ADAC Nordrhein bietet Gutachten nach Unfall mit Schaden an

Kommt es bei einem Unfall zu einem Schaden am Auto, wird oft ein Gutachten zur Bemessung der Schadenshöhe benötigt. Dies ist auch beim ADAC Nordrhein möglich.
Bei einer Schadenshöhe von mehr als 800 bis 1000 Euro (Bagatellgrenze) hat der Unfallgeschädigte Anspruch, den Schaden von einem Gutachter prüfen zu lassen. Oft schlägt die gegnerische Versicherung einen Gutachter vor.
Dieser Vorschlag ist aber nicht bindend. Man kann sich selbst einen unabhängigen Sachverständigen aussuchen. Der Gutachter prüft zunächst, ob der Schaden die Bagatellgrenze überschreitet. Diese Bewertung ist in der Regel kostenlos. Erst im Anschluss kommt es zur Auftragserteilung. Die Kosten für das Gutachten und die anschließende Reparatur muss die Versicherung des Unfallverursachers gemäß Verschuldensquote übernehmen.
Schaden nach Unfall: ADAC bietet Gutachten an
Auch der ADAC Nordrhein bietet in seinen Prüfzentren in Köln und Oberhausen sowie auf den Mobilen Prüfstationen (Rheinland/Niederrhein) seit 2024 Begutachtungen im Rahmen von Haftpflichtschäden an. Vorteil: Der ADAC ist nicht in die Schadensregulierung einbezogen und verfolgt keinerlei Eigeninteressen. Der Geschädigte kann sichergehen, dass die Wertermittlung sachgerecht und neutral erfolgt.
Das ADAC Gutachten orientiert sich an den Schadenspositionen, die nach aktueller Rechtsprechung zugesprochen werden. Dazu zählen auch Punkte wie Wertminderung, Lackierkosten und der Ansatz marktüblicher Werkstattpreise.
Jetzt Kontakt aufnehmen und Gutachten erstellen lassen: 0221 47 27 628 oder kfz-gutachten@nrh.adac.de
Weitere Anlaufstelle für Mitglieder und Kunden in Sachen Schadensgutachten sind die circa 25 ADAC Vertragssachverständigen in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf.