Blitzer-Apps und Radarwarner sollen vor Bußgeldern schützen. In Deutschland dürfen solche Warnsysteme jedoch nicht benutzt werden – weder als Smartphone-App noch als Funktion im Navi. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Blitzer-Apps und Radarwarner sind in Deutschland verboten Wer sie nutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen Für Radarwarner und Blitzer-Apps gelten in Europa unterschiedliche Regeln Sind Radarwarner und Blitzer-Apps in Deutschland erlaubt? In Deutschland ist jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten, d.h. Fahrerinnen und Fahrer dürfen keine Blitzer-Apps oder Radarwarner verwenden. Technische Geräte (z.B. reine Radarwarner) darf man nicht betreiben und noch nicht einmal betriebsbereit mitführen. Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen, und Blitzer-Apps im Smartphone dürfen Sie nicht verwenden, das gilt zum Beispiel auch für Google Maps. Lesen Sie hier mehr zum Thema Handy am Steuer Darf ein Beifahrer eine Blitzer-App benutzen? Nein. Die Vorschrift im Gesetz richtet sich zwar primär an den Fahrer selbst. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es jedoch auch dann verboten, eine Blitzer-App zu nutzen, wenn ein Beifahrer die App auf seinem Handy laufen hat. In dem Fall hatten die Polizisten die laufende Blitzer-App auf dem Handy der Beifahrerin bei einer Verkehrskontrolle entdeckt. Welche Strafe droht für Radarwarner und Blitzer-Apps? Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, es droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Darf die Polizei den Radarwarner sicherstellen? Findet die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner, kann sie diesen sicherstellen und sogar vernichten lassen. Ob das aber auch bei Navigationsgeräten oder Mobiltelefonen möglich ist, darf man bezweifeln. Weil diese Geräte vorrangig andere Funktionen erfüllen, sind diese Maßnahmen wohl eher nicht verhältnismäßig. Darf im Radio vor Blitzern gewarnt werden? Radiomeldungen zur Warnung vor Messstellen sind nicht verboten, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen. Auch darf man andere Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern durchaus warnen, sofern man sie dadurch nicht behindert oder ablenkt. Anderenfalls kann die Polizei dies untersagen. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, ist allerdings nicht erlaubt. Blitzer-Apps und Radarwarner im Ausland 2026: Übersicht für Europa In Europa gibt es keine einheitliche Regelung über ein Benutzungsverbot von Radarwarngeräten. Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) hat lediglich eine Empfehlung verabschiedet, wonach die Verwendung solcher Geräte untersagt werden soll. In der folgenden Übersicht haben die ADAC Juristen die Regelungen der einzelnen europäischen Länder dargestellt (ohne Gewähr).