Verkehrsberuhigte Zone Dubrovnik: Vorsicht vor hohen Bußgeldern

Wer mit dem eigenen Pkw oder Mietwagen nach Dubrovnik reist, sollte sich rechtzeitig über die neue verkehrsberuhigte Zone rund um die Altstadt informieren. ADAC Juristen klären, was es damit auf sich hat und wie man teure Bußgelder vermeidet.
Einfahrt in die Altstadt Dubrovnik nur noch mit vorheriger Registrierung
Verstöße werden teuer – vor allem mit Mietwagen
Kfz-Kennzeichen werden automatisch mittels Kameras erfasst
Einfahrt in die Altstadt nur mit Registrierung: Das müssen Sie wissen
Seit Juni 2025 schützt Dubrovnik den historischen Kern durch eine verkehrsberuhigte Zone. Diese gilt von 1. März bis 30. November. Wenn Sie mit dem Auto in die Altstadt fahren wollen, weil dort beispielsweise Ihr Hotel liegt, dann müssen Sie das Kennzeichen zwingend vorher registrieren. Nur so vermeiden Sie hohe Bußgelder. Die Registrierung ist nur möglich, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Sie haben ein Hotel innerhalb der Zone gebucht.
Ihr Ferienapartment verfügt über einen privaten Stellplatz.
Sie haben vorab einen Parkplatz in der Altstadt reserviert.
Wichtig: Die Bestätigung Ihres Vermieters, Hoteliers oder Parkplatzbetreibers über die Buchung/Reservierung müssen Sie im Registrierungsformular angeben.
So registrieren Sie Ihr Fahrzeug
Die Registrierung erfolgt kostenlos über die Webseite der Stadt Dubrovnik. Sie können das selbst erledigen oder Ihren Vermieter beziehungsweise Hotelier darum bitten.
Für die Anmeldung benötigen Sie:
Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten
Kfz-Kennzeichen Ihres Fahrzeugs
Buchungs- oder Reservierungsbestätigung (Hotel, Ferienwohnung oder Parkplatz)
Tipp: Speichern Sie die Registrierungsbestätigung auf Ihrem Smartphone. So können Sie sie bei Rückfragen schnell vorzeigen.
Wo sich die verkehrsberuhigte Zone in Dubrovnik befindet

Die Zone umfasst die Straßen rund um die Altstadt von Dubrovnik. Sie erkennen den Bereich an gut sichtbaren Schildern und digitalen Warnanzeigen. Rotes Licht bedeutet absolutes Einfahrtverbot für alle. Grünes Licht gestattet die Zufahrt für registrierte Fahrzeuge oder Fahrzeuge einer ausdrücklich zugelassenen Kfz-Kategorie.
Wichtig: Navigationssysteme im Auto berücksichtigen die neuen Regelungen nicht immer korrekt und schicken Sie im Zweifel ohne Vorwarnung in die verkehrsberuhigte Zone.
So teuer wird die Einfahrt ohne Registrierung
Wenn Sie ohne gültige Registrierung in die Zone einfahren, riskieren Sie als Fahrer hohe Strafen. Pro Einfahrt werden mit dem eigenen Auto 260 Euro fällig – jeder Verstoß wird separat erfasst. Das gilt auch dann, wenn Sie nur wenige Minuten später ein zweites Mal durchfahren. Auch Kurzzeitstopps werden erfasst.
Beispiel: Sie fahren versehentlich zwei Mal durch die Zone – Sie erhalten zwei Bußgeldbescheide über jeweils 260 Euro!
Vorsicht, wenn Sie ohne Registrierung mit einem Mietwagen in die Zone fahren!
Wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind, kann es richtig teuer werden. Sie riskieren bis zu 1580 Euro Bußgeld. Grund: Die Behörden behandeln Mietwagenfirmen als juristische Personen – für sie gelten deutlich höhere Sanktionen als für private Fahrer.
In der Praxis passiert Folgendes: Der Bußgeldbescheid geht an die Mietwagenfirma – nicht an Sie, obwohl Sie gefahren sind.
Die Mietwagenfirma hat dann zwei Möglichkeiten:
1. Sie zahlt das komplette Bußgeld und fordert das Geld von Ihnen zurück. Für Sie bedeutet das: Sie bekommen später eine sehr hohe Rechnung nach Hause – über insgesamt 1580 Euro. In diesem Fall sollten Sie nur 260 Euro an den Vermieter bezahlen. Weisen Sie zusätzlich darauf hin, dass der Vermieter Einspruch hätte einlegen müssen.
2. Die Mietwagenfirma legt Einspruch ein und begründet ihn damit, dass ihr im Vorfeld keine Möglichkeit gewährt wurde, den Fahrer zu benennen. Das Verfahren läuft im Anschluss dann gegen Sie als tatsächliche Fahrerin beziehungsweise Fahrer.
Hinweis der ADAC Juristen: Eine gefestigte Praxis oder Rechtsprechung gibt es noch nicht.
Besonders wichtig: Kroatische Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden.
Wenn Sie daher mit einem Mietwagen in die Zone eingefahren und 1580 Euro zahlen sollen, sollten Sie schnell handeln. Wenden Sie sich an einen deutschsprachigen ADAC Vertrauensanwalt in Kroatien, um Ihr weiteres Vorgehen zu klären.
Warum Dubrovnik die neue Vorschrift erlassen hat
Die Verordnung über die verkehrsberuhigte Zone wurde zusammen mit der UNESCO ausgearbeitet. Ziel ist es:
Das historische Erbe zu schützen,
Lärm und Luftverschmutzung zu reduzieren,
Staus rund um die Altstadt zu verringern und
die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern.
Gerade in der Hauptreisezeit stoßen die engen Straßen schnell an ihre Grenzen. Die neuen Regeln sollen die Altstadt für Besucher besser erlebbar machen.
Empfehlung: Entspannt ohne Auto in die Altstadt
Wenn Sie die Altstadt besuchen wollen, parken Sie am besten außerhalb. Sie finden wenige Gehminuten von der Altstadt entfernt verschiedene Parkplätze oder Parkhäuser, die gut an den Busverkehr angebunden sind. So vermeiden Sie unnötige Risiken – und sparen Geld.
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