Telefonische Krankschreibung auf dem Prüfstand

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Von Tanja Echter

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Eine kranke Frau liegt in ihrem Bett und schaut aufs Handy
Bei leichten Symptomen können Betroffene eine telefonische Krankschreibung in Erwägung ziehen© iStock.com/Moyo Studio

Für bis zu fünf Arbeitstage können sich Patientinnen und Patienten krankmelden, ohne in die Arztpraxis zu kommen. Warum die telefonische Krankschreibung kippen könnte.

  • Merz und Warken wollen Missbrauch verhindern

  • Regelung soll Praxen entlasten

  • Auch für Kinder können Atteste eingeholt werden

Was ist die telefonische Krankschreibung?

Die telefonische Krankschreibung wurde während der Corona-Pandemie gestartet, danach eine Zeit lang abgeschafft, später aber wieder eingeführt. Unter anderem soll die Regelung Arztpraxen entlasten und das Infektionsrisiko in Wartezimmern senken.

Eine telefonische Krankschreibung kann bei leichten Krankheitssymptomen eine Alternative zum Besuch in der Praxis sein. Je nach Möglichkeit und Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte können Erkrankte über das Telefon oder in einer Videosprechstunde vorsprechen.

Wird die Regelung wieder abgeschafft?

Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken steht die telefonische Krankschreibung auf dem Prüfstand. Um einen Missbrauch der aktuellen Regelung zu unterbinden, brauche es "praktikable Lösungen", wird sie in einem Beitrag des Tagesspiegel zitiert. Damit reagiert sie unter anderem auf die Kritik von Bundeskanzler Friedrich Merz zum hohen Krankenstand in Deutschland. Als einen der Gründe für den Höchststand benennt er die Möglichkeit zur telefonischen Krankmeldung.

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Wie lange kann man sich telefonisch krankschreiben lassen?

Telefonisch kann eine Krankschreibung für bis zu fünf Arbeitstage ausgestellt werden. Wenn es möglich ist, dass sich Arzt und Patient in einer Telesprechstunde treffen, kann ein Attest für maximal sieben Arbeitstage ausgestellt werden.

Bei länger andauernden Beschwerden oder stärkeren Symptomen müssen Patientinnen und Patienten weiterhin persönlich vorstellig werden. In Frage kommt die fernmündliche Lösung ohnehin nur für Personen, die in der jeweiligen Praxis bereits bekannt sind und in den letzten beiden Jahren mindestens einmal vor Ort waren.

Muss die Versichertenkarte vorgezeigt werden?

Gesetzlich Versicherte müssen die Versichertenkarte bei einer telefonischen Krankmeldung nicht in der Praxis vorlegen, wenn diese im jeweiligen Quartal bereits dort eingelesen wurde. Ist das nicht der Fall, müssen Sie dieses Prozedere nachholen, sobald Sie genesen sind.

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Telefonische Krankschreibung für Eltern

Mütter und Väter können für ihre erkrankten Kinder, die zu Hause betreut werden müssen, ebenfalls eine telefonische Krankschreibung beantragen. Ein Besuch in der Kinderarztpraxis ist damit nicht mehr zwingend nötig. Ebenso wie bei den Erwachsenen müssen die Kinder der Praxis bekannt sein. Es liegt außerdem im Ermessen der Mediziner, ob im Einzelfall eine telefonische Anamnese ausreichend ist.

Eine ärztliche Krankschreibung ist Voraussetzung für die Auszahlung von Kinderkrankengeld. Gesetzlich Krankenversicherte können sich für die Betreuung ihrer ebenfalls gesetzlich versicherten Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren von der Arbeit befreien lassen.

Mit Material von dpa.