Fahren ohne Winterreifen: Gefährlich und teuer
Immer noch mit Sommerreifen unterwegs? Als grobe Richtlinie für einen Reifenwechsel kann man sich an der „O bis O-Regel“ orientieren, das heißt ab Ostern kommen die Sommerreifen drauf und ab Oktober die Winterreifen. Wer sich nicht an die Regel hält, muss nicht pauschal mit einer Strafe rechnen, geht aber ein hohes Risiko ein – denn kommt es zum Unfall wird es nicht nur teuer, sondern doppelt gefährlich.
Bei uns schneits doch nie – warum Winterreifen?
Auch wenn man vermeintlich selten bei „richtigem“ Winterwetter unterwegs ist, ein Wechsel zum Winterreifen ist trotzdem immer sinnvoll. Denn auch wenn die Straßen nicht verschneit sind, reichen kalte Temperaturen um den Gefrierpunkt aus, um mit Sommerreifen ins Rutschen zu geraten. Winterreifen sind weicher und bleiben im Gegensatz zu Sommerreifen, auch bei kalten Temperaturen elastisch und haben einen besseren Halt auf der Fahrbahnoberfläche. Einen lebensrettenden Unterschied machen Winterreifen beim Bremsweg. Im Vergleich: Bei einer verschneiten Fahrbahn und einer Geschwindigkeit von ca. 100 Km/h verdoppelt sich der Bremsweg mit Sommerreifen. Das heißt die Unfallwahrscheinlichkeit ohne Winterreifen steigt dramatisch an.
Unfall und keine Winterreifen: Zahlt die Versicherung?
Kommt es aufgrund der fehlenden Winterreifen zum Unfall, kann es teuer werden, und zwar für Unfallverursacher und Unfallopfer, sobald nachgewiesen werden kann, dass fehlende Winterreifen zum Unfall beigetragen haben. Grundsätzlich zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung, aber in diesem Fall mit Einschränkungen oder Regressforderungen:
Für den Unfallverursacher ohne Winterreifen kann die Folge sein, dass die Kfz-Haftpflicht den Unfallschaden zahlt, aber im Nachgang Regressansprüche bis zu 5.000 Euro einfordert.
Für das Unfallopfer ohne Winterreifen kann es bedeuten, dass die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers nicht mehr den vollen Unfallschaden übernimmt.
Sie möchten schnell noch auf Winterreifen wechseln? Die wichtigsten Tipps zum Winterreifenkauf und ob Ganzjahresreifen eine gute Alternative sind erfahren Sie von Christian Schäfer, Experte Mobilität und Technik, ADAC Württemberg.
Die situative Winterreifenpflicht
In Deutschland herrscht eine situative Winterreifenpflicht, das heißt, es gibt keinen vorgeschriebenen Zeitraum, dafür aber einen witterungsbedingten: Winterreifen sind bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" (§ 2 Absatz 3a StVO) vorgeschrieben. Wird man bei diesen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen erwischt, kann das ein Bußgeld und Punkte nach sich ziehen.
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