StVO-Novelle 2020: Neue Regeln und Verkehrszeichen
Ziel der letzten StVO-Novelle im Jahr 2020 war mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer, vor allem für Radfahrer. Diese Regeln und Verkehrszeichen sind dazu gekommen.
Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern
Schrittgeschwindigkeit von Lkw beim Rechtsabbiegen
Leichteres Parken für Carsharing-Fahrzeuge
Der Radverkehr in Städten nimmt zu. Schwerpunkt der neuen Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 war deshalb unter anderem der bessere Schutz von Radfahrern. Das sind die wichtigsten Regeln und Schilder im Überblick.
Grünpfeil-Schild nur für Radfahrer
Die bestehende Grünpfeilregelung wurde erweitert. Das Blechschild an Ampeln gilt jetzt auch für Fahrradfahrer, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg aus rechts abbiegen wollen. Zusätzlich gibt es ein eigenes Grünpfeilschild (siehe Bild) nur für Radler.
Einrichtung von Fahrradzonen möglich
Analog zu Tempo-30-Zonen können die Kommunen Fahrradzonen einrichten. Hier sind nur Radfahrer erlaubt, außer ein Zusatzschild gibt die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmer frei. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern
Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen auf der Fahrbahn einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter. Davor schrieb die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.
Neues Schild: Überholverbot von Zweirädern
Außerdem gibt es ein zusätzliches Verkehrszeichen "Überholverbot von Zweirädern", das zum Beispiel an engen Stellen aufgestellt werden soll.
Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Abbiegen
Zur Vermeidung von schweren Unfällen: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren.
Eigene Parkflächen für Lastenräder
Ob Waren- oder Kindertransport – Lastenfahrräder mit Ladefläche werden immer beliebter. Mit dem neuen Symbol "Lastenfahrrad" dürfen eigene Parkflächen und Ladezonen für diese Zweiräder ausgewiesen werden.
Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge
Parken für Carsharing-Fahrzeuge ist leichter geworden. Dazu gehören ein neues Symbol für bevorrechtigtes Parken (siehe Bild) und ein Ausweis für Carsharing-Fahrzeuge. Er muss hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Die Regelung gilt für professionelle Anbieter, nicht für privates Carsharing.
Parkverbote vor Kreuzungen: Mehr Abstand
Wenn in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Radweg verläuft, müssen beim Parken vor Kreuzungen und Einmündungen mindestens acht Meter Abstand zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gehalten werden. Dadurch sollen abbiegende Fahrzeuge Radfahrer besser und schneller erkennen. Früher waren es mindestens fünf Meter. Die gelten weiterhin bei Straßen ohne Radweg.