Section Control: Neues Tempo-Messverfahren im Einsatz

Section Control auf der B6
Section Control – der Streit um die Zulässigkeit ist beendet© ddp/Nigel Treblin

Eine in Deutschland neue Form der Tempoüberwachung hat alle juristischen Hürden genommen: Section Control ist auf einer Strecke in Niedersachsen nun im Regelbetrieb.

  • Section Control ermittelt Durchschnittsgeschwindigkeit

  • Kennzeichen werden automatisch registriert

  • Daten werden verschlüsselt und anonymisiert

Was ist Section Control?

Section Control ist ein in Deutschland neues Verfahren zur Geschwindigkeitskontrolle. Dabei wird nicht das Tempo eines Fahrzeugs an einer bestimmten Stelle erfasst, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten errechnet. Diese Abschnittskontrolle ist zum Beispiel für Strecken, auf denen sich Unfälle häufen, Tunnel und Baustellen geeignet.

Wird eine Geschwindigkeitsübertretung festgestellt, löst hinter dem zweiten Messpunkt eine Frontkamera aus und fertigt ein Fahrerfoto an. Mit dem Kennzeichen und dem Fahrerfoto kann dann genau wie bei der herkömmlichen Geschwindigkeitsmessung das Bußgeldverfahren in Gang gesetzt werden.

Bei klassischen Tempokontrollen werden nur die Fahrzeuge anhand des Kennzeichens erfasst, die an einem bestimmten Messpunkt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Bei Section Control dagegen werden alle Fahrzeuge vollautomatisch beim Einfahren in den Streckenabschnitt und beim Ausfahren registriert.

Section Control nach guten Erfahrungen im Regelbetrieb

In Niedersachsen lief von Dezember 2018 bis Dezember 2020 – mit Unterbrechungen – ein Pilotprojekt auf dem etwa 2,2 Kilometer langen Abschnitt der Bundesstraße 6 zwischen Gleidingen und Laatzen. Trotz eines Tempolimits von 100 km/h lag die mittlere Geschwindigkeit vorher bei 105 km/h. Im Pilotprojekt sank sie auf 95 km/h, und die Zahl der Autofahrer, die sich an die Höchstgeschwindigkeit hielten, stieg um 40 Prozent. Während des Projektes wurden auf dem Abschnitt – zuvor eine Unfallhäufungsstrecke mit vier Verkehrstoten zwischen 2014 und 2017 – keine Verkehrsunfälle registriert. Das niedersächsische Innenministerium schließt daraus, dass Section Control einen deutlichen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit leistet.

Nach der abschließenden juristischen Klärung befindet sich die Abschnittskontrolle in der Region Hannover an der B 6 seit Januar 2021 im Regelbetrieb.

Positive Erfahrungen mit Section Control macht seit 20 Jahren auch Österreich, wo auf den Kontrollabschnitten die Zahl der Getöteten um bis zu 50 Prozent sank. In den Niederlanden nahm nach Installation des Systems an einer Autobahn im Jahr 2002 die Zahl der Verkehrsunfälle um 47 Prozent ab. Ähnlich sind die Erkenntnisse aus der Schweiz und Großbritannien, wo Section Control seit Jahren eingesetzt wird.

Anforderungen des Datenschutzes

Die automatische Erfassung aller Kfz-Kennzeichen (personenbezogene Daten) durch optische Zeichenerkennung betrifft das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Autofahrer.

Um den Datenschutzanforderungen zu genügen, wird die Zeichenfolge der Nummernschilder verschlüsselt und anonymisiert. Ergibt die Berechnung zwischen den Messpunkten keinen Geschwindigkeitsverstoß, werden die Daten sofort wieder gelöscht, sodass kein Rückschluss auf das Fahrzeug oder den Fahrer möglich ist.

Grundsatzstreit um Section Control abgeschlossen

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass ein solcher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nur rechtmäßig ist, wenn eine Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Daher wurde das Niedersächsische Polizeigesetz während der Pilotphase geändert, um den Testbetrieb von Section Control wieder aufnehmen zu können. Er war zwischenzeitlich durch ein gerichtliches Verbot untersagt worden.

Eine zwischenzeitlich eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, sodass der Grundsatzstreit um Section Control abgeschlossen ist.

Standpunkt des ADAC

Bei Geschwindigkeitskontrollen ist der Übergang von der Kontrolle zur Überwachung fließend und aus der Sicht des Betrachters auch unterschiedlich zu bewerten. An den meisten Strecken besteht kein Bedarf für die Abschnittskontrolle, da für eine effektive Geschwindigkeitsüberwachung bereits bewährte Messverfahren zur Verfügung stehen. In der Abwägung des geeigneten Messverfahrens sind neben der Unfallsituation auch Investitions- und Betriebskosten zu berücksichtigen.

Lesen Sie hier den vollständigen Standpunkt des ADAC zu Section Control.

ADAC Standpunkt zu Section Control
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Section Control bislang nur in Niedersachsen

Momentan ist in keinem anderen Bundesland eine Abschnittkontrolle im Einsatz. Das liegt unter anderem an fehlenden landesspezifischen Rechtsgrundlagen. In einigen Bundesländern gibt es jedoch entsprechende Prüfungen beziehungsweise Planungen.

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