Arztbesuch im Ausland – So hilft der ADAC

Man freut sich auf die schönsten Wochen des Jahres – und wird krank, bricht sich ein Bein oder hat Zahnschmerzen. Das bedeutet meist, dass ein Arztbesuch im Ausland ansteht. Aber: Wie findet man jetzt den richtigen Arzt? Wir zeigen, wie der ADAC hilft:
20.000 Ärzte in 75 Ländern
Kurzfristige Termine
Hausbesuche möglich
Auch im Ausland besteht freie Arztwahl – und das weltweit. Das bedeutet, dass man einen Arzt seiner Wahl aufsuchen kann. Wichtig: Auch wenn man eine Auslandskrankenversicherung hat, muss man die Arztrechnung zunächst sofort bezahlen - meist in bar oder per Kreditkarte. ADAC Premium-Mitglieder und Versicherte beim ADAC Auslandskrankenschutz können die Rechnungen und Belege (z.B. Taxifahrt zum Arzt) später zur Erstattungsprüfung einreichen.
Einen Arzt im Urlaub finden
Mit der ADAC Auslandskrankenversicherung oder für alle ADAC Premium-Mitglieder gibt es einen besonderen Service: Über den Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC kann einer von über 20.000 zertifizierten Ärzten in 75 Ländern gebucht werden.
Der Vorteil - neben einer bestmöglichen medizinischen Versorgung - ist, dass die Abrechnung direkt zwischen Arzt und ADAC Auslandskrankenversicherung abgewickelt wird. Der Patient muss vor Ort also nichts bezahlen.
Der Service ist telefonisch unter der Nummer +49 89 76 76 77 erreichbar und ganz neu auch über die ADAC Medical App. Es gibt auch detaillierte Informationen zu den mehrsprachigen Medizinern. Die Terminvereinbarung erfolgt kurzfristig online – ganz ohne lange Wartezeiten. Die Ärzte machen selbstverständlich auch Hausbesuche. Die Zusammenarbeit mit unserem Partner Air Doctor befindet sich noch im Aufbau und ist weltweit noch nicht flächendeckend verfügbar.
Krankheitsfall im Ausland? So hilft der ADAC
Bei gesundheitlichen Problemen im Urlaub wenden Sie sich besser nicht an das Hotelpersonal, sondern direkt an den ADAC Ambulanz Informationsservice.
Ihre Kontaktmöglichkeiten:
Telefon-Hotline (24/7 erreichbar): +49 89 76 76 77
Der Service vermittelt deutsch- und englischsprachige Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken in der Nähe Ihres Aufenthaltsortes.
E-Mail: reisemedinfo@adac.de
Fax: +49 89 76 76 36 77
Wichtig für Versicherte:
Wenn Sie eine ADAC Auslandskrankenversicherung besitzen, sollten Sie sich unmittelbar nach einer Erkrankung, einem Unfall oder einer Aufnahme ins Krankenhaus direkt unter der Telefon-Nummer +49 89 76 76 76 melden. So kann schnell geprüft werden, ob beispielsweise eine Notfallambulanz oder ein Rücktransport erforderlich ist.
Es besteht auch die Möglichkeit über einen verifizierten ADAC Login den Service zu erreichen. Dieser kann (mittels Video-Identifizierung binnen weniger Minuten) im nächsten Schritt eingerichtet werden. Den Zugang zu den Leistungen von Air Doctor (Niedergelassene Ärzte am Urlaubsort) finden Sie in MEIN ADAC unter dem Produkt „Auslandskrankenversicherung“.
Warum ist ein Auslandskrankenschutz wichtig?
Auch wer in Europa unterwegs ist, sollte eine Auslandskrankenversicherung abschließen, da die Europäische Krankenversicherung (EHIC) nur bei öffentlichen Ärzten und Kliniken gilt, private Behandlungen werden nicht oder nur teilweise erstattet.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur das, was die Behandlung in Deutschland kosten würde. Die Differenz muss der Betroffene selbst bezahlen.
Außerhalb Europas leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht.
Bergungskosten, z.B. ein Transport per Hubschrauber nach einem Wander-, Rad- oder Skiunfall werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und kosten schnell mehrere tausend Euro.
Der Krankenrücktransport in die Heimat wird mit der EHIC nie übernommen. Ist er nötig, können sehr hohe Kosten entstehen.
Wann muss ich zum Arzt?
Gerade im Urlaub gibt es häufig typische Reisebeschwerden wie Verdauungsprobleme, Kopf- oder Gelenkschmerzen, manchmal auch leichtes Fieber. Wer sich unsicher ist, kann ganz einfach die ADAC Medical App nutzen. Alle ADAC Mitglieder erhalten hier rund um die Uhr Zugang zu telemedizinischer Beratung durch deutschsprachige Ärzte.
Offensichtliche Notfälle wie Knochenbrüche, stark blutende Wunden, Schlaganfall, Herzinfarkt, Quallenattacken, Schlangenbiss, allergischer Schock oder Blut im Urin müssen selbstverständlich sofort versorgt werden. Zudem sollte man insbesondere in folgenden Fällen einen Arzt aufsuchen:
Verschmutzte Wunden – insbesondere Schürfwunden sowie Kratz- und Bisswunden von Tieren und Menschen
Starker (Brech-)Durchfall über zwei Tage, Blut im Erbrochenen (blutrote bis schwarze Färbung) oder schwarzer Stuhl (Magen- oder Darmblutung!)
Sonnenbrand oder Verbrennungen mit Blasenbildung
Fieber ab 40 Grad Celsius bzw. Fieber ab 39 °C über drei Tage
Säuglinge bis drei Monate sollten ab 38 °C Körpertemperatur zum Kinderarzt genauso wie Kinder bis zwei Jahre, bei denen ein Fieber ab 39 °C über einen Tag lang anhält
Im Zweifelsfall sollte ein Arztbesuch nicht unnötig hinausgezögert werden, erst recht, wenn sich die Beschwerden merklich verschlechtern.
Arbeitgeber informieren
Mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Krankheitstag an darf man seine Krankheitstage wieder auf das Urlaubskonto gutschreiben. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Arzt Ihnen ausdrücklich "Arbeitsunfähigkeit" attestiert. Eine gängige Krankschreibung reicht nicht aus.