Unterfahrschutz an Talsteußlinger Steige eingeweiht

Feedback

Michael Saur (2. v. l.) und Carl-Eugen Metz (4. v. r.) eröffneten gemeinsam mit dem Landrat (3. v. l.) und weiteren Ehrengästen die Talsteußlinger Steige.© Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Nach einer umfassenden Sanierung wurde am 14. September der Straßenabschnitt der Talsteußlinger Steige im Alb-Donau-Kreis wieder für den Verkehr freigegeben. Da die Strecke insbesondere bei Motorradfahrern beliebt ist, wurde in den Kurvenbereichen zusätzlich ein Unterfahrschutz installiert. Dieser soll die Biker vor schweren Verletzungen an Leitplanken schützen. Der ADAC in Baden-Württemberg hat diese Maßnahme im Rahmen des landesweiten Förderprogramms Unterfahrschutz mit 8700 Euro unterstützt.

Leitplanken mit integriertem Unterfahrschutz können wesentlich dazu beitragen, das Risiko für schwere oder tödliche Motorradunfälle zu verringern. Deshalb fördert der ADAC in Baden-Württemberg gerne den Unterfahrschutz an der Talsteußlinger Steige, um Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern zu schützen. Denn jeder in die Verkehrssicherheit investierte Euro ist gut angelegtes Geld.

Michael Saur, Vorsitzender des ADAC Württemberg©ADAC Württemberg e.V.

Bei der feierlichen Wiedereröffnung des Abschnitts zwischen Talsteußlingen und Grötzingen waren für den ADAC Württemberg der Vorsitzende Michael Saur und Carl-Eugen Metz (Vorstand Verkehr & Umwelt) vor Ort. Gemeinsam mit Landrat Heiner Scheffold sowie weiteren Vertretern aus Politik, Verwaltung und Bauwirtschaft gaben sie die Talsteußlinger Steige offiziell für den Verkehr frei.

Über das ADAC Förderprogramm Unterfahrschutz

Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer sind im Straßenverkehr besonders gefährdet: Ihr Risiko, tödlich zu verunglücken, ist viermal höher als das anderer Verkehrsteilnehmender. Schutzsysteme wie Leitplanken mit integriertem Unterfahrschutz können wesentlich dazu beitragen, dieses Risiko zu verringern.

Aus diesem Grund engagieren sich die ADAC Regionalclubs in Baden-Württemberg seit Jahren für mehr Sicherheit auf Motorradstrecken und fördern die Ausstattung von Schutzplanken mit entsprechenden Unterfahrschutz-Systemen.

Bis 2029 stellen die ADAC Regionalclubs in Baden-Württemberg jährlich insgesamt 30.000 Euro in einem Förderprogramm als Zuschuss für die Ausrüstung von Gefahrenstellen mit Unterfahrschutz zur Verfügung. Das Förderprogramm richtet sich an die zuständigen Straßenbaulastträger und Straßenbaubehörden auf Landes- und Kreisebene in Baden-Württemberg.