Auto gestohlen: Das müssen Sie jetzt tun

Jeden Tag werden ungefähr 40 Autos in Deutschland gestohlen. Wenn Ihr Fahrzeug plötzlich weg ist, heißt es: Einen kühlen Kopf bewahren und schnell handeln. Hier erfahren Sie, was jetzt zählt.
Polizei rufen – melden Sie den Diebstahl sofort
Versicherung informieren – Teilkasko deckt Autodiebstahl
Schaden melden – Formular der Versicherung ausfüllen
Ist das Auto wirklich gestohlen worden?
Ihr Fahrzeug steht nicht mehr dort, wo Sie es abgestellt haben und Sie haben den Verdacht, es könnte gestohlen worden sein? Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren. Steht ihr Fahrzeug nicht mehr am ursprünglichen Abstellort, erkundigen Sie sich als Erstes bei der Polizei, ob das Fahrzeug nicht z.B. wegen Falschparkens abgeschleppt, versetzt oder aus anderen Gründen sichergestellt wurde. Ist dies nicht der Fall, erstatten Sie Strafanzeige wegen Diebstahls.
Wie erstatte ich Anzeige wegen Autodiebstahls?
Zur Anzeigenerstattung machen Sie Angaben zu Ihrem Fahrzeug. Sie benötigen in der Regel Ihren Personalausweis und beide Teile der Zulassungsbescheinigung, früher Fahrzeugschein sowie Fahrzeugbrief. Schildern Sie unter anderem wann und wo der Diebstahl passiert sein kann.
Nach der Anzeigeerstattung bekommen Sie eine Anzeigenbestätigung, die Sie dann auch den Versicherungen vorlegen. Ihr Fahrzeug wird zur Fahndung ausgeschrieben.
Falls Ihr Handy oder Geldbeutel im Auto lagen, lassen Sie die SIM- bzw. Bankkarten sofort sperren.
Benötigen Sie ein Fahrzeug, um mobil zu bleiben, kann ein Ersatzfahrzeug über die ADAC Plus-Mitgliedschaft, Ihre Autoversicherung oder über eine Mobilitätsgarantie abgesichert sein. Nehmen Sie hier direkt Kontakt mit dem ADAC, Ihrer Versicherung oder dem Kundendienst Ihres Fahrzeugherstellers auf.
Wann sollte man das Fahrzeug nach Diebstahl abmelden?
Haben Sie den Schaden bei der Versicherung gemeldet und ist nicht davon auszugehen, dass das Fahrzeug kurzfristig wieder aufgefunden wird, sollten Sie das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abmelden. Das sollte spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl geschehen, damit Sie keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien zahlen müssen.
Wie läuft die Abwicklung über die Teilkaskoversicherung?
Nachdem Sie den Diebstahl der Auto- bzw. Kaskoversicherung gemeldet haben, erhalten Sie in der Regel ein Formular. Füllen Sie die Schadensmeldung wahrheitsgemäß aus. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben richtig sind und beantworten Sie Rückfragen der Versicherung. Denn Sie als Versicherungsnehmer müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls erforderlich ist.
Legen Sie hier auch die Bestätigung vor, dass Sie eine Anzeige bei der Polizei erstattet haben. Anschließend prüft die Versicherung ihre Leistungspflicht.
Was zahlt die Versicherung bei Autodiebstahl?
Wie und in welcher Höhe die Teilkaskoversicherung den Schaden durch den Verlust des Fahrzeugs übernimmt, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. Bitte prüfen Sie diese. Wird das Fahrzeug nicht mehr gefunden, zahlt die Versicherung in der Regel der Wiederbeschaffungswert. Je nach Tarif und Versicherungsbedingungen kann jedoch auch der Kauf- bzw. Neupreis ausgezahlt werden. Die Werte ermittelt ein Sachverständiger der Versicherung.
Wird das Fahrzeug gefunden und weist es diebstahlbedingte Beschädigungen auf, übernimmt die Versicherung meist die Reparaturkosten. Liegt sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich eines möglichen Restwerts.
Vorsicht: Die Versicherung kann die Entschädigungssumme kürzen, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls z.B. nicht durch eine Wegfahrsperre gesichert war.
Vandalismus ist nicht über die Teilkaskoversicherung versichert. Diese Schäden reguliert – soweit vorhanden – die Vollkaskoversicherung. Hier ist es oft schwierig, Beschädigungen aufgrund eines Diebstahls oder -versuches von nicht versicherten mutwilligen Beschädigungen abzugrenzen. Dies führt häufig zum Streit mit der Versicherung.
Falls Sie in diese Situation kommen, sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt einschalten.
Wann kann ich nach Diebstahl ein neues Auto kaufen?

Wird das Fahrzeug vor Ablauf einer Monatsfrist nach Eingang der Schadenanzeige wiedergefunden, müssen Sie das Fahrzeug wieder zurücknehmen. Warten Sie daher mit der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs die Monatsfrist ab.
Ist das Fahrzeug länger als einen Monat verschwunden, geht das Eigentum am Fahrzeug automatisch auf die Versicherung über. Unter bestimmten Bedingungen können Sie es dann jedoch auch noch zurücknehmen. Wird das Fahrzeug aufgefunden und nehmen Sie es zurück, erstattet der Versicherer meist Kosten, die im Zusammenhang mit der Fahrt zum Sicherstellungs- bzw. Fundort und der Rückholung des Fahrzeugs stehen.
Ersetzt werden in der Regel die Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1500 km.
Autodiebstahl im Ausland: Was muss man beachten?
Ein Autodiebstahl im Ausland unterscheidet sich kaum von einem in Deutschland. Wichtig ist, dass Sie sofort die Polizei informieren, eine Diebstahlsanzeige aufgeben und sich alle Unterlagen aushändigen lassen.
Unser Tipp: Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Sie nicht verstehen. Im Zweifel ziehen Sie einen Rechtsanwalt vor Ort hinzu. Melden Sie den Verlust außerdem umgehend Ihrer Teilkaskoversicherung.
Und wie geht es weiter?
Wird Ihr Fahrzeug im Ausland gestohlen, kann die Rückreise kompliziert werden. Oft müssen Sie sich zunächst selbst um Ihre Heimfahrt kümmern. Sollte das Fahrzeug später wieder auftauchen, übernehmen viele Versicherer die kostenlose Rückholung nach Deutschland. Prüfen Sie vor der Reise, ob Ihre Versicherung diesen Service anbietet.