Radwege: Diese unterschiedlichen Arten gibt es
Der Radverkehr in Städten nimmt deutlich zu. Umso wichtiger, dass sich Radfahrer in geschützten Bereichen bewegen können. Welche Arten von Radwegen es gibt und was Autofahrer beachten müssen.
Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen: Diese Regeln gelten
Barrieren zur Straße erhöhen Sicherheitsgefühl für Radfahrer
In größeren Städten: Pop-up-Radwege sind im Kommen
Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad um. Vor allem in größeren Städten versucht man, den Radfahrern mehr Raum und Sicherheit zu geben. Welche Verkehrswege es für Radler gibt und welche Regeln gelten.
Radweg: Baulich von der Fahrbahn getrennt
Laut einer ADAC Umfrage fühlen sich Radfahrer am sichersten, wenn sie auf baulich vom Autoverkehr getrennten Wegen unterwegs sind. Radwege befinden sich zwischen Gehweg und Fahrbahn, von letzterer sind sie meistens durch einen Bordstein abgegrenzt. Zwischen Fahrbahn und Radweg können auch Grünstreifen oder ähnliches angelegt sein. Radwege können zur besseren Erkennbarkeit mit Piktogrammen markiert werden.
Radfahrstreifen: Sonderweg für Radfahrer
Radfahrstreifen sind Fahrradwege, die sich auf der Straße befinden. Sie werden von der Kfz-Fahrbahn mit einem durchgezogenen Strich abgetrennt und können mit Fahrrad-Piktogrammen und Richtungspfeilen gekennzeichnet sein. Durch die Trennung sind sie kein Bestandteil der Fahrbahn. Autos dürfen sie nur zum Ein- und Abbiegen überfahren oder um angrenzende Parkplätze und Grundstücke zu erreichen. Sie werden mit dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet und sind für Fahrradfahrer benutzungspflichtig.
Geschützte Radfahrstreifen ("Protected Bike Lanes") sind zusätzlich durch eine bauliche Abtrennung von der Fahrbahn separiert, etwa durch Poller, Randsteine oder Blumenkübel. Dadurch soll insbesondere das illegale Parken auf dem Radfahrstreifen verhindert und die objektive sowie subjektive Sicherheit der Fahrradfahrer erhöht werden.
Schutzstreifen für Radler: Teil der Fahrbahn
Schutzstreifen sind ein markierter Teil der Fahrbahn. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen heben sie sich durch eine unterbrochene, gestrichelte Markierung von der Fahrbahn ab. Autofahrer dürfen auf dem Schutzstreifen nur ausnahmsweise fahren, etwa um Lkw oder Bussen im Gegenverkehr auszuweichen. Das Parken und Halten von Autos auf einem Schutzstreifen ist verboten.
Pop-up-Radwege werden zur Dauerlösung
In vielen Städten wurden in den vergangenen Jahren so genannte Pop-up-Radwege geschaffen – meist probeweise bzw. befristet. Das sind kurzfristig eingerichtete, temporäre und in gelber Farbe markierte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Sie sollten dem gestiegenen Radverkehr in Corona-Zeiten mehr Platz bieten. Meist musste auf der Straße eine Autospur für sie weichen.
Manche Städte haben die Pop-up-Radwege in Modellversuche eingebunden, um zu sehen, ob der Wegfall eines Fahr- oder Parkstreifens für Kfz vertretbar ist und der Radfahrstreifen zu einer dauerhaften Lösung werden kann.
Laut einer ADAC Umfrage aus dem Jahr 2021 findet knapp die Hälfte der befragten Mitglieder (49 Prozent) die zusätzlichen Radspuren grundsätzlich gut. 31 Prozent sehen in ihnen nur eine vorübergehende Lösung. 18 Prozent sind dafür, dass sie zur Dauereinrichtung werden. Jeder dritte Befragte lehnt Pop-up-Radwege ab. 16 Prozent haben gar keine Meinung.
Fahrradstraßen und -zonen
In immer mehr Städten werden Fahrradstraßen oder -zonen eingerichtet. Dort dürfen nur Radfahrer und E-Scooter fahren, außer es ist durch ein Zusatzschild auch motorisierter Verkehr erlaubt. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Radler dürfen nebeneinander fahren. Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links.
Radschnellwege: Für große Distanzen
Radschnellwege verbinden wichtige Ziele über größere Entfernungen, zum Beispiel Vorstadt und Zentrum oder zwei Städte untereinander. Sie sollen vor allem Pendlern ermöglichen, aufs Rad umzusteigen und sicher und zügig ans Ziel zu kommen.
Schilder: Hier ist der Radweg zu nutzen
Diese drei blauen Verkehrsschilder hat jeder schon gesehen, aber viele wissen nicht, was sie bedeuten: Eines zeigt ein Fahrrad allein, die beiden anderen das Rad und einen Erwachsenen mit Kind. Sind sie durch einen senkrechten Strich getrennt, sind Rad- und Gehweg getrennt, bei einem waagrechten Strich teilen sich Fußgänger und Radler einen Weg.
Bei allen drei Schildern sind Radfahrer verpflichtet, diese Wege zu nutzen. Ausnahmen gelten, wenn die Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist, z.B. durch Hindernisse wie Laubhaufen, Baugerüste, Schnee und Eis, parkende Autos.