Stellen Sie fest, dass Ihr Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrages bereits älter als 12 Monate war, müssen Sie das nicht hinnehmen!
Wenn Sie ein fabrikneues Auto bestellt haben, können Sie auch verlangen, dass Sie ein solches übergeben bekommen. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich noch um ein fabrikneues Fahrzeug, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages
nicht mehr als 12 Monate liegen. Ist Ihr „neues“ Auto also schon älter, handelt es sich nicht mehr um ein Neufahrzeug und es liegt ein Mangel vor, der zu Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer führt.
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