Mitgliederversammlung des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.

29.03.2025
11:00 Uhr
Johanniskirche
Johannisbergstraße 1
39104 Magdeburg
© ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.

Einladung zur

Mitgliederversammlung

des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. am Samstag, 29. März 2025, 11:00 Uhr in der Johanniskirche, Johannisbergstraße 1 in 39104 Magdeburg.

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Bericht der Rechnungsprüfer
4. Aussprache zu den Berichten
5. Feststellung der Stimmberechtigten
6. Genehmigung des Jahresabschlusses
7. Entlastung des ehrenamtlichen und geschäftsführenden Vorstandes
8. Satzungsänderungen

Die Inhalte der geplanten Satzungsänderungen sind in der beigefügten Synopse dargestellt und werden auf der Mitgliederversammlung erläutert.

Synopse zu Satzungsänderungen auf der ADAC NSA Mitgliederversammlung am 29. März 2025
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• § 2 Abs. 1;
• § 3 Abs. 1;
• § 4 Abs. 3;
• § 6;
• § 7 Abs. 1;
• § 7 Abs. 3 neu, wodurch Abs. 3 zu Abs. 4 wird;
• § 8 Abs. 4;
• § 9 Abs. 1 und 2
• § 10 Abs. 2, 3 und 4;
• § 11 Abs. 3;
• § 12 Abs. 2, 3, 4 (neu), wodurch Abs. 4 zu Abs. 5 wird;
• § 14 Abs. 1 und 2;
• § 15 Abs. 1;
• § 16;
• § 17 Abs. 4;
• § 20 Abs. 1 und 2;
• § 21 Abs. 2;
• § 24 Abs. 1 und 2;
• § 26;
• Anmerkung
9. Bestellung eines Wahlausschusses
10. Wahlen

a) Vorsitzende/r
b) Vorstandsmitglied für Motorsport/Sportleiter
c) Vorstandsmitglied für Touristik
d) Vorstandsmitglied für Verkehr
e) Vorstandsmitglied für Technik und Verbraucherschutz
f) ggf. erforderliche Ersatzwahlen
g) Delegierte für die ADAC Hauptversammlung
11. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr
12. Beschlussfassung über die nach § 11 Abs. 1 und 2 der Satzung eingehenden Anträge, sowie über Dringlichkeitsanträge nach § 11 Abs. 3 der Satzung


Die Teilnahmeberechtigung, das Rede-, Stimm- und Wahlrecht sowie die Stellung von Anträgen sind in den §§ 8, 9 und 11 der Satzung geregelt.

Mitglieder, die einem anerkannten ADAC Ortsclub angehören, werden nur durch Delegierte vertreten.

Für Einzelmitglieder ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung eine Anmeldung in Textform mit Namen, Anschrift und ADAC Mitgliedsnummer einschließlich der Orts- und Datumsangabe.

Die Anmeldungserklärungen können schriftlich an den Sitz des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V., Lübecker Str. 17, 30880 Laatzen gesendet werden oder in Textform inhaltsgleich im Online-Verfahren über die Internetseite des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. unter adac.de/mitgliederversammlung erfolgen.

Anmeldungserklärungen müssen spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung bei der Verwaltung des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V. eingegangen sein. Eine nach Ablauf dieser Frist eingehende Anmeldungserklärung gilt als nicht abgegeben.

Die gültige ADAC Mitgliedskarte und auf Verlangen eine weitere Legitimation zur Person sind bei der Mitgliederversammlung vorzuzeigen.

Michael Kosemund
Vorsitzender

Veranstalter

ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.

kommunikation@nsa.adac.de