 | 2,5 | 3,5 | 4,5 | 5,5 |
Nass | 1,5 | 2,5 | 3,5 | 4,5 | 5,5 |
Schnee | 1,5 | 2,5 | 3,5 | 4,5 | 5,5 |
Eis | 1,5 | 2,5 | 3,5 | 4,5 | 5,5 |
Kraftstoff-
Verbrauch | 1,5 | 2,5 | 3,5 | 4,5 | 5,5 |
Verschleiß | 1,5 | 2,5 | 3,5 | 4,5 | 5,5 |
Ein Reifen, der das ADAC-Urteil „gut“ anstrebt, muss also in allen relevanten Kriterien mindestens in den Notenbereichen der Spalte „gut“ liegen. Wird in einem Kriterium die untere Notengrenze nicht erreicht, kann bestenfalls nur die Note „befriedigend“ vergeben werden.
Da wir für zukünftige Reifentests von einem Anstieg des Leistungspotenzials der Reifen ausgehen, wurde die Note „sehr gut“ bisher nicht vergeben. Damit können bis auf Weiteres die Bewertungsmaßstäbe für die Sommer- und Winterreifentests erhalten bleiben.
Neue Ermittlung der Gesamtnote (seit 2012):
Bisher wurde die Gesamtnote eines Reifens immer aus den gewichteten Noten in den Hauptkriterien ermittelt. Somit war es möglich, dass sich starke Bewertungsunterschiede in den Hauptkriterien ausgleichen konnten. Die Konsequenz daraus war, dass einige Reifen, die z.B. ein ADAC-Urteil „Befriedigend“ erhalten hatten, bessere Gesamtnoten erreichten als Reifen mit dem ADAC-Urteil „Gut“ (siehe hierzu auch unter dem Punkt Grenznoten). Bei der neuen Methode zur Ermittlung der Gesamtnote wird diese gleich gesetzt mit der schlechtesten Note aus den Hauptkriterien, die zur Abwertung geführt haben. Wenn nur die Notengrenze in einem Hauptkriterium nicht erreicht wird, ist die Note dieses Hauptkriteriums gleich der Gesamtnote. Bei dem Nichterreichen der Notengrenze in mehreren Hauptkriterien zählt die schlechteste Note als Gesamtnote.