Sommerrecht: Mit Flip-Flops Auto fahren?

Das Tragen von Flip-Flops beim Autofahren ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aber gefährlich
Das Tragen von Flip-Flops beim Autofahren ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aber gefährlich© stock.adobe.com/lunamarina

Mit Flip-Flops und Badehose am Steuer? Oder Schlauchboot auf dem Autodach? Das ist erlaubt, diese Tipps sollten Autofahrer im Sommer dennoch im Straßenverkehr beachten.

  • Verminderter Versicherungsschutz beim Barfußfahren

  • Sonnenschutzfolien dürfen nur an die hinteren Fenster

  • Ladung richtig sichern

Barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer

Sich barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer zu setzen, ist grundsätzlich erlaubt. Ein Bußgeld droht dabei nicht. Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Dann kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

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Eis am Steuer

Eis am Steuer? Telefonieren am Steuer ist verboten – Essen und Trinken aber nicht. In der Hitze schmilzt und tropft das Eis, die Ablenkung des Fahrers ist programmiert. Lenken, Blinken, Schalten in Kombination mit Eisschlecken ist daher keine gute Idee. Ist der Fahrer abgelenkt und kommt es deshalb zu einem Unfall, so ist eine Mithaftung möglich.

Ventilator am Armaturenbrett

Ein Ventilator am Armaturenbrett kann angebracht werden, solange er nicht die Sicht behindert und standfest montiert ist.

Scheiben mit Sonnenschutzfolie?

Solange das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinflusst wird, dürfen die hinteren Scheiben zum Sonnenschutz verklebt werden. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben müssen aber in jedem Fall frei bleiben. Allerdings darf zum Abkleben nur eine speziell zugelassene Folie mit Allgemeiner Bauartgenehmigung (ABG) und Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes verwendet werden. Tipp: Entscheiden Sie sich besser für mobile Lösungen, wie beispielsweise Sonnenschutz, der mit Saugnäpfen an den Fensterscheiben befestigt werden kann.

Schlauchboot auf dem Autodach?

Was tun, wenn die aufgepumpte Luftmatratze und das Schlauchboot nicht ins Auto passen? Bei einem Transport auf dem Dach genügt es nicht, das Schlauchboot mit einem Seil provisorisch festzubinden oder einfach nur festzuhalten. Die Ladung darf bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen oder herunterfallen. Deshalb muss sie immer nach den „anerkannten Regeln der Technik“ gesichert werden, z.B. mit Spanngurten auf einem Dachgepäckträger. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld und bei Gefährdung auch ein Bußgeld mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Laute Musik

Gegen zu laute Musik aus Stereoanlagen kann man sich in der Praxis kaum wehren. Der Lautstärkepegel ist gesetzlich nicht geregelt. Die Straßenverkehrsordnung schreibt zwar vor, dass das Hörvermögen des Fahrers während der Fahrt nicht beeinträchtigt sein darf. Auch verbietet das Gesetz ganz allgemein die Verursachung unnötigen Lärms bei der Benutzung von Fahrzeugen. Wann genau die Grenze zur Belästigung überschritten wird, ist nicht geklärt. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Das gilt bei Hitze im Auto.