Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Das sollten Sie unbedingt beachten

Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde und Schmerzensgeld fordern will, der sollte von Anfang an einen Anwalt einschalten. ADAC Juristinnen und Juristen geben Tipps, damit Sie nach einem Unfall zu Ihrem Recht kommen.
Tipp 1: Gehen Sie bei Schmerzen oder Verletzungen sofort zum Arzt, um diese zu dokumentieren
Tipp 2: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen
Tipp 3: Nehmen Sie die kostenfreie Unfallberatung als ADAC Mitglied in Anspruch
Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden sitzt der Schock oft tief und viele Fragen sind offen: Genau hier hilft der ADAC mit Antworten auf die häufigsten Fragen aus der täglichen Rechtsberatung und dem Serviceangebot der ADAC Unfallhilfe in Form einer Unfallberatung – kostenfrei für ADAC Mitglieder.
Wer hat Anspruch auf Schmerzensgeld?
Wer durch einen Unfall unverschuldet verletzt wird, dem steht außer bei Bagatellverletzungen ein Schmerzensgeldanspruch zu. Wichtig: Suchen Sie unbedingt unverzüglich einen Arzt auf. Der Arzt dokumentiert Ihre Verletzungen. Das ist unerlässlich, wenn Sie Schmerzensgeld fordern möchten.
Wie viel Schmerzensgeld steht mir zu?

Die Berechnung des Schmerzensgeldes läuft über Schmerzensgeldtabellen. Um daraus einen Wert ablesen zu können, benötigt man detaillierte ärztliche Atteste, die auch den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) enthalten sollten. Anhand dessen suchen Versicherungen, Anwälten und Gerichte Vergleichsurteile in den Tabellen, die als Orientierung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes dienen.
Muss man einen Anwalt einschalten?
Auch wenn das Recht auf Ihrer Seite ist, ist es in vielen Fällen schwierig, Schmerzensgeldforderungen selbst durchzusetzen. Um zu vermeiden, dass Sie als Unfallopfer beim Thema Schmerzensgeld eine Enttäuschung erleben, gehen Sie so schnell wie möglich zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
Wichtig: Unterschreiben Sie außerdem keine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung, ohne vorher Ihren Anwalt befragt zu haben.
Wenden Sie sich daher an die ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte, um zu Ihrem Recht zu kommen. Nutzen Sie den Service der ADAC Unfallhilfe in Form einer Unfallberatung - kostenfrei für ADAC Mitglieder:
In nur drei Schritten zur ADAC Unfallberatung:
1. ADAC Vertragsanwältin oder Vertragsanwalt suchen.
2. Unfallunterlagen (z.B. Unfallmeldung, Polizeibericht und Schadenbilder) auf der Homepage des Vertragsanwalts hochladen.
3. Sie werden spätestens am kommenden Werktag (außer Samstag) zurückgerufen und als Clubmitglied kostenfrei beraten
Jetzt ADAC Vertragsanwalt suchen:
Nutzen Sie Ihr Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, möglichst zeitnah. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten tragen.
Schmerzensgeldtabellen – Beispiele
Es gibt verschiedene Schmerzensgeldtabellen. Sie alle sind Sammlungen von Gerichtsurteilen und dienen lediglich der Orientierung, um die Höhe des Schmerzensgeldes im Einzelfall zu bestimmen.
Ein Standardwerk ist die Schmerzensgeldtabelle "SchmerzensgeldBeträge" von Hacks/ Wellner/ Klein/ Kohake (ehemalige ADAC Schmerzensgeldtabelle), die im Deutschen Anwaltverlag erscheint. Die ADAC Juristinnen und Juristen haben Auszüge dieser Schmerzensgeldtabelle für Sie zusammengestellt.
Schmerzensgeldtabelle: Beispiele Armfraktur
Verletzungsgrad | Symptome | Höhe |
---|---|---|
leicht | Fraktur ohne Dauerschäden | ca. 1600 - 5000 Euro |
mittel | komplizierte Frakturen | ca. 5000 - 15.000 Euro |
schwer | komplizierte Heilbehandlung, Dauerschaden | ca. 15.000 - 65.000 Euro |
Schmerzensgeldtabelle: Beispiele HWS-Verletzungen
Verletzungsgrad | Symptome | Höhe |
---|---|---|
leicht | HWS-Verletzung | ca. 200 - 1500 Euro |
mittel | mehrwöchige Dauer, langwierige Heilbehandlung | ca. 1500 - 5000 Euro |
schwer | schwieriger Heilungsverlauf, evtl. Dauerschaden | ca. 5000 - 70.000 Euro |
Schmerzensgeldtabelle: Beispiele Wirbelsäulenverletzung
Verletzungsgrad | Symptome | Höhe |
---|---|---|
leicht | Verstauchung, Schmerzen | ca. 600 - 2500 Euro |
mittel | Fraktur | ca. 2500 - 7000 Euro |
schwer | ggf. Lähmungserscheinung, schwieriger Heilungsverlauf, Schmerzen | ca. 7000 - 110.000 Euro |
Schmerzensgeld für psychische Schäden
Folge eines Verkehrsunfalles kann auch eine psychische Erkrankung sein, die nicht unbedingt mit einer physischen Verletzung zusammenhängen muss. Ein Beispiel wäre eine durch den Unfall ausgelöste posttraumatische Belastungsstörung.
Aber auch Personen, die nicht unmittelbar am Unfall beteiligt waren, können, zum Beispiel durch den Tod eines nahen Angehörigen, einen sogenannten Schockschaden erleiden. Der Bundesgerichtshof hat auch in diesen Fällen einen Schmerzensgeldanspruch bejaht.
Unterschätzt: Haushaltsführungsschaden
Wer bei einem Unfall schwer verletzt wird, der kann in einigen Fällen den Haushalt (also Kochen, Putzen etc.) nicht mehr oder nur eingeschränkt erledigen. Für diese Einschränkung gibt es einen finanziellen Ausgleich. Den sogenannten Haushaltsführungsschadens. Dieser bemisst sich danach, welche Tätigkeiten die verletzte Person vor dem Unfall im Haushalt ausgeübt hat, und welche sie nach dem Unfall nicht mehr erfüllen kann.
Stellen Sie aufgrund eines Unfalls eine Haushaltshilfe ein, müssen die Kosten hierfür erstattet werden. Fallen keine Kosten an, weil ein Familienangehöriger die Tätigkeiten im Haushalt übernimmt, dann ist in der Regel der Wert dieser Tätigkeiten zu erstatten.
Wenn Sie oder Ihr Anwalt wissen wollen, wie hoch der Haushaltsführungsschaden ist, dann kann der Fragebogen zum Haushaltsführungsschaden beim ADAC kostenpflichtig angefordert werden. Auf der Basis Ihrer Angaben im Fragebogen wird ein EDV-gestütztes Gutachten erstellt. Die Kosten des Verfahrens betragen 250 Euro inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten. Setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung:
ADAC e.V., Juristische Zentrale
Hansastraße 19
80686 München
Fax: 089 76 76 25 99
E-Mail: recht@adac.de
Checkliste: Verkehrsunfall
Das sollten Sie nach einem Unfall beachten, um Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu sichern und Kostenfallen zu vermeiden:
Gehen Sie bei Schmerzen und Verletzungen sofort zum Arzt
Unterschreiben Sie keine pauschalen Abtretungserklärungen, egal ob von einer Werkstatt oder einem Mietwagenunternehmen
Mietwagen und Gutachten erst nach Rücksprache mit einem Anwalt, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben
Ob es sinnvoll ist, Ihre eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, klären Sie bitte mit einem Anwalt
Nutzen Sie den Unfallbericht zur Dokumentation des Unfalls und informieren Sie sich mit der ADAC Broschüre "Was tun nach einem Unfall?" über das richtige Verhalten bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche: