Maut in Niederlande
Alle Informationen über Mautgebühren in Niederlande
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen1 | 100 |
Autobahnen2 | 100/120/130 |
1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund
2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen1 | 100 |
Autobahnen2 | 100/120/130 |
1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund
2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen1 | 100 |
Autobahnen2 | 100/120/130 |
1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund
2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen1 | 80 |
Autobahnen2 | 80 |
1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund
2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen1, 3 | 90 |
Autobahnen2, 3 | 90 |
1 · Beschilderung: weißes Auto auf blauem Grund
2 · Tagsüber von 6-19 Uhr 100 km/h, 19 bis 6 Uhr 130 bzw. 120 km/h gemäß Beschilderung. Gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t.
3 · gilt für Anhänger bis 3,5 t zGG. Für Anhänger über 3,5 t zGG: 80 km/h
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auf Straßen und Parkplätzen | nicht erlaubt1 | nicht erlaubt1 |
auf Privatgrund | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
1 · in einigen Gemeinden sind spezielle Parkplätze für die Übernachtung ausgewiesen. Zeltcamper können beim sogenannten "Pfahlcamping" an mehreren Dutzend Stellen im Land um einen gekennzeichneten Pfosten campen. Erlaubt sind maximal drei kleine Zelte im Umkreis von 10 m um den Pahl für einen Zeitraum von 72 Stunden. Standorte z.B. unter https://www.kampeermeneer.nl/paalkamperen/ (auf niederländisch)
In den Niederlanden benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil/Kabel/Kette oder Abreißleine/"Losbreekkabel").
Seil oder Kette sollen ungebremste Anhänger am Zugfahrzeug halten, falls sie sich von der Anhängerkupplung lösen. Gebremste Anhänger haben ein Abreißseil. Dieses Seil betätigt die Bremse des Anhängers, wenn er sich von der Anhängerkupplung ablöst, und reißt danach ab.
Zusätzlich muss diese Sicherungsverbindung mit Hilfe einer speziellen Öse oder einem Bügel am Zugfahrzeug oder dessen Anhängerkupplung befestigt sein. Es reicht nicht aus, das Sicherungsseil bzw. die Abreißleine lose über die Anhängerkupplung zu legen.
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m1 | 12 m2 |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18 m |
1 · mit Boot 3 m
2 · einachsiger Anhänger bis 750 kg zGG: 8 m
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:
Rijksdienst voor het Wegverkeer RDW
Toelating Exceptioneel Transport
Europaweg 205
2711 ER Zoetermeer
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Sie beträgt 0,5.
Für Fahranfänger (in den ersten fünf Jahren) gelten 0,2.
An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.
Parkverbot an gelb markierten Bordsteinkanten oder Fahrbahnrändern.
In einer Parkscheibenzone, die mit einer blauen Linie gekennzeichnet ist, darf nur mit einer Parkscheibe (keine elektronische) geparkt werden.
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenDie Benutzung ist verboten. Das Gerät wird eingezogen und es drohen hohe Geldstrafen.
Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).
Kinder (unter 18 Jahren) und kleiner als 1,35 m müssen in einem Kinderrückhaltesystem mit mindestens ECE 44/03 Standard transportiert werden. Dies gilt sowohl für die Vorder- als auch Rücksitze. Die Verwendung von nach hinten gerichteten Babyschalen/ Kindersitzen auf dem Vordersitz ist in Fahrzeugen mit Beifahrerairbag nur zulässig, wenn der Airbag deaktiviert wurde.
Warnweste nicht obligatorisch. Allen Insassen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen verlassen, wird dennoch empfohlen, eine Warnweste zu tragen.
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.
Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen verboten. Nur in Ausnahmefällen können Sie mit Schneeketten fahren. Nähere Informationen unter
www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/verkeersveiligheid/vraag-en-antwoord/mag-ik-in-nederland-sneeuwkettingen-gebruikenVerboten.
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße werden hohe Bußgelder erhoben und die Polizei kann sie an Ort und Stelle erheben.
Es ist zu beachten, dass besonders die Niederlande von den Vollstreckungsmöglichkeiten des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung Gebrauch machen und nicht bezahlte Geldbußen auch in Deutschland eintreiben.
Parkverstöße von Ausländern werden besonders konsequent verfolgt und teilweise über Inkassobüros eingetrieben.
Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden oder erhebliche Sachschäden entstanden sind, müssen der Polizei sofort gemeldet werden. Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
In mehreren Städten gibt es Umweltzonen. Sie sind mit "Milieuzone" und der zugelassenen Euronorm beschildert und werden mit Kameras überwacht.
Die Umweltzonen gelten in Amsterdam, Arnhem, Den Haag und Utrecht für Lkw und für dieselbetriebene Pkw. Fahrzeuge müssen für die Einfahrt mindestens die Abgasnorm Euro 4 aufweisen. Ab 2025 sollen die Anforderungen teilweise verschärft werden.
In Breda, Delft, Eindhoven, Haarlem, Leiden, Maastricht, Rijswijk, Rotterdam, `s-Hertogenbosch und Tilburg betreffen sie bislang nur Lkw über 3,5 t zGG.
Eine Registrierung oder eine Umweltplakette ist nicht erforderlich. Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten und über 40 Jahre alte Oldtimer sind von der Umweltzonenregelung befreit.
Das gesamte Gebiet innerhalb des Autobahnrings A10 ist Umweltzone.
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen:
Ganzjährig rund um die Uhr.
Teile der Innenstadt sind Umweltzone.
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen:
Ganzjährig rund um die Uhr.
Im Stadtgebiet gibt es zwei Umweltzonen mit unterschiedlichen Anforderungen.
Karte der Umweltzone für Dieselfahrzeuge Karte der Umweltzone für MopedsNicht einfahren dürfen je nach Zone:
Ganzjährig rund um die Uhr.
Teile der Innenstadt sind Umweltzone.
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen:
Ganzjährig rund um die Uhr.