Autofahren nach ambulanter OP

Ein Mann hilft einer Frau mit Krücken ins Auto
Nach ambulanten Operationen darf man sich nicht hinters Steuer setzen© Shutterstock/Andrey_Popov

Auch wenn man sich nach einer ambulanten Operation schnell wieder gut fühlt, sollte man sich schonen. Patienten brauchen eine Unterstützung, die Sie nach Hause begleitet und dort betreut.

  • OP-Medikamente beeinflussen Fahrtüchtigkeit

  • Nach einer ambulanten OP benötigt der Patient Unterstützung

  • Wann man wieder fahrtüchtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab

Unterschiedlichste Eingriffe werden heutzutage ambulant – also ohne stationären Krankenhausaufenthalt – durchgeführt. Der Vorteil: Die Patienten können sich zu Hause erholen. Für den Heimweg müssen sie sich unbedingt Hilfe organisieren. Betroffene dürfen nicht selbst mit dem Auto fahren oder ohne Begleitung öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Und auch für die ersten Stunden nach der Operation ist es wichtig, dass sie daheim unterstützt werden.

Wann ist Autofahren wieder erlaubt?

Von der zahnmedizinischen Operation bis zum gynäkologischen Eingriff – ambulante Operationen sind minimalinvasiv, also ohne große Verletzungen des Gewebes oder Hauteinschnitte. In der Regel kommt aber eine Betäubung und Schmerzmedikation zum Einsatz. Die Eingriffe sind individuell und zu unterschiedlich, daher sind bei der Verkehrstüchtigkeit nach ambulanten OPs keine pauschalen Empfehlungen möglich.

Es gibt die grundsätzliche Empfehlung, sich nach einer ambulanten Operation für mindestens einen Tag nicht hinters Steuer zu setzen. Vor jedem ambulanten Eingriff unter Narkose informieren Ärztinnen und Ärzte über mögliche Risiken und Nebenwirkungen. Teil dieses Aufklärungsgesprächs ist auch der Hinweis, dass die Patienten aufgrund der Nachwirkungen der Medikamente und Betäubungsmittel für mindestens 24 Stunden nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen dürfen – weder als Auto- oder Radfahrer noch für längere Wege als Fußgänger.

Gut zu wissen

In den ersten Stunden nach einer ambulanten OP sollte man keine Maschinen bedienen oder wichtige Entscheidungen (z. B. Kaufverträge) treffen. Da es durch Alkohol zu Wechselwirkungen mit den verabreichten Medikamenten kommen kann, gilt auch hier ein Verbot nach einer Operation. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Alkoholkonsum bereits vor der OP einzuschränken und am besten komplett darauf zu verzichten.

Wer trotzdem Auto fährt

Ärztinnen und Ärzte haben eine Informations- und Aufklärungspflicht. Wer gegen die ärztliche Anweisung verstößt, kann im Falle eines Unfalls als grob fahrlässig eingestuft werden. Denn allgemein gilt: Wer nicht fahrgeeignet ist, darf kein Kraftfahrzeug führen.

"Ärztliches Fahrverbot" ist bindend

Attestiert die Ärztin oder der Arzt eine Fahruntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen – wenn auch nur zeitweise –, müssen sich Verkehrsteilnehmende daran halten. Das "ärztliche Fahrverbot" ist nicht gleichzusetzen mit einem vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Fahrverbot.

Wer jedoch gegen das ärztliche Fahrverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er oder sie trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt, und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn andere Personen dadurch gefährdet werden. Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird. Zudem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits an die Unfallgeschädigten ausgezahltes Geld zurückfordern; die Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.

Wann darf man nach der OP nach Hause?

Ist eine ambulante Operation geplant, darf man in der Regel am selben Tag wieder nach Hause. Es muss sichergestellt sein, dass die operierte Person nicht allein ist, damit bei Komplikationen (z.B. aufgrund der Narkose) jemand Hilfe leisten oder bei Bedarf den Notarzt rufen kann. Falls das nicht möglich ist, muss die Patientin oder der Patient stationär aufgenommen werden. Wie lange man im Krankenhaus bleiben muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Dauer und Art der geplanten OP

  • Art des Narkoseverfahrens (Vollnarkose, Teilnarkose, Sedierung etc.)

  • Zustand im Aufwachraum nach der Operation

Vorab erhalten Sie meist nur einen groben Zeitrahmen, in dem Sie voraussichtlich nach dem Eingriff abgeholt werden können. Es kann zu Verzögerungen kommen, wenn der Kreislauf stärker als erwartet mit den verabreichten Medikamenten zu kämpfen hat oder Sie starke Übelkeit oder Schmerzen haben, die eine weitere medizinische Überwachung erfordern. Entscheidend ist immer auch, welche Art der Narkose verabreicht wurde.

Was genau passiert nach einer Operation?

Obwohl Narkose- und Schmerzmittel meist gut verträglich sind, können sie Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Erbrechen auslösen. Da das medizinische Personal Sie in einem möglichst schmerzfreien Zustand nach Hause schicken möchte, spielen auch das individuelle Schmerzempfinden und gegebenenfalls eine erweiterte Schmerzbehandlung eine Rolle in Hinblick auf den Zeitraum der Entlassung.

Nach der Operation werden Sie in einem sogenannten Aufwachraum versorgt. Hier werden Ihre Körperfunktionen wie Atmung, Blutdruck und Puls je nach OP und Narkoseart überwacht. Kommen Sie nach einer Vollnarkose schnell wieder zu sich? Können Sie sich orientieren und gegebenenfalls schon etwas trinken und essen? Nach den Gesprächen zum OP-Verlauf und dem weiteren Vorgehen können Sie die Person kontaktieren, die sie abholt und nach Hause bringt.

Macht die Narkoseart einen Unterschied?

Je nach ambulanter Operation kommen unterschiedliche Arten der Narkose (Anästhesie) zum Einsatz, wie zum Beispiel:

  • Der Dämmerschlaf (Sedierung) zählt zu den Anästhesieverfahren, die im Rahmen ambulanter Operationen angewendet werden. Atmung und Schutzreflexe wie Husten sind weiterhin möglich, aber Betroffene sind entspannt, teils schläfrig, und bekommen meist nichts von der Untersuchung oder dem Eingriff mit. Häufig wird eine Magen-Darm-Spiegelung mithilfe einer Sedierung durchgeführt. Auch hier kommen Medikamente zum Einsatz, die die Wahrnehmungs-, Reaktions- und Koordinationsfähigkeit – und damit die Fähigkeit zum Autofahren – einschränken können.

  • Ein Karpaltunnel-Syndrom, also ein eingeklemmter Nerv im Handbereich, wird beispielsweise meist unter einer Teilnarkose (intravenöse Regionalanästhesie) operiert. Hier werden bestimmte Nerven durch Medikamente blockiert, wodurch die Bewegung und das Schmerzempfinden ausgeschaltet werden. Auch wenn Sie bei diesem Anästhesieverfahren im Gegensatz zur Vollnarkose (kontrollierter schlafähnlicher Zustand ohne Bewusstseins- und Schmerzempfinden) bei Bedarf wach bleiben können, gilt hier ebenso ein Fahrverbot. Zum einen aufgrund der verabreichten Medikamente. Zum anderen kann die Fahrsicherheit durch die Beeinträchtigung einer operierten Körperstelle eingeschränkt sein. Betroffene sollten mit dem Arzt bzw. der Ärztin besprechen, wann sie wieder Auto fahren dürfen.

Die Dauer des Fahrverbotes ist vom entsprechenden Eingriff und dem postoperativen Verlauf abhängig. Suchen Sie diesbezüglich das Gespräch mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt. Zum Beispiel muss bei einer Augen-Operation wie der eines Grauen Stars (Katarakt-OP) teilweise noch länger auf das Autofahren verzichtet werden. Hier spielt neben der Operation und der möglicherweise notwendigen Narkose vor allem das postoperative Sehvermögen eine Rolle.

Örtliche Betäubung beim Zahn- oder Hautarzt

Eine örtliche Betäubung oder Lokalanästhesie unterscheidet sich von einer Regionalanästhesie. Sie muss nicht von einem Narkosearzt oder einer Narkoseärztin durchgeführt werden und betäubt bestimmte Körperbereiche nur oberflächlich. Bei einer Wurzelbehandlung beim Zahnarzt oder der Entfernung eines Leberflecks beim Hautarzt kommt es deshalb ganz darauf an, welche Medikamente Sie erhalten haben und in welcher Dosis. Abhängig davon kann es zu Aufmerksamkeits- und Kreislaufstörungen kommen.

Vorbereitung auf eine ambulante OP

Um den Stress rund um den Eingriff so gering wie möglich zu halten, gibt es ein paar Möglichkeiten zur Vorbereitung:

  • Organisieren Sie im Vorfeld eine Person, die Sie am OP-Tag abholt. Idealerweise bringt Sie diese auch hin. Die Aufregung und der meist knurrende Magen können vor der OP zu Müdigkeit oder Unaufmerksamkeit hinter dem Steuer führen.

  • Wird Ihr Kind ambulant operiert, ist es wichtig, dass bei der Heimfahrt im Privatauto neben der fahrenden Person eine weitere erwachsene Begleitperson anwesend ist, die sich ausschließlich um das Kind kümmern kann.

  • Denken Sie daran, dass Sie zu Hause angekommen für 24 Stunden nach der OP nicht allein sein dürfen. Es ist wichtig, dass für die Betreuung und den Notfall jemand anwesend ist.

  • Die Erholungsphase kann unter Umständen einige Zeit dauern. Wenn Sie vorsorglich Besorgungen wie Lebensmittel-Einkäufe erledigen (lassen), können Sie etwas entspannter genesen.

Fachliche Beratung: Prof. Dr. Bernhard Zwißler, Direktor der Klinik für Anaesthesiologie, LMU Klinikum sowie Vorsitzender des ADAC Ärztekollegiums

Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.