Winterurlaub in Italien: So sind Sie richtig abgesichert

• Lesezeit: 4 Min.

Von ADAC SE Kommunikation

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Ein Skiunfall kann auch finanziell zur schweren Belastung werden
© gettyimages/ ljubaphoto

Winterurlaub in Italien ist besonders entspannt, wenn Versicherungen, Dokumente und Ausrüstung vorab organisiert sind. Wer an Reiseapotheke, passende Policen und Sicherheitsregeln denkt, reduziert Stress im Ernstfall deutlich.

Reiseapotheke und Dokumente

Für einen sicheren Urlaub gehören in die Reiseapotheke unter anderem Schmerz- und Fiebermittel, Präparate gegen Erkältung und Magen-Darm-Beschwerden, Wund- und Blasenpflaster, Salben gegen Prellungen, Pflaster, Verbandsmaterial sowie persönliche Dauermedikamente mit ärztlicher Bescheinigung.

Wichtige Unterlagen wie EU-Krankenversicherungskarte, Ausweis/Reisepass, Impfpass, Versicherungs- und Notrufnummern und ggf. Sporttauglichkeitsbescheinigungen sollten griffbereit im Auto liegen und nach Ankunft im Zimmersafe verwahrt werden

Podcast zur richtigen Absicherung im Winterurlaub

Susanne Reuter ADAC Ambulanz-Service

Richtig versichert im Winterurlaub

Susanne Reuter vom ADAC Ambulanz-Service gibt wichtige Tipps für den Winterurlaub

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Auslandskranken- und Unfallversicherung

Eine Auslands-Krankenversicherung deckt medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland ab und übernimmt bei entsprechenden Tarifen auch teure Bergungs- und Rettungskosten bis zu rund 15.000 Euro sowie medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte nach Deutschland.

Im Ausland haben Reisende grundsätzlich freie Arztwahl, müssen Behandlungen ohne privaten Auslandskrankenschutz aber oft direkt vor Ort und zu hohen Sätzen bezahlen, gerade bei Hotelärzten oder Privatkliniken. Mit dem ADAC Auslandskrankenschutz bzw. für ADAC Premium-Mitglieder werden die Behandlungskosten in der Regel direkt über die Versicherung abgewickelt, sodass keine oder nur eingeschränkte Vorkasse nötig ist. Voraussetzung: Melden Sie sich vor der Behandlung einfach beim Reisemedizinischen Dienst der ADAC Versicherung unter der 24/7 Hotline: +49 89 76 76 77.

Muss ausnahmsweise doch gezahlt werden, können Versicherte Rechnungen und Belege – etwa auch für Taxifahrten zum Arzt – nach der Rückkehr bequem zur Erstattung einreichen.

Eine private Unfallversicherung wie der ADAC Unfallschutz zahlt – je nach Tarif – Invaliditätsleistungen sowie Krankenhaustagegeld und kann Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen oder zusätzliche Hilfeleistungen im Alltag nach einem schweren Unfall auffangen.

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Reiserücktrittsversicherung für den Fall der Notfälle

Ein krankes Kind, ein Notfall mit den Großeltern: Schnell kann etwas dazwischenkommen – und die Traumreise ist geplatzt. Damit man in diesem Fall wenigstens nicht auf den Kosten sitzenbleibt, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sie schützt vor unerwarteten Ereignissen vor Reiseantritt oder bei notwendigem Reiseabbruch und sollte direkt bei der Reisebuchung abgeschlossen werden, spätestens jedoch 14 Tage vorher.

© ADAC SE

Haftpflicht, Auto und Helmpflicht auf der Piste

Eine leistungsstarke Privathaftpflicht sollte Schäden bei Freizeitaktivitäten und Wintersport, Schäden an geliehener Ausrüstung sowie an Ferienwohnung oder Hotel abdecken und ausreichend hohe Deckungssummen (mindestens im Millionenbereich) bieten.

Für Fahrten nach Italien sind eine gut ausgestattete Kfz-Versicherung (idealerweise Vollkasko), der europäische Unfallbericht und die „Grüne Karte“ wichtig; am Unfallort helfen gesicherte Unfallstelle, Erste Hilfe, Notruf, Beweissicherung und das Ausfüllen des Unfallberichts. Autoversicherung: Was tun beim Unfall in Italien?

Seit 1. November 2025 gilt in Italien auf Skipisten und Rodelstrecken eine allgemeine Helmpflicht mit CE-zertifiziertem Helm, bei Verstößen drohen Geldbußen zwischen etwa 100 und 150 Euro sowie im Wiederholungsfall der Entzug oder die Aussetzung des Skipasses.

Pannenhilfe und Fahrzeug-Rücktransport mit dem ADAC

Der ADAC hilft bei Autopannen weltweit. Und dadurch sind alle Reisenden, die eine ADAC Plus- oder Premium-Mitgliedschaft haben, natürlich auch in Italien zu 100 Prozent geschützt und spätestens unmittelbar vor Reiseantritt abgeschlossen werden muss.

Der darin enthaltene europäische Schutzbrief bietet europaweite Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung sowie weitere Leistungen wie Mietwagen, Krankenrücktransport und Fahrzeugrücktransport bei großen Schäden, um die Mobilität im Ausland zu sichern. Im Gegensatz zu reinen Kfz-Schutzbriefen, die oft nur ein Fahrzeug absichern, ist die ADAC Mitgliedschaft personenbezogen und gilt für alle Fahrzeuge, die das Mitglied fährt. Die ADAC Basis-Mitgliedschaft reicht hierfür nicht aus, denn die gilt nur bei Pannen innerhalb Deutschlands.

Bringen die Gelben Engel vom italienischen Partnerclub vor Ort den Wagen nicht mehr flott, sind die Mitglieder durch die Kostenübernahme eines Mietwagens dennoch mobil. Und kann das Fahrzeug im Ausland nicht repariert werden, übernimmt der ADAC auch die Kosten für eine Rückfahrt mit der Bahn. Das Fahrzeug wird dann separat zurückgebracht.

FAQ-Zusammenfassung

  1. Welche Versicherungen brauche ich für den Winterurlaub in Italien? Empfohlen werden Auslandsreisekrankenversicherung, Reiserücktritt/-abbruch, private Unfallversicherung, leistungsstarke Privathaftpflicht mit Wintersportdeckung, Schutzbrief/Pannenhilfe sowie eine voll- oder teilkaskoversicherte Autoversicherung.

  2. Deckt die Auslandskrankenversicherung Bergung und Rücktransport ab? Viele Tarife übernehmen Bergungs- und Rettungskosten und organisieren bzw. bezahlen einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland; die genauen Obergrenzen stehen in den Bedingungen.

  3. Welche Dokumente müssen mit? EU-Krankenversicherungskarte, Ausweis/Reisepass, Impfpass, Versicherungsunterlagen und Notrufnummern, ggf. Sporttauglichkeitsbescheinigungen sowie die Unterlagen der Kfz-Versicherung inklusive „Grüner Karte“.

  4. Was ist bei einem Autounfall in Italien zu tun? Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Notruf und ggf. Polizei rufen, Beweise und Daten sichern und den europäischen Unfallbericht ausfüllen; anschließend umgehend den eigenen Versicherer bzw. Schutzbrief kontaktieren.

  5. Worauf sollte ich beim Skifahren besonders achten? Helm tragen, Material prüfen, Hinweise und Regeln im Skigebiet beachten und defensiv fahren; außerdem sicherstellen, dass Unfall- und Haftpflichtversicherung Wintersport ausdrücklich mit abdecken.