ADAC Truckservice Wintertipp: Eisplatten auf Lkw-Dächern vermeiden
(ADAC Truckservice GmbH & Co. KG) Das sonnige Winterwetter der vergangenen Tage darf nicht täuschen: Feuchtigkeit und extreme Minusgrade in der Nacht lassen auch bei augenscheinlich guter Witterung die Gefahr von Eisplatten auf Lkw-Dächern deutlich ansteigen. Bereits in den vergangenen Tagen kam es zu Unfällen, bei denen Eisplatten von Lkw in die Frontscheibe von dahinterfahrenden Autos krachten. Besonders brenzlig wird es, wenn es in Teilen Deutschlands zu den von Meteorologen angekündigten Schneefällen kommt. Bei Planenaufliegern können sich dann leicht hundert Liter Wasser ansammeln und über Nacht gefrieren.
Gemäß § 23 StVO hat jeder Berufskraftfahrer vor Fahrantritt dafür Sorge zu tragen, dass sich sein Lkw in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet und verkehrssicher ist. Dazu gehört auch, den Lkw von Eisplatten zu befreien. Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Verursacht eine herabfallende Eisplatte gar einen Verkehrsunfall, beträgt das Bußgeld mindestens 120 Euro. Darüber hinaus könnte der Strafbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315 b StGB gegeben sein. Die Strafvorschrift sieht dafür Geldstrafen und in extremen Fällen sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.
Allen Verkehrsteilnehmern rät der ADAC Truckservice, zu einem vorausfahrenden Lkw ausreichend Sicherheitsabstand zu halten. Zu leicht können Eisplatten die Windschutzscheibe eines Pkw durchschlagen. In der Regel schlagen herabfallende Eisplatten etwa 20 bis 50 Meter hinter dem Lkw auf. Wehender Schnee und kleine Eisbrocken können erste Anzeichen dafür sein, dass Gefahr droht.
Am besten lassen sich Eis und Schnee vom Lkw mit einer Dachheizung entfernen oder mit einem auf dem Dach installierten Luftbalg abschütteln, berichten die Pannenhelfer. Dabei bläst der Fahrer den Schlauch auf und die Plane wölbt sich nach oben. Schmelzwasser, Schnee und Eis können so effektiv entfernt werden. Allerdings ist eine solche Sonderausstattung teuer. Aus diesem Grund muss der Fahrer in den meisten Fällen selbst Hand anlegen.
Da die wenigsten Lkw-Stellplätze überdacht sind, rät der ADAC Truckservice, Raststätten anzufahren, die über Schneegerüste verfügen, von denen aus das Lkw-Dach mit Besen und Schneeschieber gesäubert werden kann. Auf keinen Fall sollten Fahrer versuchen, auf das Lkw-Dach zu klettern oder sich ungesichert auf einer Leiter bewegen, denn das Wegrutschen von Leitern zählt laut Berufsgenossenschaft zu den häufigsten Unfallursachen. Aus diesem Grund sollte die Leiter mit einem geeigneten Gurt gesichert werden und der Fahrer die obersten drei Sprossen nicht besteigen.
Bei einem leeren Anhänger lässt sich die Plane von innen mit einer Latte heben, um Wasser oder Schnee zu entfernen. Außerdem kann der Fahrer den Auflieger über die Luftfederung der Hinterachse nach dem Abstellen in eine leichte Schräglage bringen, damit Schmelzwasser abfließen kann. Auf keinen Fall sollten Eisplatten mit heißem Wasser gelockert werden, denn heißes Wasser gefriert bei frostigem Wetter noch schneller als kaltes. Bleiben alle Maßnahmen erfolglos, kann der Fahrer zur Not einen Kurvenparcours fahren, um die Eisplatten abzuschütteln. Dabei müssen jedoch Person- und Sachschäden sowie Verkehrsbehinderungen ausgeschlossen sein und die herabgefallenen Eisbrocken anschließend beseitigt werden.
Ist es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Eisplatten-Unfall gekommen, gilt es, die Unfallstelle ordnungsgemäß zu sichern sowie die Polizei und – falls nötig – den Rettungsdienst zu informieren. Auf keinen Fall darf sich der Fahrer unerlaubt vom Unfallort entfernen und einfach weiterfahren. Gemäß § 142 StGB steht auch auf diesen Straftatbestand im schlimmsten Fall eine bis zu dreijährige Haftstrafe.
Foto: ADAC Truckservice