Auto gestohlen: Die große Checkliste

Jeden Tag werden ungefähr 30 Autos in Deutschland gestohlen. So reagieren Sie richtig, wenn Ihr Auto weg ist.
Unbedingt sofort die Polizei rufen
Diebstahl der Versicherung melden
Leasinggeber oder Bank informieren
Was als Erstes zu tun ist
Die Situation ist äußerst unerfreulich: Man kommt an den Parkplatz des Autos zurück – und er ist leer. Mit diesen Tipps meistern Sie diese Ausnahmesituation:
Erstmal klären: Liegt überhaupt ein Diebstahl vor?
Steht das Fahrzeug nicht mehr am Abstellort, sollten Sie sich zuerst bei der Polizei erkundigen, ob das Fahrzeug nicht abgeschleppt oder sichergestellt wurde.Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen
Machen Sie bei der Anzeige nur diejenigen Angaben zum Fahrzeug, die Sie auch wirklich wissen (beispielsweise Kilometerstand), keine Schätzungen. Lassen Sie sich Kopien der Anzeige zur Vorlage bei der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt aushändigen.Falls Handy oder Kreditkarten im Auto lagen: Sofort sperren lassen
Diebstahl bei der Versicherung melden
Informieren Sie schnellstmöglich schriftlich Ihre Teilkaskoversicherung über den Diebstahl. Falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.Diebstahl beim Leasinggeber oder bei der finanzierenden Bank melden
Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, dann sollten Sie die Leasinggesellschaft bzw. die Bank informieren.Diebstahl bei anderen Versicherungen melden
Wertgegenstände im Fahrzeug können über eine Hausratversicherung oder Gepäckversicherung abgesichert sein.Abmeldung beim Straßenverkehrsamt
Für die Abmeldung benötigen Sie eine Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige, Kfz-Brief und -Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II). Spätestens sollte das 14 Tage nach dem Diebstahl geschehen, damit keine weiteren Kfz-Steuern und Versicherungsprämien anfallen.Mietwagen
Mietwagenkosten werden üblicherweise nicht über die Teilkaskoversicherung erstattet. Ein Ersatzfahrzeug kann jedoch über die ADAC Plus-Mitgliedschaft oder über eine Mobilitätsgarantie abgesichert sein. Nehmen Sie hier direkt Kontakt mit dem ADAC, Ihrer Versicherung oder Ihrem Mobilitätsgarantie-Anbieter auf.
So hilft die Teilkaskoversicherung
Für den finanziellen Schaden ist die Teilkaskoversicherung zuständig. Wie und in welcher Höhe der Schaden übernommen wird, regelt die Versicherung in ihren Bedingungen.

Nachfragen der Versicherung
Bei der Korrespondenz mit der Versicherung sollten Sie sicherstellen, dass alle Angaben richtig sind. Gibt es hier Schwierigkeiten, sollten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.Monatsfrist / Fahrtkosten beim Wiederfinden
Ist das Fahrzeug länger als einen Monat verschwunden, geht das Eigentum am Fahrzeug automatisch auf die Versicherung über. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der Monatsfrist wiedergefunden, müssen Sie das Fahrzeug wieder zurücknehmen. Daher sollten Sie erst nach Ablauf der Monatsfrist ein Ersatzfahrzeug beschaffen.