Rettungsgasse im europäischen Ausland: Diese Regeln gelten

Ein Notarzt fährt in der Schweiz durch die Rettungsgasse
Im europäischen Ausland gelten teilweise andere Regeln bei der Bildung der Rettungsgasse als in Deutschland© imago images/Manuel Geisser

Wer in Deutschland keine Rettungsgasse bildet, für den wird es schnell teuer. Welche Regelungen es im Ausland gibt und wie hoch dort die Strafen sind.

  • Rettungsgasse meist zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen

  • In Österreich und Luxemburg darf man auf den Pannenstreifen ausweichen

  • Keine Regelungen in Italien und den Niederlanden

In Deutschland gilt: Die Rettungsgasse muss außerorts nicht erst bei Stau gebildet werden, sondern bereits, wenn der Verkehr anfängt zu stocken. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts. Befolgt man diese Regel nicht, drohen hohe Strafen.

Im europäischen Ausland ist es häufig ebenfalls verpflichtend, außerorts eine Rettungsgasse zu bilden. In den einzelnen Ländern gilt Folgendes:

Rettungsgasse in Belgien

In Belgien muss nur bei Stau eine Fahrspur für Rettungsfahrzeuge frei bleiben. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts. Bei einem Verstoß zahlt man 174 Euro.

Rettungsgasse in Frankreich

Eine Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse besteht in Frankreich nicht, allerdings müssen Einsatzfahrzeuge an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifahren können. Kann ein Einsatzfahrzeug nicht durchfahren, sind 135 Euro fällig.

Rettungsgasse in Italien

In Italien gibt es keine Vorschriften zur Bildung einer Rettungsgasse.

Rettungsgasse in Kroatien

Ab zwei Fahrspuren müssen Einsatzfahrzeuge bei Stau durch die Rettungsgasse fahren können. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, weicht immer nach links aus. Wer auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts. Ein Verstoß kostet circa 65 Euro.

Rettungsgasse in Luxemburg

Eine Rettungsgasse muss unmittelbar nach den ersten Anzeichen von stockendem Verkehr gebildet werden. Auf einer zweispurigen Autobahn bedeutet das, dass die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen so weit wie möglich nach links und die Fahrzeuge auf der rechten Spur so weit wie möglich nach rechts fahren müssen. Auf einer Autobahn mit mehr Fahrstreifen müssen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links fahren, alle anderen nach rechts. Besonderheit: Autofahrer dürfen auch auf den Pannenstreifen ausweichen.

Hält man sich auf der Autobahn nicht an diese Regeln, wird man mit einer Geldbuße von 145 Euro bestraft. Außerhalb der Autobahn kostet das 74 Euro.

Rettungsgasse in Holland

In den Niederlanden gibt es keine Vorschriften zur Bildung einer Rettungsgasse.

Rettungsgasse in Österreich

Hier gilt wie in Deutschland: Auf Autobahnen und Schnellstraßen mit zwei oder mehr Fahrspuren muss bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich dann so weit wie möglich links einordnen, alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts. Besonderheit: Notfalls darf man auch den Pannenstreifen benutzen.

Wird die Rettungsgasse nicht gebildet, droht ein Bußgeld von bis zu 726 Euro. Wer Einsatzfahrzeuge behindert, muss mit einer Strafe von bis zu 2180 Euro rechnen. Befährt man die Rettungsgasse, kann das eine Vormerkung im österreichischen Führerscheinregister nach sich ziehen.

Rettungsgasse in Polen

In Polen muss bei Stau die Rettungsgasse bei zwei Fahrspuren in der Mitte und bei mehrspurigen Fahrbahnen zwischen der linken und der angrenzenden Fahrspur gebildet werden. Ein Verstoß kostet 2500 Zloty (circa 576 Euro).

Rettungsgasse in der Schweiz

Auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss bei Stau für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden. Bei einem Verstoß zahlt man 100 Schweizer Franken (circa 104 Euro).

Rettungsgasse in der Slowakei

In der Slowakei muss bei Stau die Rettungsgasse bei zwei Fahrspuren in der Mitte und bei mehrspurigen Fahrbahnen zwischen der linken und der angrenzenden Fahrspur gebildet werden. Ein Verstoß kostet ab 99 Euro.

Rettungsgasse in Slowenien

In Slowenien muss auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen nur bei Stau für Rettungsfahrzeuge eine Fahrspur frei bleiben. In diesem Fall müssen sich auf der linken Spur alle Verkehrsteilnehmer so weit wie möglich links einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts. Ein Verstoß kostet 200 Euro.

Rettungsgasse in Spanien

Eine Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse besteht in Spanien nicht, allerdings müssen Einsatzfahrzeuge an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifahren können. Kann ein Einsatzfahrzeug nicht durchfahren, sind 200 Euro fällig.

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Rettungsgasse in Tschechien

In Tschechien verläuft die Rettungsgasse bei Stau auf Straßen mit zwei Fahrspuren in der Mitte. Bei mehrspurigen Fahrbahnen muss sie zwischen der linken und den anderen Spuren gebildet werden. Ein Verstoß kostet 2500 Tschechische Kronen (circa 103 Euro).

Rettungsgasse in Ungarn

In Ungarn muss auf zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen nur bei Stau für Rettungsfahrzeuge eine Fahrspur frei bleiben. In diesem Fall müssen sich auf der linken Spur alle Verkehrsteilnehmer so weit wie möglich links einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts. In Ungarn beträgt das Bußgeld bei Verstoß zwischen 6500 und 200.000 Ungarische Forint (ca. 20 bis 530 Euro). Wird der Verstoß vor Ort geahndet, zahlt man zwischen 6500 und 65.000 HUF (ca. 20 bis 170 Euro). Auch ein Führerscheinentzug ist im Einzelfall möglich.

Alle Infos zur Rettungsgasse in Deutschland und zu den Strafen bei Missachtung lesen Sie hier.