Telefonische Krankschreibung: Das müssen Sie beachten

Eine kranke Frau liegt in ihrem Bett und schaut aufs Handy
Bei leichten Symptomen können Betroffene eine telefonische Krankschreibung in Erwägung ziehen© iStock.com/Moyo Studio

Bis zu fünf Arbeitstage können sich Patientinnen und Patienten krank melden, ohne in die Arztpraxis zu müssen. Das sind die Voraussetzungen für eine elektronische Krankschreibung.

  • Telefonische Krankschreibung soll Praxen entlasten

  • Betroffene müssen in der Arztpraxis bekannt sein

  • Eltern können die Lösung ebenfalls nutzen

Die telefonische Krankschreibung wurde während der Corona-Pandemie gestartet, danach eine Zeit lang abgeschafft, später aber wieder eingeführt. Unter anderem soll die Regelung Arztpraxen entlasten und das Infektionsrisiko in Wartezimmern senken.

Wer kann telefonisch krankgeschrieben werden?

Eine telefonische Krankschreibung kann bei leichten Krankheitssymptomen eine Alternative zum Besuch in der Praxis sein. Zum Beispiel, "wenn die Nase läuft und der Kopf etwas drückt", wie es Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, im Deutschlandfunk beschreibt. Je nach Möglichkeit können Erkrankte über das Telefon oder in einer Videosprechstunde mit der Ärztin oder dem Arzt sprechen.

Telefonisch kann eine Krankschreibung für bis zu fünf Arbeitstage ausgestellt werden. Bei länger andauernden Beschwerden oder stärkeren Symptomen müssen Patientinnen und Patienten weiterhin persönlich vorstellig werden. In Frage kommt die fernmündliche Lösung nur für Personen, die in der jeweiligen Praxis bereits bekannt sind.

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Telefonische Krankschreibung für Eltern

Mütter und Väter können für ihre erkrankten Kinder, die zu Hause betreut werden müssen, ebenfalls eine telefonische Krankschreibung beantragen. Ein Besuch in der Kinderarztpraxis ist damit nicht mehr zwingend nötig. Ebenso wie bei den Erwachsenen sollten die Kinder in der Praxis schon einmal vorstellig geworden sein. Es liegt außerdem im Ermessen der Mediziner, ob im Einzelfall eine telefonische Anamnese ausreichend ist.

Eine ärztliche Krankschreibung ist Voraussetzung für die Auszahlung von Kinderkrankengeld. Gesetzlich Krankenversicherte können sich für die Betreuung ihrer ebenfalls gesetzlich versicherten Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren von der Arbeit befreien lassen.

Mit Material von dpa.