Radwege: Diese unterschiedlichen Arten gibt es
Von Petra Zollner

Der Radverkehr in Städten nimmt deutlich zu. Umso wichtiger, dass sich Radfahrer in geschützten Bereichen bewegen können. Welche Arten von Radwegen es gibt und was Autofahrer beachten müssen.
Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen: Diese Regeln gelten
Barrieren zur Straße erhöhen Sicherheitsgefühl für Radfahrer
In größeren Städten: Pop-up-Radwege als Dauerlösung
Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad um. Vor allem in größeren Städten versucht man, den Radfahrern mehr Raum und Sicherheit zu geben. Welche Verkehrswege es für Radler gibt und welche Regeln gelten.
Radweg: Baulich von der Fahrbahn getrennt

Laut einer ADAC Umfrage fühlen sich Radfahrer am sichersten, wenn sie auf baulich vom Autoverkehr getrennten Wegen unterwegs sind. Radwege befinden sich zwischen Gehweg und Fahrbahn, von letzterer sind sie meistens durch einen Bordstein abgegrenzt. Zwischen Fahrbahn und Radweg können auch Grünstreifen oder ähnliches angelegt sein. Radwege können zur besseren Erkennbarkeit mit Piktogrammen markiert werden.
Radfahrstreifen: Sonderweg für Radfahrer

Radfahrstreifen sind Fahrradwege, die sich neben der Fahrbahn befinden und von dieser durch einem durchgezogenen Strich abgetrennt sind. Sie sind kein Bestandteil der Fahrbahn und sind mit Fahrrad-Piktogrammen und Richtungspfeilen gekennzeichnet.
Autos dürfen sie nur zum Ein- und Abbiegen überfahren oder um angrenzende Parkplätze und Grundstücke zu erreichen. Sie werden mit dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet und sind für Fahrradfahrer benutzungspflichtig.

Geschützte Radfahrstreifen ("Protected Bike Lanes") sind zusätzlich durch eine bauliche Abtrennung von der Fahrbahn separiert, etwa durch Poller, Randsteine oder Blumenkübel. Dadurch soll insbesondere das illegale Parken auf dem Radfahrstreifen verhindert und die objektive sowie subjektive Sicherheit der Fahrradfahrer erhöht werden.
Schutzstreifen für Radler: Teil der Fahrbahn

Schutzstreifen sind ein markierter Teil der Fahrbahn. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen heben sie sich durch eine unterbrochene, gestrichelte Markierung von der Fahrbahn ab. Autofahrer dürfen auf dem Schutzstreifen nur bei Bedarf fahren, etwa um Lkw oder Bussen im Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Das Parken und Halten von Autos auf einem Schutzstreifen ist verboten.
Pop-up-Radwege als Dauerlösung

In vielen Städten wurden seit der Coronazeit so genannte Pop-up-Radwege geschaffen – damals probeweise bzw. befristet. Die kurzfristig eingerichteten, in gelber Farbe markierten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sollten dem gestiegenen Radverkehr mehr Platz bieten. Meist musste auf der Straße eine Autospur für sie weichen.
Manche Städte haben die Pop-up-Radwege in Modellversuche eingebunden, um zu sehen, ob der Wegfall eines Fahr- oder Parkstreifens für Kfz vertretbar ist und der Radfahrstreifen permanent bleiben kann. In einigen Städten, z.B. München, hat man das Konzept im Anschluss als dauerhafte Lösung übernommen.
Fahrradstraßen und -zonen

In immer mehr Städten werden Fahrradstraßen oder -zonen eingerichtet. Dort dürfen nur Radfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter fahren, außer es ist durch ein Zusatzschild auch motorisierter Verkehr erlaubt.
Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Radler dürfen nebeneinander fahren. Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links.
Radschnellwege: Für große Distanzen
Radschnellwege verbinden wichtige Ziele über größere Entfernungen, zum Beispiel Vorstadt und Zentrum oder zwei Städte untereinander. Sie sollen vor allem Pendlern ermöglichen, aufs Rad umzusteigen und sicher und zügig ans Ziel zu kommen.
Schilder: Hier ist der Radweg zu nutzen

Diese drei blauen Verkehrsschilder hat jeder schon gesehen, aber viele wissen nicht, was sie bedeuten: Eines zeigt ein Fahrrad allein, die beiden anderen das Rad und einen Erwachsenen mit Kind. Sind sie durch einen senkrechten Strich getrennt, sind Rad- und Gehweg getrennt, bei einem waagrechten Strich teilen sich Fußgänger und Radler einen Weg.
Bei allen drei Schildern sind Radfahrer verpflichtet, diese Wege zu nutzen. Ausnahmen gelten, wenn die Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist, z.B. durch Hindernisse wie Laubhaufen, Baugerüste, Schnee und Eis, parkende Autos.