Mit dem Motorrad durch Tschechien

Vor einer Fahrt mit dem Motorrad ins Ausland sollte man sich über die bestehenden Verkehrsregelungen und Besonderheiten informieren.
Das Tragen eines Helms ist Pflicht
Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht mitgenommen werden
Die Mitnahme von Anhängern ist erlaubt
Wir haben hier die wichtigsten Fragen zu den Motorradregelungen in Tschechien für Sie zusammengestellt.
Um welche Krafträder geht es?
Es wird in Tschechien zwischen folgenden Krafträdern unterschieden:
Moped/Kleinkraftrad: zwei- oder dreirädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum bis zu 50 ccm.
Motorrad: Zweirädriges Kraftrad mit einem Hubraum über 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Regeln für Schutzhelme
Es besteht für alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern Helmpflicht.
Darf ein Sozius mitfahren?
Das Fahren mit einem Sozius ist auf einem Motorrad nur gestattet, wenn das Kraftrad mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist.
Dürfen Kinder mitgenommen werden?
Die Mitnahme von Kindern unter zwölf Jahren auf einem Motorrad ist verboten.
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Wie schnell darf man fahren?
Für Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraßen 110km/h und Autobahnen 130 km/h.
Unseren Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland finden Sie hier
Was gilt auf der Autobahn?
Autobahnen dürfen nur von Motorrädern (mit und ohne Beiwagen) mit einer Bauartgeschwindigkeit von mindestens 80 km/h befahren werden.
Dürfen Beiwagen und Anhänger mitgeführt werden?
Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt, sofern die Zulassungsbescheinigung dies vorsieht.
Das Ziehen eines Anhängers mit einem Motorrad ist grundsätzlich gestattet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt außerorts sowie auf Schnellstraßen und Autobahnen 80 km/h.