Mit dem Fahrzeug in den Niederlanden

Tempolimits

Pkw

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen1100
Autobahnen2100/120/130

1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund

2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.

Motorrad

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen1100
Autobahnen2100/120/130

1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund

2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.

Wohnmobil leicht

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen1100
Autobahnen2100/120/130

bis 3,5 t zGG

1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund

2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.

Wohnmobil schwer

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen180
Autobahnen280

über 3,5 t zGG

1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund

2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.

Gespann

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen1, 390
Autobahnen2, 390

1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund

2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.

3 · gilt für Anhänger bis 3,5 t zGG. Für Anhänger über 3,5 t zGG: 80 km/h

Camping und Gespanne

Camping Key Europe

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

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Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

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Freies Campen

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzennicht erlaubt1nicht erlaubt1
auf Privatgrundnicht erlaubtnicht erlaubt

1 · in einigen Gemeinden sind spezielle Parkplätze für die Übernachtung ausgewiesen. Zeltcamper können beim sogenannten "Pfahlcamping" an mehreren Dutzend Stellen im Land um einen gekennzeichneten Pfosten campen. Erlaubt sind maximal drei kleine Zelte im Umkreis von 10 m um den Pahl für einen Zeitraum von 72 Stunden. Standorte z.B. unter https://www.kampeermeneer.nl/paalkamperen/ (auf niederländisch)

Campingfahrzeuge und Gespanne

Besondere Regelungen für Gespanne

Sicherheitsverbindung

In den Niederlanden benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil/Kabel/Kette oder Abreißleine/"Losbreekkabel").

Seil oder Kette sollen ungebremste Anhänger am Zugfahrzeug halten, falls sie sich von der Anhängerkupplung lösen. Gebremste Anhänger haben ein Abreißseil. Dieses Seil betätigt die Bremse des Anhängers, wenn er sich von der Anhängerkupplung ablöst, und reißt danach ab.

Zusätzlich muss diese Sicherungsverbindung mit Hilfe einer speziellen Öse oder einem Bügel am Zugfahrzeug oder dessen Anhängerkupplung befestigt sein. Es reicht nicht aus, das Sicherungsseil bzw. die Abreißleine lose über die Anhängerkupplung zu legen.

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) 2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel) 2.55 m112 m2
Gespann (gesamt) 2.55 m18 m

1 · mit Boot 3 m

2 · einachsiger Anhänger bis 750 kg zGG: 8 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:

Rijksdienst voor het Wegverkeer RDW

Toelating Exceptioneel Transport

Europaweg 205

2711 ER Zoetermeer

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Fahrzeugpapiere

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Weitere Bestimmungen

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Promillegrenze

Sie beträgt 0,5.

Für Fahranfänger (in den ersten fünf Jahren) gelten 0,2.

Halten und Parken

Parkverbot an gelb markierten Bordsteinkanten oder Fahrbahnrändern.

In einer Parkscheibenzone, die mit einer blauen Linie gekennzeichnet ist, darf nur mit einer Parkscheibe (keine elektronische) geparkt werden.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

Radarwarngeräte

Die Benutzung ist verboten. Das Gerät wird eingezogen und es drohen hohe Geldstrafen.

Dashcam

Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).

Kindersitze

Kinder (unter 18 Jahren) und kleiner als 1,35 m müssen in einem Kinderrückhaltesystem mit mindestens ECE 44/03 Standard transportiert werden. Dies gilt sowohl für die Vorder- als auch Rücksitze. Die Verwendung von nach hinten gerichteten Babyschalen/ Kindersitzen auf dem Vordersitz ist in Fahrzeugen mit Beifahrerairbag nur zulässig, wenn der Airbag deaktiviert wurde.

Warnwestenpflicht

Warnweste nicht obligatorisch. Allen Insassen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen verlassen, wird dennoch empfohlen, eine Warnweste zu tragen.

Winterausrüstung

Winterreifen

Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.

Schneeketten

Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen verboten.

In Ausnahmefällen können Sie mit Schneeketten fahren. Nähere Informationen unter folgendem Link

www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/verkeersveiligheid/vraag-en-antwoord/mag-ik-in-nederland-sneeuwkettingen-gebruiken

Spikes

Verboten.

Schulbusse und Busse

An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.

Bußgelder - Besonderheiten

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße werden hohe Bußgelder erhoben und die Polizei kann sie an Ort und Stelle erheben.

Es ist zu beachten, dass besonders die Niederlande von den Vollstreckungsmöglichkeiten des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung Gebrauch machen und nicht bezahlte Geldbußen auch in Deutschland eintreiben.

Parkverstöße von Ausländern werden besonders konsequent verfolgt und teilweise über Inkassobüros eingetrieben.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden sind, müssen der Polizei sofort gemeldet werden. Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Zufahrtsbeschränkungen

Umweltzonen

Allgemeine Informationen

In mehreren Städten gibt es Umweltzonen. Sie sind mit "Milieuzone" und der zugelassenen Euronorm beschildert und werden mit Kameras überwacht.

Die Umweltzonen gelten in Amsterdam, Arnhem, Den Haag und Utrecht für Lkw und für dieselbetriebene Pkw. Fahrzeuge müssen für die Einfahrt mindestens die Abgasnorm Euro 4 aufweisen. Ab 2025 sollen die Anforderungen teilweise verschärft werden.

In Breda, Delft, Eindhoven, Haarlem, Leiden, Maastricht, Rijswijk, Rotterdam, `s-Hertogenbosch und Tilburg betreffen sie bislang nur Lkw über 3,5 t zGG. Seit 2020 können die Umweltzonenregelungen dort auch auf Diesel-Pkw ausgeweitet werden, konkrete Umsetzungen wurden bislang nur in Den Haag durchgeführt.

Eine Registrierung oder eine Umweltplakette ist nicht erforderlich. Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten und über 40 Jahre alte Oldtimer sind von der Umweltzonenregelung befreit.

Amsterdam

Gebiet

Das gesamte Gebiet innerhalb des Autobahnrings A10 ist Umweltzone.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit den Abgasnormen Euro 0-3
  • Zwei- und Viertaktmopeds mit Erstzulassung vor dem 1.1.2011
  • Dieselbetriebene Lkw der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 (unter und über 3,5 t zGG) mit den Abgasnormen Euro I-III
  • Für die An- und Abreise auf einen in der Umweltzone liegenden Campingplatz kann für Wohnmobile eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Zeiten

Ganzjährig rund um die Uhr.

Arnhem

Gebiet

Teile der Innenstadt sind Umweltzone.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit den Abgasnormen Euro 0-3

Zeiten

Ganzjährig rund um die Uhr.

Den Haag

Gebiet

Im Stadtgebiet gibt es zwei Umweltzonen mit unterschiedlichen Anforderungen.

Karte der Umweltzone für Dieselfahrzeuge Karte der Umweltzone für Mopeds

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen je nach Zone:

  • Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit den Abgasnormen Euro 0-3
  • Zwei- und Viertaktmopeds mit Erstzulassung vor dem 1.1.2011

Zeiten

Ganzjährig rund um die Uhr.

Utrecht

Gebiet

Teile der Innenstadt sind Umweltzone.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Dieselbetriebene Pkw und Wohnmobile mit den Abgasnormen Euro 0-3

Zeiten

Ganzjährig rund um die Uhr.

Alle Angaben ohne Gewähr.