Radarwarner und Blitzer-Apps in Deutschland und im Ausland

Blitzer-Apps und Radarwarner sind beliebt, denn sie schützen vor Bußgeldern. Aber egal, ob im Navi integriert oder auf dem Handy aktiviert: Radarwarner sind verboten. Wer sie verwendet, riskiert ein Bußgeld.

  • Geschwindigkeitswarner darf man nicht betriebsbereit mitführen

  • Navis, die Blitzer anzeigen und Radarwarner-Apps darf man nicht verwenden

  • Es gibt keine einheitlichen Regelungen in Europa

Radarwarner: Das gilt in Deutschland

Ein Handy mit der Blitzerapp im Display im Auto
Radarwarner in Navis sind verboten© Shutterstock/mhong84

In Deutschland ist jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten. Technische Geräte (z.B. reine Radarwarner) darf man nicht betreiben und noch nicht einmal betriebsbereit mitführen. Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen, und Blitzer-Apps im Smartphone dürfen Sie nicht verwenden.

Blitzer-Apps: Das gilt für Beifahrer

Die Vorschrift im Gesetz richtet sich zwar primär an den Fahrer selbst. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es jedoch auch dann verboten, eine Blitzer-App zu nutzen, wenn ein Beifahrer die App auf seinem Handy laufen hat. In dem Fall hatten die Polizisten die laufende Blitzer-App auf dem Handy der Beifahrerin bei einer Verkehrskontrolle entdeckt.

Diese Bußgelder und Strafen drohen

Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister.

Polizei: Radarwarner sicherstellen

Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner, kann sie diesen sicherstellen und sogar vernichten lassen. Ob das aber auch bei Navigationsgeräten oder Mobiltelefonen möglich ist, darf man bezweifeln. Weil diese Geräte vorrangig andere Funktionen erfüllen, sind diese Maßnahmen wohl eher nicht verhältnismäßig.

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Warnungen im Radio vor Blitzern

Radiomeldungen zur Warnung vor Messstellen sind nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen. Auch darf man andere Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern durchaus warnen, sofern man sie dadurch nicht behindert oder ablenkt. Anderenfalls kann die Polizei dies untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, ist allerdings nicht erlaubt.

Radarwarner: Das gilt im Ausland

In Europa gibt es keine einheitliche Regelung über ein Benutzungsverbot von Radarwarngeräten. Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) hat lediglich eine Empfehlung verabschiedet, wonach die Verwendung solcher Geräte untersagt werden soll. In der folgenden Übersicht haben die ADAC Juristen die Regelungen der einzelnen europäischen Länder dargestellt (ohne Gewähr).

LandMitführverbotBenutzungsverbotMögliche Geld- oder Haftstrafen sowie weitere Hinweise

Belgien


Ja

Geldstrafen ab 800 Euro oder Haftstrafen von 15 Tagen bis drei Monaten. Verdoppelung der Strafe im Wiederholungsfall. Fahrverbot zwischen 8 Tagen und 5 Jahren. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. POI-Funktion ist erlaubt

Bulgarien


Ja

Geldbuße

Dänemark


Ja

Hohe Geldstrafen

Finnland

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen. GPS-Navigationsgeräte mit POI-Funktion sowie Blitzer-Apps sind erlaubt.

Frankreich

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen ab 1.500 Euro. Das Gerät wird eingezogen. Ggf. Beschlagnahme des Kfz bei fest installierten Geräten. Die POI-Funktion ist erlaubt, wenn sie allgemein auf Gefahrenstellen in einer ausreichenden Distanz hinweist. Der deutliche und unmittelbare Hinweis auf Radarmessstellen hingegen ist verboten

Italien

Ja

Ja

Geldstrafe ab 800 Euro. Geräte werden beschlagnahmt

Griechenland

Ja

Ja

Geldstrafe ab 2000 Euro; 30 Tage Fahrverbot

Kroatien

Nein

Nein


Lettland


Ja

Geldbuße

Litauen


Ja

Geräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen

Luxemburg


Ja

Geldbuße bis 5000 Euro oder Haftstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr. Das Gerät wird eingezogen. POI-Funktion ist erlaubt

Niederlande

Ja

Ja

Geldbuße von 430 Euro. Das Gerät wird eingezogen. Navigationsgeräte mit POI-Funktion sowie Blitzer-Apps sind erlaubt

Norwegen


Ja

Strafe bis 10.000 Kronen (ca. 830 Euro) und Beschlagnahme des Geräts

Österreich


Ja

GPS-Navigationsgeräte mit einem POI-Warner als "Ankündigungsfunktion" sind erlaubt. Verboten sind Radarwarngeräte, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können. Diese dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch mitgeführt werden. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro und das Gerät wird eingezogen

Polen


Ja

Ja

Geldstrafen. Erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z.B. verpackt) darf mitgeführt werden

Portugal


Ja


Ja


Geldstrafe zwischen 500 und 2.500 Euro. Das Gerät wird beschlagnahmt. POI-Funktion ist erlaubt.

Rumänien

Nein

Nein

Verboten sind Radarstörsender, die das Radarsignal stören. Es drohen Geldbußen ab 365 Euro.

Schweden

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen. Das Gerät wird eingezogen

Schweiz

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen oder Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Auch GPS-Navigationsgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen können (POI-Funktion)

Serbien

Ja

Ja

Geldstrafe zwischen 50 Euro und 170 Euro bei Verwendung. Bei Unfall bis zu 45 Tagen Haft statt Geldbuße möglich. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt

Slowakei

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen

Slowenien

Ja

Ja

Geräte, die die Messung aktiv stören, sind verboten. Hohe Geldstrafen

Spanien

Ja

Ja

Geldstrafe ab 500 Euro. POI-Funktion ist erlaubt. Bei Radarstörsendern, die das Radarsignal stören, um Bußgelder zu vermeiden, ist eine Strafe von 6.000 Euro zu erwarten

Tschechien

Ja

Ja

Verboten sind Radarwarngeräte, welche die Messung unmöglich machen oder beeinträchtigen. Geldstrafen von von 7.000 bis 25.000 Kronen (ca. 280 – 1000 Euro). POI-Funktion ist erlaubt.

Türkei

Ja

Ja

Hohe Geldstrafen

Ungarn

Nein

Nein

Verboten sind Radarstörsender, die das Radarsignal stören. Es drohen Geldbußen bis 490 Euro.

Juristische Zentrale, Stand: 5/2025, Angaben ohne Gewähr