Einladung zur Mitgliederversammlung des ADAC Mittelrhein e.V.

16.03.2024
14:00 bis 17:00 Uhr
Alte Lokhalle Mainz
Mombacher Straße 78 - 80
55122 Mainz
© ADAC Mittelrhein e.V.

Der ADAC Mittelrhein e.V. lädt ein zur Mitgliederversammlung
am Samstag, den 16. März 2024, 14:00 Uhr.
Ort: Alte Lokhalle Mainz, Mombacher Straße 78 - 80, 55122 Mainz.


Tagesordnung

1. Eröffnung der Versammlung

2. Bericht des Vorstandes

3. Feststellung der Stimmliste

4. Bericht der Rechnungsprüfer

5. Genehmigung des Jahresabschlusses

6. Entlastung des Vorstandes

7. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr

8. Wahlen
a) Vorstand Finanzen
b) Vorstand Sport
c) Beiräte
d) Beisitzer des Ehrenrates
e) stellv. Mitglied des Ehrenrates
f) stellv. Rechnungsprüfer und Rechnungsprüfer
g) Delegierte & Ersatzdelegierte zur ADAC Hauptversammlung

9. Satzungsänderung:
Änderungen der folgenden Paragraphen:
§ 1, Abs. 1 – Ergänzung Name; § 2, Abs. 1 – Ergänzung Zweck und Ziele; § 4, Abs. 3 – Bezug Satzung Ortsclub sowie Führung der Bezeichnung „im ADAC“; § 7, Abs. 2 – Durchführung der Mitgliederversammlung; § 7, Abs. 3 – elektronische Teilnahme; § 8, Abs. 1 – Wahl Delegierte; § 8, Abs. 5 – Streichung der Dopplung; § 9, Abs. 2 – Bezugnahme elektronische Abstimmung; § 11, Abs. 3 – Bezugnahme; § 12, Abs. 3 – Wahl Einzelmitglied in Delegiertenamt; § 12, Abs. 4 – Wahlgang Delegiertenämter; § 16, Abs. 2 – Abberufung Mitglieder des Beirates
Redaktionelle Änderungen:
§ 3, Abs. 1; § 7, Abs. 1; § 7, Abs. 4; § 8, Abs. 1 und 4; § 9, Abs. 1; § 10, Abs. 2 und 3; § 11, Abs. 3; § 12, Abs. 2, 3 und 5; § 13; § 14, Abs. 1 – 3; § 15, Abs. 1; § 16, Abs. 1; § 17, Abs. 4; § 19; § 21, Abs. 2; § 24, Abs. 1 und 2; § 25, Abs. 2; § 26
(Die beabsichtigte Satzungsänderung kann ab dem 19.01.2024 während der Büro-Öffnungszeiten in der Verwaltung des ADAC Mittelrhein e.V.,
Viktoriastraße 15, 56068 Koblenz eingesehen werden oder unter www.adac.de/mitgliederversammlung .)

10. Anträge

11. Verschiedenes

Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung regelt die Satzung des ADAC Mittelrhein e.V. unter dem § 8 Abs. 4: Die keinem ADAC Ortsclub angehörenden Mitglieder (Einzelmitglieder) können ihre Mitgliedschaftsrechte auf der Mitgliederversammlung nur persönlich ausüben. Voraussetzung hierfür ist entweder die Anmeldung in Textform mit Name, Anschrift und ADAC Mitgliedsnummer, einschließlich der Orts- und Datumsangabe oder die inhaltsgleiche Anmeldungserklärung im Online-Verfahren über die Internetseite des ADAC Mittelrhein e.V. Anmeldungserklärungen solcher Art müssen spätestens 3 Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung bei der Verwaltung des ADAC Mittelrhein e.V. (Viktoriastraße 15, 56068 Koblenz) eingegangen sein; eine nach Ablauf dieser Frist eingehende Anmeldungserklärung gilt als nicht abgegeben.
Bezüglich der Stellung von Anträgen wird auf den § 11 der Regionalclub-Satzung verwiesen.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular erhalten Sie unter www.adac.de/mitgliederversammlung sowie unter der Rufnummer 0261 13 03 110.

ADAC Mittelrhein e.V.
Rudi Speich, Vorsitzender