Krank im Schweiz-Urlaub: Kosten, Arztsuche & ADAC Schutz

• Lesezeit: 4 Min.

Von ADAC SE Kommunikation

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Bergungskosten werden über den ADAc Auslandskrankenschutz bis 12.000 Euro abgedeckt.
© gettyimages/edb3_16

Krank im Urlaub in der Schweiz – das kann hohe Kosten verursachen. Die medizinische Versorgung ist sehr gut, die Preise liegen jedoch deutlich über deutschem Niveau. Gesetzlich Versicherte erhalten häufig nur eine begrenzte Erstattung. Wer sich vor der Reise mit dem ADAC Auslandskrankenschutz absichert, schützt sich gezielt vor finanziellen Risiken.

  • Sehr hohe Arzt- und Krankenhauskosten im Vergleich zu Deutschland

  • Gesetzliche Krankenkassen erstatten oft nur anteilig

  • Der ADAC Auslandskrankenschutz übernimmt Behandlungskosten vollständig – sofern er vor der Reise abgeschlossen wurde

Die Schweiz gehört zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen. Gleichzeitig unterscheidet sich das Gesundheitssystem deutlich von dem in Deutschland. Schon ein Arztbesuch oder eine ambulante Behandlung kann hohe Rechnungen nach sich ziehen. Besonders relevant sind Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich nicht übernehmen, etwa Bergrettung oder ein Krankenrücktransport. Der ADAC Auslandskrankenschutz schließt diese Versicherungslücke.

Krank im Schweiz-Urlaub: Richtig handeln

Wer im Urlaub erkrankt oder sich verletzt, sollte strukturiert vorgehen. Das hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und die Behandlung zügig zu organisieren.

Der ADAC empfiehlt:

  1. Vor der Reise vorsorgen und den ADAC Auslandskrankenschutz abschließen

  2. Im Krankheitsfall den ADAC Reisemedizinischen Informationsservice kontaktieren: 24/7 Hotline: +49 89 76 76 77, E-Mail: reisemedinfo@adac.de oder über die ADAC Medical App

  3. Unterstützung des ADAC bei Arztsuche, Organisation und Kostenabwicklung nutzen

Die Unterstützung setzt voraus, dass der Auslandskrankenschutz bereits besteht. Der ADAC organisiert dann die weitere Vorgehensweise und hilft bei der Abrechnung.

ADAC Hilfe im Krankheitsfall

Wer eine ADAC Auslandskrankenschutzversicherung vor der Reise abgeschlossen hat, sollte sich bei gesundheitlichen Problemen im Ausland möglichst zeitnah beim ADAC melden. So können die zuständigen Experten die medizinische Situation prüfen, geeignete Behandlungsmöglichkeiten bewerten und – sofern erforderlich – weitere Maßnahmen wie die Organisation der Versorgung oder eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports veranlassen.

Checkliste für die Meldung eines Notfalls im Urlaub

Plötzliche Erkrankung oder Unfall? Die ADAC Checkliste zeigt Schritt für Schritt, welche Angaben wichtig sind und welche Unterlagen Reisende unbedingt parat haben sollten.

PDF Format
ADAC Checkliste: Meldung eines medizinischen Notfalls auf Reisen
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Arzt- und Krankenhauskosten in der Schweiz

Die Schweiz rechnet medizinische Leistungen nach eigenen Tarifen ab. Diese liegen deutlich über dem deutschen Niveau. Für Reisende bedeutet das:

  • Arztbesuche und ambulante Behandlungen sind deutlich teurer

  • In vielen Fällen ist Vorkasse üblich

  • Zusätzliche Kosten entstehen häufig für Diagnostik und Medikamente

Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel nur den Betrag, der für eine vergleichbare Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Die Differenz tragen Reisende selbst.

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Reicht die gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bietet auch im benachbarten Ausland nur einen eingeschränkten Schutz.

Wichtige Einschränkungen:

  • Kostenerstattung erfolgt häufig nur bei bestimmten öffentlichen Einrichtungen

  • Kosten für private Arztpraxen und Kliniken werden in der Regel nicht vollständig übernommen

  • Kein Anspruch auf Bergungskosten-Erstattung oder einen Krankenrücktransport nach Deutschland

Für Reisen in die Schweiz empfiehlt sich daher eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung.

Unfall im Ausland: Wer trägt die Kosten in der Schweiz?

Der ADAC Auslandskrankenschutz ergänzt die gesetzliche Absicherung – damit Reisende auch im Notfall entspannt bleiben. Besonders bei Ski-, Wander- oder Bergunfällen entstehen häufig zusätzliche Kosten für Rettung und Bergung.

Leistungen im Überblick:

  • Bergungskosten: Ein Hubschraubereinsatz kostet schnell mehrere tausend Euro. Der ADAC Auslandskrankenschutz übernimmt Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 12.000 Euro. Das reduziert das finanzielle Risiko deutlich.

  • 100 % Kostenübernahme für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen

  • Keine Selbstbeteiligung

  • Organisation und Kostenübernahme eines medizinisch sinnvollen Krankenrücktransports

  • 24/7-Notrufservice durch erfahrene Mitarbeiter des ADAC

So müssen sich Versicherte im Krankheitsfall nicht selbst um Organisation oder Abrechnung kümmern.

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Kein Krankenrücktransport trotz räumlicher Nähe

Auch aus dem benachbarten Ausland gilt: Gesetzliche Krankenkassen zahlen keinen Krankenrücktransport nach Deutschland.

Durch den ADAC Auslandskrankenschutz wird – sofern medizinisch sinnvoll und vertretbar – der Rücktransport organisiert und finanziert. So ist eine Weiterbehandlung im Heimatland möglich, ohne dass Reisende zusätzliche Kosten tragen müssen.

Fazit

Wenn Sie im Schweiz-Urlaub krank sind, kann das schnell teuer werden. Die medizinische Versorgung ist modern, doch die Kosten sind hoch. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt viele Leistungen nur eingeschränkt ab. Wer den ADAC Auslandskrankenschutz vor Reisebeginn abschließt, schützt sich vor hohen Eigenkosten, insbesondere bei Bergrettung und Krankenrücktransport. So starten Reisende gut abgesichert in den Urlaub und müssen sich im Ernstfall um nichts kümmern.

FAQ: Krank im Schweiz-Urlaub – häufige Fragen

  1. Braucht man in der Schweiz eine Auslandskrankenversicherung? Ja. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt viele Kosten nur anteilig und schließt wichtige Leistungen aus. Eine Auslandskrankenversicherung schließt diese Versicherungslücke.

  2. Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Arztkosten in der Schweiz? Teilweise. Erstattet wird meist nur der Betrag, der in Deutschland angefallen wäre. Die Differenz zahlen Reisende selbst.

  3. Zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Krankenrücktransport? Nein. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland wird grundsätzlich nicht übernommen.

  4. Wer zahlt bei einem Ski- oder Wanderunfall? Behandlungskosten werden nur teilweise erstattet. Bergungs- und Rettungskosten, etwa durch einen Hubschrauber, übernehmen gesetzliche Krankenkassen in der Regel nicht.

  5. Welche Leistungen bietet der ADAC Auslandskrankenschutz in der Schweiz? Er übernimmt Behandlungskosten vollständig, organisiert Hilfe vor Ort, trägt Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 12.000 Euro und organisiert einen medizinisch sinnvollen Rücktransport, sofern der Schutz vor der Reise abgeschlossen wurde.