Mit dem Fahrzeug in den Niederlanden

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Niederlande beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Niederlande für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Niederlande?

  • Gibt es in Niederlande Umweltzonen oder City-Maut?

  • Fallen in Niederlande Vignetten- oder Mautkosten an?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Niederlande?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Niederlande?

ADAC Drive App

Jetzt Navigieren - auch über Apple CarPlay und Android Auto

Mehr Infos zur App
App Store
Google Play Store

Tempolimits

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen100
Autobahnen1100/130

1 · Tagsüber von 9-19 Uhr: 100 km/h, 19 bis 9 Uhr: 130 km/h

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen100
Autobahnen1100/130

1 · Tagsüber von 9-19 Uhr: 100 km/h, 19 bis 9 Uhr: 130 km/h

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen100
Autobahnen1100/130

bis 3,5 t zGG

1 · Tagsüber von 9-19 Uhr: 100 km/h, 19 bis 9 Uhr: 130 km/h

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen80
Autobahnen80

über 3,5 t zGG

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen190
Autobahnen190

1 · gilt für Anhänger bis 3,5 t zGG. Für Anhänger über 3,5 t zGG: 80 km/h

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.000 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
  • ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate

Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.com

Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

www.adac-shop.de/cke
Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubt1nicht erlaubt1
auf Privatgrundnicht erlaubtnicht erlaubt

1 · in einigen Gemeinden sind spezielle Parkplätze für die Übernachtung ausgewiesen. Zeltcamper können beim sogenannten "Pfahlcamping" an mehreren Dutzend Stellen im Land um einen gekennzeichneten Pfosten campen. Erlaubt sind maximal drei kleine Zelte im Umkreis von 10 m um den Pahl für einen Zeitraum von 72 Stunden. Standorte z.B. unter https://www.kampeermeneer.nl/paalkamperen/ (auf niederländisch)

Besondere Regelungen für Gespanne

Sicherheitsverbindung

In den Niederlanden benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil/Kabel/Kette oder Abreißleine/"Losbreekkabel").

Seil oder Kette sollen ungebremste Anhänger am Zugfahrzeug halten, falls sie sich von der Anhängerkupplung lösen. Gebremste Anhänger haben ein Abreißseil. Dieses Seil betätigt die Bremse des Anhängers, wenn er sich von der Anhängerkupplung ablöst, und reißt danach ab.

Zusätzlich muss diese Sicherungsverbindung mit Hilfe einer speziellen Öse oder einem Bügel am Zugfahrzeug oder dessen Anhängerkupplung befestigt sein. Es reicht nicht aus, das Sicherungsseil bzw. die Abreißleine lose über die Anhängerkupplung zu legen.

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) 2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel) 2.55 m112 m2
Gespann (gesamt) 2.55 m18 m

1 · mit Boot 3 m

2 · einachsiger Anhänger bis 750 kg zGG: 8 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:

Rijksdienst voor het Wegverkeer RDW

Toelating Exceptioneel Transport

Europaweg 205

2711 ER Zoetermeer

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Sie beträgt 0,5.

Für Fahranfänger (in den ersten fünf Jahren) gelten 0,2.

An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.

An durchgezogenen gelben Markierungen ist Halten, an unterbrochenen Parken verboten.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Radarwarngeräte

Die Benutzung ist verboten. Das Gerät wird eingezogen und es drohen hohe Geldstrafen.

Dashcam

Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).

Kinder (unter 18 Jahren) und kleiner als 1,35 m müssen in einem Kinderrückhaltesystem mit mindestens ECE 44/03 Standard transportiert werden. Dies gilt sowohl für die Vorder- als auch Rücksitze. Die Verwendung von nach hinten gerichteten Babyschalen/ Kindersitzen auf dem Vordersitz ist in Fahrzeugen mit Beifahrerairbag nur zulässig, wenn der Airbag deaktiviert wurde.

Warnweste nicht obligatorisch. Allen Insassen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen verlassen, wird dennoch empfohlen, eine Warnweste zu tragen.

Winterreifen

Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.

Schneeketten

Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen verboten. Nur in Ausnahmefällen können Sie mit Schneeketten fahren. Nähere Informationen unter

www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/verkeersveiligheid/vraag-en-antwoord/mag-ik-in-nederland-sneeuwkettingen-gebruiken

Spikes

Verboten.

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße werden höhere Bußgelder erhoben als in Deutschland. Die Polizei kann bei Ausländern die Bezahlung an Ort und Stelle verlangen.

Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden sind, müssen der Polizei sofort gemeldet werden. Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Zufahrtsbeschränkungen

Umweltzonen

In mehreren Städten gibt es Umweltzonen. Sie sind mit "Milieuzone" und der zugelassenen Euronorm beschildert und werden mit Kameras überwacht.

Die Umweltzonen gelten in Amsterdam, Arnhem, Den Haag und Utrecht für Lkw und für dieselbetriebene Pkw. Fahrzeuge müssen für die Einfahrt mindestens die Abgasnorm Euro 4 aufweisen, seit 2025 teilweise auch Euro 5. Benzinfahrzeuge unterliegen keinen Beschränkungen.

In Breda, Delft, Eindhoven, Haarlem, Leiden, Maastricht, Rijswijk, Rotterdam, `s-Hertogenbosch und Tilburg betreffen sie bislang nur Lkw über 3,5 t zGG. Die für 2025 geplante Ausweitung der Eindhovener Umweltzone auf Diesel-Pkw wurde vorerst verschoben.

Eine Registrierung oder eine Umweltplakette ist nicht erforderlich. Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten und über 40 Jahre alte Oldtimer sind von der Umweltzonenregelung befreit, sie dürfen die Umweltzone befahren.

Weitere Informationen zu niederländischen Umweltzonen unter:

Milieuzones

Gebiet

Das gesamte Gebiet innerhalb des Autobahnrings A10 ist Umweltzone.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit den Abgasnormen Euro 0-4
  • Zwei- und Viertaktmopeds mit Erstzulassung vor dem 1.1.2011. Neuzugelassene Fahrzeuge müssen emissionsfrei sein

Für die An- und Abreise auf einen in der Umweltzone liegenden Campingplatz kann für betroffene Wohnmobile eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Freie Einfahrt haben Dieselfahrzeuge ab Euro 5, Benzinfahrzeuge sowie Mopeds mit Erstzulassung zwischen 2011-2025.

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

Gebiet

Teile der Innenstadt sind Umweltzone.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit den Abgasnormen Euro 0-3

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

Gebiet

Im Stadtgebiet gibt es zwei Umweltzonen mit unterschiedlichen Anforderungen.

Karte der Umweltzone für Dieselfahrzeuge Karte der Umweltzone für Mopeds

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen je nach Zone:

  • Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit den Abgasnormen Euro 0-3
  • Zwei- und Viertaktmopeds mit Erstzulassung vor dem 1.1.2011

Freie Einfahrt haben Dieselfahrzeuge ab Euro 4, Benzinfahrzeuge sowie Mopeds mit Erstzulassung ab 2011.

Zeiten

Die Umweltzonen gelten ganzjährig rund um die Uhr.

Gebiet

Teile der Innenstadt sind Umweltzone.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit den Abgasnormen Euro 0-4

Freie Einfahrt haben Dieselfahrzeuge ab Euro 5 sowie Benzinfahrzeuge.

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

Waren die Informationen für Sie hilfreich?