K.-o.-Tropfen: Symptome und Schutz
Von Sabina Filipovic

K.-o.-Tropfen können wehrlos und bewusstlos machen. Wie Sie eine Vergiftung erkennen und sich und andere schützen.
Symptome meist nicht eindeutig
K.-o.-Tropfen nur kurz nachweisbar
Betroffene niemals allein lassen
Was sind K.-o.-Tropfen?
Wo ausgelassen gefeiert wird, nutzen Kriminelle die Gelegenheit, heimlich K.-o.-Tropfen in offene Getränke zu mischen. Das bleibt meist unbemerkt, weil die Substanzen farb- und geruchlos sind. Das Ziel: Personen wehrlos machen, um an ihnen eine Straftat wie Raub oder sexuellen Missbrauch zu begehen. Betroffene erinnern sich häufig nicht an die Straftat, da K.-o.-Tropfen zu einer zeitweisen Erinnerungslücke (retrograde Amnesie) führen können.
Diese Wirkstoffe sind im Umlauf
Der Begriff K.-o.-Tropfen umfasst eine Vielzahl von Medikamenten, Drogen und Lösungsmitteln, die Kriminelle einsetzen, um Menschen zu betäuben oder willenlos zu machen. Abhängig von der verabreichten Substanz sind Betroffene desorientiert oder verwirrt, zeigen Gedächtnislücken oder werden bewusstlos.
Liquid Ecstasy: GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) wird häufig als K.-o.-Mittel in Getränke gemischt. GHB ist auch bekannt als Partydroge "Liquid Ecstasy". Die Wirkung hängt von der Dosierung ab und reicht von einem angstlösenden und leicht euphorisierenden bis hin zu einem aphrodisierenden (sexuell anregenden) und amnesierenden (das Gedächtnis beeinträchtigenden) Effekt. In höheren Dosen treten Übelkeit, Sehstörungen, Schwindel und Bewusstlosigkeit auf. GHB kann die Atmung beeinträchtigen und zum Koma führen.
Zu den Hypnotika zählen bestimmte Schlafmittel oder Substanzen, die zur Narkose eingesetzt werden. Auch das verschreibungspflichtige und unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Medikament GHB fällt in diese Gruppe, ebenso wie das Narkosemittel Ketamin.
Benzodiazepine sind verschiedene Beruhigungsmittel und Psychopharmaka, die ärztlich verordnet werden müssen. Teilweise verstärkt Alkohol ihre Wirkung.
Bestimmte Antihistaminika, die zur Behandlung von allergischen Beschwerden oder Schlafstörungen im Einsatz sind, werden ebenfalls als K.-o.-Tropfen missbraucht.
K.-o.-Tropfen wirken in der Regel schnell, durchschnittlich nach etwa 15 Minuten. Wie lange es dauert, bis sich eine Wirkung zeigt, hängt unter anderem von der Substanz ab. Wie lange Betroffene durch K.-o.-Tropfen bewusstlos sind, hängt ebenfalls vom verabreichten Mittel ab. Die Wirkung kann bis zu vier Stunden anhalten.
Was sind Symptome von K.-o.-Tropfen?
K.-o.-Tropfen wirken unterschiedlich, jeweils abhängig vom verabreichten Mittel. Alle beeinflussen das zentrale Nervensystem (Nerven des Gehirns und Rückenmarks) und wirken sich damit auf die Steuerzentrale des Körpers über beispielsweise Gefühle und Verhalten, Bewegung und Bewusstsein sowie das Gedächtnis aus. Je nach Substanz oder Substanzkombination und der verabreichten Dosis zeigen sich unterschiedliche Symptome:
Übelkeit und Schwindel
sich "wie in Watte gepackt" fühlen
Störungen der Wahrnehmung und der Willenskraft
Bewegungsstörungen
verändertes Verhalten wie Stimmungssteigerung oder ungewollte sexuelle Enthemmung
plötzliche Erinnerungslücken (Filmriss)
Benommenheit oder Bewusstlosigkeit
Maßgebliche weitere Hinweise auf die Verabreichung von K.-o.-Tropfen können zudem vorliegen, wenn Betroffene
beraubt, entkleidet und/oder verletzt an ungewöhnlichen Orten erwachen
bezweifeln, dass der Filmriss durch bewusst konsumierten Alkohol verursacht wurde
Angstzustände, Albträume, Flashbacks oder Panikattacken insbesondere nach einer Vergewaltigung erfahren
In Kombination mit anderen Drogen oder Alkohol kann die Wirkung gesteigert werden. In hohen Dosen können K.-o.-Tropfen tödlich wirken.
Wie merkt man K.-o.-Tropfen am Tag danach?
Die Symptome von K.-o.-Mitteln sind sehr unterschiedlich und können übermäßigem Alkoholkonsum ähneln. Vielen Betroffenen wird erst einige Zeit später bewusst, dass ihnen K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. Sie fühlen sich in der Zeit danach stark verkatert und müde.
Auch Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen sowie Konzentrationsstörungen können auftreten. Bei vielen Betroffenen löst die Gedächtnislücke Verunsicherung aus. Insbesondere wenn es zu einer Straftat wie sexuellem Missbrauch gekommen ist, kann dies zu starken psychischen Belastungen führen.
Zeigen sich die genannten Symptome oder bestehen weitere Hinweise, sollte jeder Verdacht sofort ärztlich abgeklärt werden.
K.-o.-Tropfen nur kurz nachweisbar

Neben den nicht eindeutigen Symptomen lassen sich viele K.-o.-Tropfen zudem nur kurzzeitig im Blut und Urin nachweisen: viele Substanzen nur bis zu 24 Stunden, manche sogar nur bis zwölf Stunden. GHB ist im Blut nur sechs bis acht Stunden und im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich bei jedem Verdacht auf eine K.-o.-Tropfen-Vergiftung in medizinische Betreuung zu begeben und schnellstmöglich Blut und Urin auf diese Substanzen untersuchen zu lassen, beispielsweise in der Notfallambulanz eines Krankenhauses.
Auch wenn es nicht zu einem Diebstahl oder sexuellem Missbrauch kam, sollte die Vergiftung bei der Polizei gemeldet werden. Die Verabreichung von K.-o.-Tropfen ist strafbar. Wenn eine gefährliche Körperverletzung festgestellt wird, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Wie kann man sich schützen?
So können Sie sich selbst und andere vor K.-o.-Tropfen schützen:
Wenn Sie mit Freundinnen und Freunden ausgehen, vereinbaren Sie, gemeinsam nach Hause zu gehen, und achten Sie aufeinander.
Lassen Sie offene Getränke sowie Speisen nicht unbeaufsichtigt stehen und nehmen Sie diese nicht von Fremden an.
Wenn Sie sehen, dass jemand Flüssigkeiten in Getränke mischt – auch bei Ihnen unbekannten Menschen – lassen Sie die betroffene Person nicht allein und holen Sie Hilfe.
Bei plötzlichem Unwohlsein wenden Sie sich sofort an Freundinnen und Freunde, Bekannte oder das Personal vor Ort.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen oder einer befreundeten Person K.-o.-Tropfen verabreicht wurden, suchen Sie eine Notfallambulanz auf oder rufen Sie direkt die Polizei (110) oder den Rettungsdienst (112), damit medizinische Hilfe erfolgt und Blut, Urin und mögliche andere Beweismittel gesichert werden können.
Zu viel Alkohol kann ähnliche Wirkung zeigen. Versuchen Sie, nicht übermäßig zu trinken, und kümmern Sie sich um Freundinnen und Freunde, die zu viel getrunken haben.
Es gibt verschiedene Schnelltests, die anzeigen können, ob K.-o.-Tropfen im Getränk enthalten sind. Allerdings reagieren diese nur auf einige gängige Substanzen (zum Beispiel GBH oder Ketamin), nicht jedoch auf alle Stoffe, die als K.-o.-Mittel missbraucht werden können. Aus diesem Grund und wegen der Möglichkeit eines falsch negativen Ergebnisses besteht die Gefahr, dass man sich in falscher Sicherheit wiegt.
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Deximed: K.-o.-Tropfen, Stand 1/2026, unter: https://deximed.de/home/klinische-themen/erste-hilfe-notfallmedizin/notfaelle/verschiedene-notfaelle/k-o-tropfen (Abruf: 4.2.2026)
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Vorsicht vor K.O.-Tropfen, Stand 04/2023, unter: https://www.sozialministerium.gv.at/Services/Aktuelles/Archiv-2024/vorsicht-vor-ko-tropfen.html (Abruf: 4.2.2026)
Wisplinghoff.de: Kleiner Leitfaden K.-O.-Mittel, unter: https://www.wisplinghoff.de/leistungen/toxikologieforensik/k-o-mittel (Abruf: 4.2.2026)
Polizei NRW: Vorsicht K.O.-Tropfen, unter: https://polizei.nrw/artikel/vorsicht-ko-tropfen (Abruf: 11.02.2025)
Deutsche Apotheker Zeitung.de: Wie viel Sicherheit bringt das K.O.-Tropfen-Armband?, Stand 06/2019, unter: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/06/05/wie-viel-sicherheit-bringt-das-k-o-tropfen-armband (Abruf: 4.2.2026)
Weisser Ring: Erst angestoßen, dann ausgeknockt!, unter: https://weisser-ring.de/tipps-gegen-k-o-tropfen (Abruf: 4.2.2026)
Soforthilfe nach Vergewaltigung.de: Ärzteinformation – K.O.-Tropfen, unter: https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/fileadmin/redaktion/pdf/FNR-KO-Tropfen-Aerzteinformation.pdf (Abruf: 11.02.2025)
Frauennotruf Salzburg.at: Informationen zu K.O. Tropfen, unter: https://www.frauennotruf-salzburg.at/info/informationen-zu-k-o-tropfen/ (Abruf: 4.2.2026)
Stadt Wien: K.O.-Mittel und ihre Wirkung, unter: https://www.wien.gv.at/menschen/frauen/stichwort/gewalt/kampagnen/ko-tropfen/wirkung.html (Abruf: 4.2.2026)
Strafgesetzbuch § 224 StGB: Gefährliche Körperverletzung, unter: https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html (Abruf: 4.2.2026)
Strafverteidigung und Revision Dr. Jesko Baumhöfer: K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug, unter: https://strafverteidigung-hamburg.com/672/k-o-tropfen-als-gefaehrliches-werkzeug/ (Abruf: 4.2.2026)
Beck-aktuell: K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug bei einer Vergewaltigung?, unter: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-saarbruecken-ko-tropfen-als-gefaehrliches-werkzeug-bei-einer-vergewaltigung (Abruf: 4.2.2026)