Mit dem Motorrad in Belgien: Diese Regeln gelten

Nicht nur Brüssel ist mit dem Bike eine Reise wert
Nicht nur Brüssel ist mit dem Bike eine Reise wert© Shutterstock/Werner Lerooy

Mit dem Motorrad in Belgien unterwegs: Die ADAC Juristen haben die wichtigsten Verkehrsregeln, drohende Bußgelder und Besonderheiten zusammengestellt.

  • Tragen von Schutzkleidung ist Pflicht

  • Befahren von Busspuren teilweise zulässig

  • Gehwegparken teilweise erlaubt

Wie schnell darf man fahren?

In Belgien dürfen Sie mit dem Motorrad innerorts 50 km/h und außerorts 70 km/h (90 km/h in Wallonien) fahren. Auf Schnellstraßen und Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.

Geblitzt – welche Strafe droht?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. In der Regel werden Verstöße auf allen Straßen gleich sanktioniert. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem belgischen Bußgeldkatalog:

Den ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier.

Autobahn: Wie schnell?

Motorräder dürfen auf belgischen Autobahnen nur fahren, wenn sie eine Mindestgeschwindigkeit von 70 km/h erreichen. Fahrern und Fahrerinnen von Kleinkrafträdern ist es verboten, Autobahnen zu befahren.

Sozius und Kinder: Was gilt?

Das Fahren mit einem Sozius auf einem Kleinkraftrad oder Motorrad ist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug einen eingetragenen Beifahrersitz hat.

Kinder im Alter von drei bis acht Jahren dürfen nur auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 cm³ und mit einem geeigneten Kindersitz mitgenommen werden. Das Mitnehmen jüngerer Kinder ist generell verboten.

Wer gegen Kindersicherungsvorschriften verstößt, dem droht ein Bußgeld von mindestens 174 Euro.

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Warnweste, -dreieck und Verbandskasten?

In Belgien gilt die Warnwestenpflicht für sämtliche Kraftfahrzeuge. Daher müssen auch Motorradfahrer nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn bzw. außerorts eine Warnweste anlegen. Das Nichttragen der Weste wird mit einem Bußgeld ab 55 Euro geahndet. Motorräder müssen zudem einen Verbandsbeutel mitführen. Er muss geeignetes Material zur Wundversorgung enthalten und staubdicht verpackt sein.

Schutzkleidung ist Pflicht!

Motorradfahrer und -fahrerinnen sowie deren Beifahrer und Beifahrerinnen müssen neben dem obligatorischen Schutzhelm auch Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Ebenfalls vorgeschrieben sind Stiefel oder Stiefeletten, die über die Knöchel reichen.

Für das Fahren ohne vorgeschriebene Schutzkleidung wird eine Geldbuße von 58 Euro fällig.

Was gilt bei Stau?

Motorradfahrer dürfen sich an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen vorbeischlängeln. Dabei gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und zu überholendem, langsam fahrendem Fahrzeug darf nicht mehr als 20 km/h betragen.

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Busspur: Was gilt?

Zusatzschild, Motorradfahrer, Ausland, Belgien
Zusatzzeichen Motorrad© ADAC e.V.

Busspuren dürfen Sie mit einem Kraftrad nur dann befahren, wenn das Zusatzschild mit dem Motorradsymbol dies erlaubt. Bei unerlaubtem Befahren einer Busspur ist ein Bußgeld von mindestens 58 Euro fällig.

Gehweg: Parken erlaubt?

Krafträder dürfen innerorts auf Gehwegen parken, wenn Fußgänger und Fußgängerinnen dabei nicht behindert werden. Für Motorräder heißt das: Für Fußgänger und Fußgängerinnen muss mindestens ein Streifen von 1,50 Metern frei bleiben, ansonsten droht ein Bußgeld von mindestens 116 Euro. Für Kleinkrafträder gilt dieser Mindestabstand nicht.