Notsicherung nach Einbruch: Wer zahlt, wie schnell ist Hilfe da?

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Von ADAC SE Kommunikation

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Zerbrochene Fensterscheibe mit einem großen Loch und zahlreichen Rissen im Glas.
Beschädigte Scheibe nach einem Einbruch: Wer die Öffnung sichern lässt, verhindert Folgeschäden.© Getty Images / Rafmaster

Nach einem Einbruch lässt sich die Tür nicht mehr abschließen oder ein Fenster steht offen. Ein Glasnotdienst oder ein anderer Fachbetrieb kann die Wohnung vorläufig sichern. Doch wer organisiert die Hilfe und übernimmt die Kosten?

  • Notsicherung: Ein Fachbetrieb verschließt beschädigte Fenster und Türen vorläufig.

  • Erste Schritte: Polizei verständigen, Schäden dokumentieren und die Versicherung informieren.

  • Kosten klären: Wer zahlt, hängt vom Schaden ab. Belege und Rechnungen aufbewahren.

Nach einem Einbruch steht schnelle Sicherheit an erster Stelle. Dafür reicht häufig eine provisorische Sicherung der Haustür oder der Fenster – die sogenannte Notsicherung. Sobald die Polizei den Tatort freigibt, verständigen Betroffene am besten einen Fachbetrieb. Die endgültige Reparatur folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Nach Einbruch: Was leistet eine Notsicherung?

Eine Notsicherung soll verhindern, dass Haus oder Wohnung nach einem Einbruch offen und ungeschützt bleiben Dazu verschließt ein Fachbetrieb beschädigte Türen oder Fenster so, dass sie vorübergehend wieder Schutz bieten.

Ist eine Fensterscheibe eingeschlagen, kann ein Glasnotdienst die Öffnung bis auf Weiteres sichern. Je nach Schaden bringt der Fachbetrieb eine geeignete Abdeckung oder eine provisorische Verglasung an.

Bei einer aufgebrochenen Tür prüft ein Fachbetrieb, ob sich beschädigte Schlösser, Schließbleche oder andere Bauteile vorläufig sichern lassen. Welche Arbeiten nötig sind, hängt vom jeweiligen Schaden ab.

Die Notsicherung ersetzt keine dauerhafte Reparatur. Sie schützt die Wohnung kurzfristig. Defekte Scheiben, Schlösser oder Türen müssen Handwerksprofis anschließend bei Bedarf reparieren oder austauschen.

Was tun nach einem Einbruch? Die Checkliste

Bevor ein Handwerker die beschädigte Tür oder das Fenster sichern kann, sind folgende Schritte wichtig:

  1. Polizei unter 110 rufen: Tatort möglichst nicht betreten und nichts verändern,
    bis die Polizei vor Ort den Einbruch aufgenommen hat und den Tatort freigegeben hat.

  2. Gestohlene Bankkarten sperren: unter der Telefonnummer 116 116 (der Anruf ist gebührenfrei) möglich.

  3. Schäden dokumentieren: Schäden und Zustand der Räume fotografieren, sobald die Polizei den Tatort freigegeben hat.

  4. Wohnung sichern lassen: Beschädigte Türen oder Fenster nach polizeilicher Freigabe provisorisch sichern (Stichwort: Notsicherung). Dafür Versicherung beziehungsweise, falls vorhanden, den Notfallservice des Haus- oder Wohnungsschutzbriefes kontaktieren. Hinweis: Rechnungen für notwendige Sicherungsmaßnahmen aufbewahren.

  5. Versicherung informieren: Entstandene Schäden schnellstmöglich der Hausratversicherung und, falls betroffen, auch der Wohngebäudeversicherung melden. Eine Liste der Wertsachen mit Fotos erleichtert die Regulierung. Zu beachten sind außerdem die Meldefristen der Versicherungsverträge.

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Nach dem Einbruch: Checkliste zum Ausdrucken
Zuerst kommt Ihre eigene Sicherheit und diese wichtigen Schritte.
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Weitere Hinweise finden Sie im Ratgeber: Verhalten nach Einbruch: Was jetzt wichtig ist

Welcher Fachbetrieb sichert Türen und Fenster?

Welcher Handwerker hilft, richtet sich nach dem konkreten Schaden. Müssen Sie nach einem Einbruch ein eingeschlagenes Fenster absichern, ist ein Glaser-Notdienst die richtige Wahl. Dieser verschließt die beschädigte Öffnung zunächst provisorisch, bis eine neue Scheibe eingesetzt wird.

Hat ein Einbrecher die Eingangstür aufgebrochen, kommen je nach Defekt ein Schlüsseldienst, ein Schlosser oder ein anderer geeigneter Fachbetrieb infrage. Er prüft geeignete Maßnahmen, um die Tür wieder ordnungsgemäß abzusichern.

Notdienste erreichen Sie auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten. Wie schnell beispielsweise ein Glasnotdienst am Wochenende eintrifft, hängt vom Einsatzort und der Verfügbarkeit ab. Eine feste Ankunftszeit lässt sich deshalb nicht pauschal nennen.

Wer selbst einen Handwerker sucht, sollte vor dem Auftrag klären, welche Arbeiten nötig sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Das gilt besonders für Einsätze nachts, am Wochenende oder an Feiertagen.

Wer zahlt die Notsicherung nach einem Einbruch?

Ob eine Versicherung die Kosten übernimmt, hängt vom Schaden und von den jeweiligen Vertragsbestimmungen ab. Dabei ist zwischen der kurzfristigen Sicherung der Wohnung und der späteren Reparatur zu unterscheiden:

  • Haus- und Wohnungsschutzbrief: Er fungiert als Notfall-Hilfeleistung. Betroffene können die Notrufnummer ihres Schutzbrief-Anbieters anrufen und dieser organisiert einen zertifizierten Handwerker (zum Beispiel Schlüsseldienst oder Schreiner), der Tür oder Fenster provisorisch verschließt. Der Schutzbrief übernimmt die Kosten für den Notdiensteinsatz und das provisorische Material bis zur Leistungsgrenze des vereinbarten Tarifs.

  • Hausratversicherung: Sie schützt vor allem versicherte Gegenstände im Haushalt, beispielsweise bei einem Einbruchdiebstahl. Je nach Vertrag übernimmt die Hausratversicherung auch Reparaturkosten für aufgebrochene Türen und eingeschlagene Fenster. Ob darüber hinaus Kosten für eine Notsicherung abgedeckt sind, hängt vom vereinbarten Versicherungsschutz ab.

  • Wohngebäudeversicherung: Diese kommt nur zum Zug, wenn durch einen Einbruch massive Schäden am Gebäude entstanden sind, die beispielsweise über die Wohnungstür oder das Fenster hinausgehen (z. B. zerstörte Fassadenteile oder die Haupteingangstür eines Mehrfamilienhauses).

  • Mieter und Vermieter: Sind Fenster oder Wohnungstüren beschädigt, sollten Mieter ihren Vermieter oder die Hausverwaltung zeitnah informieren. Wer die Kosten der Notsicherung trägt, hängt unter anderem vom bestehenden Versicherungsschutz von Mieter und Vermieter ab.

Wichtiger Hinweis: Für eine Notverglasung nach einem Einbruch oder die Sicherung einer aufgebrochenen Tür gibt es keinen einheitlichen Preis. Entscheidend sind unter anderem Schadensumfang, benötigtes Material, Arbeitsaufwand, Anfahrt und Einsatzzeit. Zuschläge außerhalb der regulären Geschäftszeiten können die Rechnung zusätzlich erhöhen.

Notsicherung: Wie kann der ADAC helfen?

Lässt sich die Wohnung nach einem Einbruch nicht mehr sicher verschließen, braucht es eine schnelle Lösung für die Notsicherung. Versicherte mit einem Zuhause-Schutzbrief im Tarif Premium erhalten dafür Unterstützung vom ADAC: Er organisiert den Fachbetrieb und erstattet die entstehenden Kosten bis zur Leistungsgrenze von bis zu 500 Euro.

Kommt es mit dem Vermieter zum Streit, etwa über die Notsicherung oder die spätere Reparatur, bietet der ADAC im Rahmen des Zuhause-Schutzbriefs eine telefonische juristische Erstberatung rund ums Wohnen.

Fazit: Erst Polizei, dann Notsicherung und Versicherung

Ist die Wohnung nach einem Einbruch nicht mehr sicher verschließbar, sollte ein Fachbetrieb die beschädigten Türen oder Fenster nach polizeilicher Freigabe vorübergehend sichern. Klären Sie möglichst vorab mit Ihrer Versicherung, wer den Handwerker organisiert und die Kosten übernimmt.

Auch nachts und am Wochenende können Sie einen Glasnotdienst anfragen. Wie schnell er kommt, hängt vom Einsatzort und der Verfügbarkeit ab. Klären Sie Ankunftszeit und Kosten, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Der Preis richtet sich unter anderem nach Größe und Art der beschädigten Scheibe, dem benötigten Material und dem Arbeits- und Anfahrtsaufwand. Fragen Sie möglichst vor der Beauftragung nach den voraussichtlichen Kosten.

Die Hausratversicherung schützt in erster Linie den versicherten Hausrat, etwa Möbel oder Elektrogeräte. Je nach gewähltem Tarif können auch Reparaturkosten für aufgebrochene Wohnungstüren oder Fenster versichert sein. Ob die Kosten einer Notsicherung dazugehören, richtet sich nach den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Ist eine Sicherung dringend nötig, können Mieter den Fachbetrieb auch selbst beauftragen. Sie sollten ihren Vermieter möglichst vorab informieren. Welche Voraussetzungen dafür gelten und wann Kosten erstattet werden, lesen Sie im ADAC Ratgeber: Verhalten nach dem Einbruch.

Im Tarif Premium organisiert der ADAC für Inhaber des Zuhause-Schutzbriefs bei einem entsprechenden Einbruchschaden einen Fachbetrieb für die provisorische Sicherung und übernimmt die Kosten bis zu 500 Euro je Versicherungsfall. Bitte beachten: Der dauerhafte Austausch der Fensterscheibe ist davon zu unterscheiden.

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