Autofahren nach einem Schlaganfall
Wie lange jemand nach einem Schlaganfall nicht Auto fahren darf, ist von Fall zu Fall verschieden. Betroffene sollten sich Zeit nehmen, um den Umgang mit Einschränkungen zu erlernen.
Die meisten können nach einiger Zeit wieder Auto fahren
Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Einschränkungen durch medizinisches Gutachten ermitteln
Unter einem Schlaganfall (Apoplex), auch Hirnschlag genannt, versteht man den spontanen Verschluss eines Blutgefäßes im Gehirn oder eine spontane Blutung eines Hirngefäßes. In beiden Fällen kommt es durch die mangelnde Durchblutung zu vorübergehenden oder dauerhaften Hirnschäden, die sich je nach Ausmaß und Ort der Schädigung sehr unterschiedlich äußern können. Typische Folgen sind unter anderem Teillähmungen (Arme oder Beine), Seh- und Sprechstörungen, aber auch Vergesslichkeit, Konzentrationsstörungen oder Orientierungsprobleme.
Oft beeinträchtigt ein Schlaganfall die Fähigkeit, komplexe Tätigkeiten wie das Autofahren sicher auszuführen. Daher informiert zunächst der Arzt oder die Ärztin darüber, dass aktuell keine Fahreignung besteht und weist darauf hin, dass der Betreffende nicht Auto fahren darf.
Das heißt nicht automatisch, dass Menschen nach einem Schlaganfall nie wieder Auto fahren können. Der Krankheitsverlauf ist von Person zu Person sehr unterschiedlich. Man kann deshalb nicht pauschal voraussagen, ob jemand für drei Monate, ein Jahr oder gar nicht mehr Autofahren kann. Es gibt jedoch Möglichkeiten, herauszufinden, ob Sie nach dem Schlaganfall bereits wieder fit genug sind, um sich ans Steuer zu setzen.
"Ärztliches Fahrverbot" ist bindend
Attestiert die Ärztin oder der Arzt eine Fahruntauglichkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen – wenn auch nur zeitweise –, müssen sich Verkehrsteilnehmende daran halten. Das "ärztliche Fahrverbot" ist nicht gleichzusetzen mit einem vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Fahrverbot.
Wer jedoch gegen das ärztliche Fahrverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er oder sie trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt, und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn andere Personen dadurch gefährdet werden. Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird. Zudem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits an die Unfallgeschädigten ausgezahltes Geld zurückfordern; die Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.
Gilt bei Schlaganfall eine Meldepflicht?
Wer nach einem Schlaganfall oder aufgrund einer anderen Erkrankung die Fahreignung wiedererlangen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Rechtlich gesehen, müssen Sie die Fahrerlaubnisbehörde nicht über einen vorgefallenen Schlaganfall informieren. Auch das Krankenhaus oder die ärztliche Praxis leiten diese Information nicht weiter. Es kann jedoch vorkommen, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde bei Betroffenen meldet, wenn der Schlaganfall im Rahmen eines Unfalls auftrat oder wenn Dritte (beispielsweise Nachbarn oder Bekannte) die Behörde über den Schlaganfall informiert haben.
Unabhängig davon sind Sie vor Fahrtantritt selbst dafür verantwortlich, Ihre Fahreignung sicherzustellen. Fahren Sie also Auto, obwohl Sie geistig oder körperlich dazu nicht in der Lage sind, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und im Einzelfall (wie bei einem Unfall) sogar eine Straftat. Dann ist gegebenenfalls der Versicherungsschutz in Gefahr, und die Kaskoversicherung zahlt nicht oder nur teilweise. Daher ist es wichtig, im ärztlichen Gespräch abzuklären, ob Sie die Folgen des Schlaganfalls beim Autofahren beeinträchtigen.
Sonderfall Berufskraftfahrer: Wer Bus oder Lkw fährt (C- und D-Klassen) oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) hat, unterliegt strengeren Anforderungen an die Fahreignung als Inhaber eines Pkw- oder Motorradführerscheins. Im Regelfall ist für diese Personen die Fahreignung nach einem Schlaganfall nicht mehr gegeben.
Was versteht man unter Fahreignung?
Mit dem Begriff Fahreignung wird eine zeitlich überdauernde Eigenschaft beschrieben, die beispielsweise durch eine dauerhafte Medikamenteneinnahme beeinträchtigt werden kann. Die Fahrsicherheit bezeichnet hingegen einen konkreten und aktuellen, zeitlich beschränkten Zustand. Bei hohem Fieber kann die Fahrsicherheit beispielsweise nicht gegeben oder beeinträchtigt sein.
Ein weiterer wichtiger Begriff aus der Verkehrsmedizin ist die Fahrbefähigung: die in der Fahrschule und durch praktische Erfahrung erworbene praktische Fertigkeit zum Lenken eines Fahrzeugs im Straßenverkehr.
Alle drei Begriffe zusammen beschreiben die umfassende Fahrkompetenz oder allgemein die Verkehrstüchtigkeit.
Fahrverbot nach Schlaganfall
Bestehen nach dem Schlaganfall gesundheitliche Einschränkungen, können Betroffene der Führerscheinstelle jederzeit freiwillig ihre Erkrankung melden. Die Behörde überprüft die Fahreignung und stellt diese fest oder entzieht die Fahrerlaubnis. Nach einer Rehabilitation muss dann eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden, und die Behörde überprüft die Fahreignung erneut.
Die Alternative ist, so lange nicht Auto zu fahren, wie der Arzt die Fahreignung verneint ("medizinisches Fahrverbot"). Oftmals verbessert sich der gesundheitliche Zustand durch Reha-Maßnahmen wesentlich, und die Betroffenen gewinnen im Rahmen von Physio- oder Ergotherapie fürs Autofahren wichtige Fertigkeiten zurück. Wenn der Gesundheitszustand aus medizinischer Sicht wieder so weit gegeben ist, ein Auto sicher zu fahren, kann ein förmliches Fahreignungsüberprüfungsverfahren absolviert werden.
Fahreignung überprüfen lassen
Eine Überprüfung der Fahreignung umfasst verschiedene Bereiche, darunter den neuropsychologischen und auch einen augenärztlichen Bereich, wenn beispielsweise Augenbewegungsstörungen oder Gesichtsfeldausfälle (Anopsien) vorliegen. Im Gutachten wird auch eingeschätzt, wie hoch das Risiko eines erneuten Schlaganfalls ist, der für die Betroffenen und andere während der Autofahrt gefährlich werden könnte.
Da bei Menschen, die bereits einen Schlaganfall erlitten haben, die Wahrscheinlichkeit für einen zweiten Schlaganfall erhöht ist, sollten Patientinnen und Patienten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das erneute Schlaganfallrisiko zu senken. Dazu zählt beispielsweise, alle verordneten Medikamente einzunehmen. Wichtig ist aber auch, die angebotenen Kontrolluntersuchungen und weitere Therapiemaßnahmen zu nutzen.
Ein verkehrsmedizinisches Gutachten für Personen, die ihre Fahreignung nach einem Schlaganfall nachweisen möchten, kann nicht von der Hausarztpraxis erstellt werden, sondern lediglich durch:
ärztliches Fachpersonal mit verkehrs- oder rechtsmedizinischer Qualifikation
Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamts
Betriebsmediziner oder -medizinerinnen
Fachärzte/-ärztinnen für Rechtsmedizin
die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)
Bei einem behördlichen Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung gibt die Fahrerlaubnisbehörde die Arztgruppe vor. Nur innerhalb dieser besteht eine Auswahl. Erstellt eine anerkannte Begutachtungsstelle zum Beispiel ein medizinisch-psychologisches Gutachten, wird es meist kurz MPU (für medizinisch-psychologische Untersuchung) genannt.
Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, kann diese Auflagen und/oder Beschränkungen beinhalten, die über Schlüsselziffern im Führerschein dokumentiert werden. Schlüsselzahlen können zum Beispiel für Hilfsmittel wie Brillen stehen oder notwendige Umbauten am Fahrzeug, wie eine angepasste Kupplung oder Lenkhilfen, verdeutlichen.
Was ist eine Beobachtungsfahrt?
Nach den notwendigen medizinischen Tests kann es notwendig sein, das Fahrverhalten unter realen Bedingungen zu überprüfen. So lassen sich nicht nur Einschränkungen feststellen, sondern auch, wie gut diese zum Beispiel durch langjährige Fahrerfahrung ausgeglichen werden können.
Bei einer solchen Beobachtungsfahrt wird das Fahrverhalten (in Anwesenheit einer Verkehrspsychologin oder eines Verkehrspsychologen) unter Realbedingungen überprüft. Bei der Testfahrt geht es beispielsweise darum, ob die Fahrerin oder der Fahrer die volle Konzentration auf den Straßenverkehr lenkt und alle motorischen Fähigkeiten einsetzt, um ein Auto sicher fahren zu können. Sollte es motorische Probleme geben, können diese unter Umständen durch eine Umrüstung des Fahrzeugs, etwa mit Lenkhilfen, ausgeglichen werden.
Fahrzeugumbau nach Schlaganfall
Es gibt Zuschüsse für den Erwerb der Fahrerlaubnis, den Fahrzeugumbau oder die Anschaffung eines Neufahrzeugs, welche die Rehabilitationsträger unter bestimmten Voraussetzungen auszahlen. Bei Umrüstungen müssen diese abschließend durch eine anerkannte Prüforganisation abgenommen werden. Den Umbau sollten Sie jedoch erst dann in Auftrag geben, wenn feststeht, dass Sie als fahrtüchtig gelten und wieder ein Fahrzeug führen dürfen.
Download: Broschüre "Selbstbestimmt unterwegs"
Alles rund ums Thema Fahreignung nach Eintritt einer Behinderung, Autoumbau und Barrierefreiheit sowie viele weitere Tipps und Adressen finden Sie hier:
Zusätzlich ist ein Fahrtraining notwendig, um sich mit den Umbauten vertraut zu machen, es kann aber auch ohne Umbauten eine zusätzliche Möglichkeit sein, um sich wieder daran zu gewöhnen, Zeit am Steuer zu verbringen.
Für Menschen, die nach einem Schlaganfall Sprachstörungen aufweisen, empfiehlt es sich, einen Aphasie-Ausweis mit sich zu führen, der bei einer Polizeikontrolle oder einem unverschuldeten Unfall vorgezeigt werden kann. Darin ist dokumentiert, dass man bei klarem Verstand ist, aber aufgrund einer Sprachstörung mehr Zeit zum Sprechen oder Verstehen benötigt.
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Deutsche Schlaganfall Hilfe: Autofahren nach Schlaganfall – Eine Anleitung zu mehr Mobilität, Stand: 04/2022, unter: https://www.schlaganfall-hilfe.de/fileadmin/files/SDSH/Medien-_und_Warenkorb/autofahren_nach_schlaganfall.pdf (Abruf: 08.08.2023)
Bundesamt für Justiz. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, unter: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html (Abruf: 08.08.2023)
Pschyrembel online: Schlaganfall, unter: https://www.pschyrembel.de/Schlaganfall/K0PSS/doc/ (Abruf: 08.08.2023)
Marx, P. et al.: Positionspapier – Fahreignung bei Hirngefäßerkrankungen, Stand: 11/2018, unter: https://www.dgnr.de/images/pdf/181109_Positionspapier_Fahreignung_bei_Hirngefaesserkrankungen.pdf (Abruf: 08.08.2023)
Schneider, F. et al.: Begutachtung psychischer Störungen. Fahreignung und Fahrtüchtigkeit, Springer, Heidelberg 2006, unter: https://doi.org/10.1007/3-540-30977-2_13 (Abruf: 08.08.2023)
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Graw, M.: Darf mein Patient noch Auto fahren? MMW Fortschr Med. 2021; 163(2): 5
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