Radwege: Diese unterschiedlichen Arten gibt es

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Von Petra Zollner

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Fahrradweg in Berlin
Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen – es gibt unterschiedliche Wege für Radfahrer. Was sie bedeuten und welche Regeln gelten© dpa/Caro Kadatz

Der Radverkehr in Städten nimmt deutlich zu. Umso wichtiger, dass sich Radfahrer in geschützten Bereichen bewegen können. Welche Arten von Radwegen es gibt und was Autofahrer beachten müssen.

  • Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen: Diese Regeln gelten

  • Barrieren zur Straße erhöhen Sicherheitsgefühl für Radfahrer

  • In größeren Städten: Pop-up-Radwege als Dauerlösung

Immer mehr Menschen steigen aufs Fahrrad um. Vor allem in größeren Städten versucht man, den Radfahrern mehr Raum und Sicherheit zu geben. Welche Verkehrswege es für Radler gibt und welche Regeln gelten.

Radweg: Baulich von der Fahrbahn getrennt

Ein Radfahrer fährt auf dem Fahrradweg
Abstand zum Autoverkehr bietet ein baulich von der Straße getrennter Radweg© ADAC/Ruth Steinhorst

Laut einer ADAC Umfrage fühlen sich Radfahrer am sichersten, wenn sie auf baulich vom Autoverkehr getrennten Wegen unterwegs sind. Radwege befinden sich zwischen Gehweg und Fahrbahn, von letzterer sind sie meistens durch einen Bordstein abgegrenzt. Zwischen Fahrbahn und Radweg können auch Grünstreifen oder ähnliches angelegt sein. Radwege können zur besseren Erkennbarkeit mit Piktogrammen markiert werden.

Radfahrstreifen: Sonderweg für Radfahrer

Ein Fahrradfahrer befindet sich auf einem Radfahrstreifen
Radfahrstreifen mit durchgezogener Linie© Shutterstock/Canetti

Radfahrstreifen sind Fahrradwege, die sich neben der Fahrbahn befinden und von dieser durch einem durchgezogenen Strich abgetrennt sind. Sie sind kein Bestandteil der Fahrbahn und sind mit Fahrrad-Piktogrammen und Richtungspfeilen gekennzeichnet.

Autos dürfen sie nur zum Ein- und Abbiegen überfahren oder um angrenzende Parkplätze und Grundstücke zu erreichen. Sie werden mit dem Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet und sind für Fahrradfahrer benutzungspflichtig.

Verkehrsschild, Fahrradweg
Verkehrszeichen 237 kennzeichnet einen Radweg, der benutzt werden muss© ADAC e.V.

Geschützte Radfahrstreifen ("Protected Bike Lanes") sind zusätzlich durch eine bauliche Abtrennung von der Fahrbahn separiert, etwa durch Poller, Randsteine oder Blumenkübel. Dadurch soll insbesondere das illegale Parken auf dem Radfahrstreifen verhindert und die objektive sowie subjektive Sicherheit der Fahrradfahrer erhöht werden.

Schutzstreifen für Radler: Teil der Fahrbahn

Viele Radler auf einem Schutzstreifen in Münster
Der Schutzstreifen teilt von der Straße einen Bereich für Radler ab© Shutterstock/frantic00

Schutzstreifen sind ein markierter Teil der Fahrbahn. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen heben sie sich durch eine unterbrochene, gestrichelte Markierung von der Fahrbahn ab. Autofahrer dürfen auf dem Schutzstreifen nur bei Bedarf fahren, etwa um Lkw oder Bussen im Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Das Parken und Halten von Autos auf einem Schutzstreifen ist verboten.

Pop-up-Radwege als Dauerlösung

Radfahrer auf Pop-Up Radweg in Berlin
Eine Autospur weniger: So entsteht Raum für einen Pop-up-Radweg © imago images/David Weyand

In vielen Städten wurden seit der Coronazeit so genannte Pop-up-Radwege geschaffen – damals probeweise bzw. befristet. Die kurzfristig eingerichteten, in gelber Farbe markierten Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sollten dem gestiegenen Radverkehr mehr Platz bieten. Meist musste auf der Straße eine Autospur für sie weichen.

Manche Städte haben die Pop-up-Radwege in Modellversuche eingebunden, um zu sehen, ob der Wegfall eines Fahr- oder Parkstreifens für Kfz vertretbar ist und der Radfahrstreifen permanent bleiben kann. In einigen Städten, z.B. München, hat man das Konzept im Anschluss als dauerhafte Lösung übernommen.

Fahrradstraßen und -zonen

Ein Lastenrad fährt durch eine Fahrradstraße in München
In der Fahrradstraße gelten besondere Rechte für Radler© dpa/Fritsch

In immer mehr Städten werden Fahrradstraßen oder -zonen eingerichtet. Dort dürfen nur Radfahrer und Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter fahren, außer es ist durch ein Zusatzschild auch motorisierter Verkehr erlaubt.

Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Radler dürfen nebeneinander fahren. Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links.

Radschnellwege: Für große Distanzen

Radschnellwege verbinden wichtige Ziele über größere Entfernungen, zum Beispiel Vorstadt und Zentrum oder zwei Städte untereinander. Sie sollen vor allem Pendlern ermöglichen, aufs Rad umzusteigen und sicher und zügig ans Ziel zu kommen.

Schilder: Hier ist der Radweg zu nutzen

Verkehrsschilder Radweg
Sind diese Schilder aufgestellt, ist die Benutzung des Radwegs Pflicht© ADAC e.V.

Diese drei blauen Verkehrsschilder hat jeder schon gesehen, aber viele wissen nicht, was sie bedeuten: Eines zeigt ein Fahrrad allein, die beiden anderen das Rad und einen Erwachsenen mit Kind. Sind sie durch einen senkrechten Strich getrennt, sind Rad- und Gehweg getrennt, bei einem waagrechten Strich teilen sich Fußgänger und Radler einen Weg.

Bei allen drei Schildern sind Radfahrer verpflichtet, diese Wege zu nutzen. Ausnahmen gelten, wenn die Benutzung des Radwegs nicht zumutbar ist, z.B. durch Hindernisse wie Laubhaufen, Baugerüste, Schnee und Eis, parkende Autos.