Reiseversicherung: Wer braucht was?

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Die Reise ist gebucht, dennoch kann bis zum Reiseantritt noch richtig viel passieren: Der Freizeit-Kick endet mit einem Bänderriss oder der Blinddarm meldet sich mit einer schlimmen Entzündung – und schon sind die Urlaubsträume geplatzt. Die richtige Reiseversicherung hilft, zumindest den finanziellen Schaden zu begrenzen. Auch, wenn während der Reise etwas passiert.

  • Mit Auslandskrankenversicherung ist der Krankenrücktransport gesichert

  • Jahresverträge oft sinnvoll

  • Versicherung hilft bei der Arztsuche und Sprachproblemen

Welche Reise-Versicherungen wofür?

  • Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Reiseversicherung, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen selbst innerhalb der EU nicht alle Kosten. Der Krankenrücktransport sollte auf jeden Fall dabei sein.

  • Die Reiserücktrittversicherung ist bei einer teureren Reise oder auch mehreren kurzen Urlauben sinnvoll. Denn wer eine gebuchte Reise absagt, muss bei vielen Veranstaltern Stornokosten zahlen. Sagt der Kunde erst kurz vor Reiseantritt ab, können die Stornokosten bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen.

  • Die Reiseabbruchversicherung ist bei vielen Reiserücktrittversicherungen als Zusatzpaket erhältlich und springt ein, wenn der Reisende am Urlaubsort zum Beispiel erkrankt und deshalb den Urlaub vorzeitig abbrechen muss. 

  • Die Reisegepäckversicherung lohnt sich bei hochwertigerem Gepäck. Es sollte auch zu spät ausgeliefertes Gepäck mitversichert sein, damit die Kosten für beispielsweise Ersatz-Kleidung gedeckt sind.

Was sollte man unbedingt bei Reise-Versicherungen beachten?

  1. Jahresverträge oder Verträge für eine einzelne Reise: Mit einer Jahresversicherung sind alle Reisen pro Jahr versichert – auch der spontane Kurztrip ins benachbarte Ausland. Verreist man mehrmals im Jahr, ist ein Jahresvertrag oft praktischer und günstiger, als jede
    Reise separat zu versichern. Beim Abschluss eines Jahresvertrages mit Verlängerung sollte auf die Kündigungsfrist geachtet werden, die meist einen Monat vor Vertragsende liegt.

  2. Sinnvolles Paket wählen: Man sollte genau prüfen, welches Paket man benötigt, damit man sich hinterher nicht ärgert. Eine Reise-Haftpflicht- oder eine Reise-Unfallversicherung sind nur in wenigen Fällen hilfreich, der Auslandskrankenschutz hingegen ist elementar. 

  3. Reiseabbruch mitversichern: Bei einer Reiserücktrittversicherung sollte im Paket eine Reiseabbruchversicherung dabei sein. Die Reiserücktrittversicherung gilt nur bis zum Reiseantritt, die Reiseabbruchversicherung ab Reiseantritt, zum Beispiel beim Einchecken am Flughafen. 

  4. Tarife mit Selbstbeteiligung: Im Preis unterscheiden sich die Versicherungen stark, weil es Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung gibt. Die Höhe der Reisesumme und die individuellen Wünsche sollten bei der Entscheidung für den passenden Tarif beachtet werden.

  5. Die Klausel „unerwartet schwere Erkrankung“ in der Reiseversicherung landet häufig vor Gericht. Aus diesem Grund sollten gerade Menschen, die eine schwere Vorerkrankung oder chronische Beschwerden haben, Reisepläne vorab immer mit dem behandelnden Arzt
    absprechen. Schwer sind Erkrankungen nur dann, wenn der Arzt eine Reiseuntauglichkeit
    bescheinigt oder wenn Beschwerden den Patienten so stark beeinträchtigen, dass eine Reise unzumutbar wäre. Die Erkrankung muss jedoch nicht nur schwer, sondern auch unerwartet sein. Ein erstmals auftretender Herzinfarkt wäre zum Beispiel ein solcher Fall. Detaillierte Informationen dazu gibt es hier.

  6. Stornierung und Information: Wenn der Versicherungsfall eintritt, muss umgehend beim Reiseveranstalter storniert werden. Danach muss die ausgefüllte Schadenmeldung mit allen Unterlagen beim Versicherer eingereicht werden. Gleiches gilt für die Reiseabbruchversicherung.

  7. Die Versicherung hilft: Wer während der Urlaubsreise erkrankt oder einen Unfall hat, sollte sich umgehend bei seiner Versicherung melden. Der Hotel-Concierge ist hier meist nicht die beste Wahl. Durch die Versicherung wird nicht nur die passende und seriöse ärztliche Betreuung organisiert. Auch bei sprachlichen Problemen gibt es Hilfe und im schlimmsten Fall wird ein Krankenrücktransport organisiert.

Auslandskrankenschutz: ADAC Versicherung gibt Corona-bedingte Einsparungen für das Geschäftsjahr 2022 an ihre Versicherten weiter

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie sind weltweit deutlich weniger Reisen und Fernreisen zu verzeichnen als in vergleichbaren Vorjahreszeiträumen. Auch im ersten Halbjahr 2022 lag die Reisetätigkeit der Versicherungsnehmer unter dem Niveau der Jahre vor der Pandemie.

Dies führte bei der ADAC Versicherung AG zu einer Reduzierung des Schadenaufwandes im ADAC Auslandskrankenschutz. Diese Einsparungen gibt die ADAC Versicherung AG an die Versicherten der neueren Tarifgenerationen zurück oder verrechnet diese mit einer möglichen Beitragserhöhung.

Die betroffenen Versicherungsnehmer müssen zum Erhalt der Rückerstattung nicht selbst aktiv werden, sondern werden 2023 automatisch im Rahmen ihrer Abrechnungen informiert.