Pendlerpauschale: So hoch ist die Entfernungspauschale 2026

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Von André Gieße

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Ein Auto und ein Regionalexpress fahren nebeneinander
Auch für Zugpendler gilt die Pendlerpauschale© imago images/Wolfgang Maria Weber

Über die Pendlerpauschale können Sie Fahrtkosten von der Steuer absetzen, die beim Arbeitsweg entstehen. Wie viel pro Kilometer drin ist und wie Sie die Entfernungspauschale berechnen.

  • Es zählen die einfache Strecke zum Arbeitsplatz und die Zahl der Arbeitstage

  • Steuerjahr 2025: Pendlerpauschale bei 30 Cent pro Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer

  • Steuerjahr 2026: Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent

Was ist die Pendlerpauschale?

Fahrtkosten, die Pendlerinnen und Pendlern beim Weg zur Arbeit entstehen, können diese steuerlich beim Finanzamt geltend machen. Dafür gibt es die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale), die in der Steuererklärung unter die Werbungskosten fällt und das zu versteuernde Einkommen eines Jahres mindert. Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können davon profitieren, sondern auch Selbstständige (über die Betriebsausgaben). Angerechnet werden nur die einfache Strecke und Tage, an denen der Arbeitsplatz wirklich aufgesucht wurde.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Seit dem Jahr 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 38 Cent für jeden vollen Kilometer auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dadurch will die Bundesregierung pendelnde Berufstätige – vor allem aus dem ländlichen Raum – steuerlich stärker entlasten.

Bis Ende 2025 konnte man für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zur Arbeit 30 Cent pro Kilometer geltend machen, ab dem 21. Kilometer betrug die Entfernungspauschale 38 Cent pro Kilometer. Diese Regel ist maßgeblich in der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2025.

Zeitliche Zuordnung der Pendlerpauschale bei der Steuererklärung:

  • Steuererklärung 2026 (Abgabe in 2027):

    Erstmalige Anwendung der 0,38 Euro ab dem 1. Kilometer.

  • Steuererklärung 2025 (Abgabe in 2026):

    0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer.

Es ist weiterhin unerheblich, ob der Arbeitsweg mit Auto, Fahrrad oder Bahn zurückgelegt wird. Die Entfernungspauschale macht sich steuerlich zudem nur bemerkbar, wenn die Fahrtkosten für den Arbeitsweg in Summe die Werbungskostenpauschale für alle beruflichen Aufwendungen übersteigen: Das Finanzamt berücksichtigt hier 1230 Euro pro Jahr automatisch und ohne Belege.

Wie viele Kilometer zählen bei der Pendlerpauschale?

Kleines Mädchen füttert ihren Vater beim Mittagessen
Mittags nach Hause? Kein Fall für die Entfernungspauschale© iStock.com/Vasyl Dolmatov

Für die Berechnung der Pendlerpauschale zählt die einfache Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz (offiziell "erste Tätigkeitsstätte"). Auch wer diesen Weg beispielsweise viermal täglich zurücklegt, weil er sein Mittagessen zu Hause einnimmt, kann nur eine Strecke geltend machen.

Gezählt wird vom ersten Kilometer an, die Entfernung wird dann auf ganze Kilometer abgerundet. Manchmal wird daher auch von "Kilometerpauschale" gesprochen. Maßgeblich für die Kalkulation der Kilometer ist in jedem Fall die kürzeste Straßenverbindung. Ob man in Voll- oder Teilzeit arbeitet, ist nicht relevant.

Bei der Pendlerpauschale erkennt der Fiskus nur die tatsächlichen Arbeitstage am Arbeitsplatz an. Das bedeutet: Von den in der Regel 365 Tagen im Jahr muss man zunächst die Wochenenden und Feiertage abziehen. Bei einer Fünf-Tage-Woche ergibt das etwa 250 Arbeitstage pro Jahr, wobei es je nach Bundesland ein bis zwei Tage mehr oder weniger sind. Bei der jeweiligen Zahl der Arbeitstage sind danach noch Urlaubs-, Homeoffice- und Krankheitstage herauszurechnen.

Wer bekommt die Pendlerpauschale?

Autos auf einem Mitarbeiterparkplatz vor einem Bürogebäude
Nach wie vor pendeln viele mit dem Pkw zur Arbeit© stock.adobe.com/Roman Babakin

Die Pendlerpauschale gilt nicht nur für Auto- und Motorradfahrer. Auch Arbeitnehmer und Selbstständige, die zu Fuß, mit dem Fahrrad, E-Bike und öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Fernverkehrs oder in Fahrgemeinschaften zur Arbeit pendeln, können sie beanspruchen. Benutzen Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehrere Verkehrsmittel, müssen sie diese separat in die Steuererklärung eintragen.

Falls die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale ansetzbaren Betrag übersteigen, kann man die tatsächlichen Kosten stattdessen in der Steuererklärung eintragen.

Wie berechnet man die Pendlerpauschale?

Frau schmückt mit ihrem Sohne den Weihnachtsbaum
Weihnachten und andere gesetzliche Feiertage entfallen bei der Pendlerpauschale© iStock.com/svetikd

Ein Beispiel für das Jahr 2025: Eine Pendlerin in Sachsen hat zwischen ihrer Wohnung und dem Arbeitsplatz regelmäßig eine Strecke von 22 Kilometern zurückgelegt. Und das bei einer Fünf-Tage-Woche ohne Homeoffice-Option. Von den nach Abzug von Wochenend- und Feiertagen verbleibenden 250 Arbeitstagen zieht sie ihre 30 Urlaubs- sowie 3 Krankheitstage ab. Sie war also tatsächlich an 217 Tagen zur Arbeit unterwegs.

Zur Ermittlung der Entfernungspauschale nutzt sie folgenden Rechenweg: 20 (Kilometer) mal 217 (Arbeitstage) mal 30 Cent plus 2 (Kilometer) mal 217 (Arbeitstage) mal 38 Cent. Somit beträgt der Betrag, den sie in der Steuererklärung für 2025 geltend machen kann, insgesamt 1466,92 Euro. Da er die Werbungskostenpauschale von jährlich 1230 Euro übersteigt, sorgt die Pendlerpauschale für eine zusätzliche Steuerersparnis.

Fahrtkostenzuschuss, Deutschland-Ticket und Jobticket beachten

Die Entfernungspauschale können Arbeitnehmer trotz eines steuerfreien Fahrtkostenzuschusses vom Arbeitgeber in der Steuererklärung geltend machen. Wer etwa ein Deutschland-Ticket bezuschusst bekommt, muss das allerdings auch angeben. In dem Fall reduziert der vom Chef freiwillig gezahlte Fahrtkostenzuschuss die von Beschäftigten steuerlich absetzbare Pendlerpauschale. Das Finanzamt rechnet dann nur die Differenz als Werbungskosten an. Wenn Firmen den Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt steuerfreie Jobtickets gewähren, gilt dasselbe.

Was ist mit der Homeoffice-Pauschale?

Mann arbeitet im Homeoffice
Arbeitstage im Homeoffice sind bei der Kalkulation abzuziehen© iStock.com/pixelfit

Sie können die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro am Tag und die Pendlerpauschale grundsätzlich im selben Steuerjahr nebeneinander nutzen. Das Finanzamt lässt für einen Kalendertag in der Regel nicht beide Pauschalen gleichzeitig zu. Wenn Sie also morgens im Homeoffice arbeiten und nachmittags für ein Meeting in die Firma fahren, dürfen Sie für diesen Tag nur die Pendlerpauschale ansetzen. Eine Ausnahme gilt für Mitarbeitende ohne festen Arbeitsplatz im Unternehmen.

Die Homeoffice-Pauschale greift, wenn Sie Ihre betriebliche Tätigkeit an diesem Tag vollständig oder zumindest überwiegend in Ihrer häuslichen Umgebung ausüben. Zudem dürfen Sie an diesem Tag die erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen. Die Homeoffice-Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Sie ist auf jährlich 1260 Euro (210 Tage) begrenzt.

Welcher Höchstbetrag gilt bei der Entfernungspauschale?

Ist der Arbeitnehmer mit dem eigenen Auto unterwegs, kennt das Finanzamt steuerlich keinen Höchstbetrag. Werden für den Weg zur Arbeit öffentliche Verkehrsmittel benutzt, liegt die Höchstgrenze der Entfernungspauschale grundsätzlich bei 4500 Euro pro Jahr.

Nachgewiesene höhere tatsächliche ÖPNV-Kosten können in vollem Umfang angesetzt werden. Wer von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn ein steuerfreies oder pauschal besteuertes Jobticket erhält, muss dies dem Finanzamt in der Steuererklärung melden.

Inwiefern sind Nachweise für die Pendlerpauschale nötig?

Liegt die ermittelte Pendlerpauschale unter 4500 Euro, so sind in der Regel keine Nachweise oder Unterlagen erforderlich. Wer allerdings beim Finanzamt mehr als 230 (bei einer Fünf-Tage-Woche) beziehungsweise 280 (bei einer Sechs-Tage-Woche) Fahrten pro Jahr angibt, muss diese nachweisen. Das ist durch ein Fahrtenbuch oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers möglich.

Wann lohnt sich die Pendlerpauschale?

Fahrrad fahren in der Stadt München
Von der Pauschale profitieren auch Radler mit längerem Arbeitsweg© ADAC/Martin Hangen

Da das Finanzamt automatisch 1230 Euro pro Jahr bei jedem Angestellten abzieht, bringt Ihnen die Pendlerpauschale erst dann eine zusätzliche Steuerersparnis, wenn Sie diesen Betrag allein durch die Entfernungspauschale oder zusammen mit anderen beruflichen Ausgaben überschreiten. Das ist mit der Pendlerpauschale 2025 bei 220 Arbeitstagen im Jahr ab 19 Kilometern Arbeitsweg möglich (220 Tage × 19 km × 0,30 € = 1254 €).

Bei den für die Pendlerpauschale 2026 geltenden 0,38 Euro pro Kilometer (ab dem 1. Kilometer) und durchschnittlich 220 Arbeitstagen im Jahr lässt sich wie folgt bestimmen, wann es sich lohnt:

  • Ab 15 Kilometern Arbeitsweg lohnt sich die Pauschale 2026 allein durch das Pendeln (220 Tage × 15 km × 0,38 € = 1254 €). Sie überschreiten den Pauschbetrag für die Werbungskosten und jeder weitere Kilometer senkt direkt Ihre Steuerlast.

  • Unter 15 Kilometern Arbeitsweg lohnt sich die Angabe der Pendlerpauschale 2026 nur dann, wenn Sie weitere Werbungskosten (z.B. für Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Fachliteratur) haben und so den Pauschbetrag von 1230 Euro überschreiten.

Wichtig zu wissen: Man erhält nicht den als Entfernungspauschale in der Steuererklärung angesetzten Betrag vom Finanzamt zurück. Die Pendlerpauschale mindert lediglich das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab.