Sie sind wendig, klein und dank eines Klappmechanismus meist leicht zu transportieren: E-Scooter werden immer beliebter – auch weil der Preis inzwischen stimmt. Doch ein ADAC Test beweist: Die neuen Kampfpreise gehen oft auf Kosten der Sicherheit. Gute Modelle gibt es schon ab 700 Euro Hersteller übertreiben bei den Angaben zur Reichweite Abgewertet: Modell mit gebrochener Schweißnaht Wer glaubt, die kleinen E-Scooter wären nur für Touristen, die mit ihnen ungelenk die Innenstädte unsicher machen, täuscht sich: Inzwischen erwägt nach Branchenangaben jeder dritte Deutsche den Kauf eines eigenen E-Scooters – der Corona-Pandemie sei Dank. Seit dem letzten ADAC Test der meist klappbaren Tretroller mit Elektroantrieb und Betriebserlaubnis im Herbst 2019 (Button: "Alle Testergebnisse") hat auch das Angebot an E-Scootern deutlich zugenommen, vor allem im Niedrigpreissegment. Über Sonderaktionen sind einzelne E-Scooter sogar schon ab 199 Euro im Handel erhältlich. Doch was taugen die neuen Angebote? Der ADAC hat neun Elektro-Tretroller zwischen 279 und 1849 Euro getestet. Testergebnis: Nur drei gute Scooter Die zwei teuersten Scooter im Test, der Go!Mate Steap ER2 Plus für 1849 Euro als auch der SXT Light Plus für 1186 Euro erreichen nur die Note "befriedigend". Im mittleren Preissegment – also mit Anschaffungskosten um die 800 Euro – überzeugen dagegen der Segway-Ninebot, der SO Flow SO6 sowie der Velix E-Kick jeweils mit der Note "gut". Mit der besten Verarbeitung sowie überzeugenden Resultaten in den Fahreigenschaften – vor allem der außergewöhnlich starke Antrieb und eine Reichweite von 46,2 Kilometern begeistern – wird der Segway-Ninebot mit der Note 2,2 ("gut") insgesamt zum Testsieger. Eine sehr gute Gesamtnote war durch seine großen Abmessungen, das vergleichsweise hohe Gewicht und die nur befriedigenden Bremseigenschaften leider nicht drin. Der Velix E-Kick auf Platz zwei besticht besonders durch sein Gesamtpaket: Er kann in allen Kapiteln überzeugen und verdient somit das Prädikat „Alleskönner“. Der SO Flow SO6 ist mit akzeptablen 704 Euro unser Preis-Leistungs-Sieger, erhält ebenfalls die Gesamtnote "gut". Der Go!Mate auf Platz vier bietet ein Alleinstellungsmerkmal: Der Akku ist am Steuerrohr montiert, und sein flexibles Trittbrett spart Dämpfungskomponenten, also Gewicht. Auf Schlechtwegen überzeugt er mit bestem Fahrkomfort, doch aufgrund seines labbrigen Klappmechanismus sowie der labilen Flex-Konstruktion verliert er Punkte. Der robuste und sichere My Tier ist ein aufbereiteter Scooter des Verleihanbieters TIER und bietet gute Fahreigenschaften. Weil er recht schwer und vor allem nicht zusammenklappbar ist, enttäuscht er jedoch im Kapitel Handhabung. Abgeschlagen auf den letzten Plätzen landen der Iconbit IK-1971K und der Maginon Street One: Vor allem die zu kleinen Räder und das instabile Fahrverhalten führen zu Punktabzügen. Beim Maginon übersteht außerdem eine Schweißnaht des Alu-Rahmens die Dauerhaltbarkeitsprüfung nicht unbeschadet, der Scooter erfährt daher eine Abwertung auf die Note 4,5 ("ausreichend"). Testergebnis in Kürze Sparen auf Kosten der Sicherheit Der aktuelle ADAC Test der E-Scooter deckt zum Zeitpunkt der anonymen Produktbeschaffung ein breites Spektrum der derzeit am Markt etablierten E-Tretroller mit Betriebserlaubnis ab. Neben der Beurteilung von Handhabung, Komfort und allgemeinen Fahreigenschaften liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Kriterium Fahrsicherheit. Doch gerade in diesem Punkt zeigt sich ein negativer Trend: Die Realisierung der neuen Kampfpreise geht häufig auf Kosten der Sicherheit. Im letztjährigen Test konnten die Tester noch erstaunlich kurze Bremswege erzielen: Die meisten Scooter kamen aus 20 km/h nach rund 2 Metern zum Stehen. In diesem Jahr beträgt der Bremsweg jedoch bei identischem Testverfahren im Schnitt 3,4 Meter – offensichtlich sparen die Hersteller an der Qualität der Bremsen und verbauen zum Teil ineffiziente Systeme. Ohnehin erfordert das Fahren generell eine gute Körperbeherrschung und Balance. Das gilt sowohl beim Anschieben (bis sich der E-Antrieb zuschaltet), ganz besonders aber beim Abbiegen, wenn Handzeichen nötig werden. Beim einhändigen Fahren besteht unabhängig vom Modell eine sehr hohe Sturzgefahr. Der ADAC appelliert daher an die Hersteller, trotz fehlender Ausrüstungspflicht serienmäßig Blinker zu verbauen, zumindest aber als Option anzubieten. Diese Regeln gelten für E-Scooter Große Unterschiede bei den Reichweiten Die Reichweitentests erfolgten auf einem speziellen Prüfstand, den die E-Scooter mit vollgeladenem Akku absolvieren mussten. Dabei wurde jeder Scooter dauerhaft und ohne Pause mit der maximalen Geschwindigkeit gefahren. Das Ergebnis: Die Reichweitenangaben der Hersteller fallen je nach Hersteller und Modell sehr unterschiedlich aus (zwischen 10 und knapp 65 Kilometer) und weichen teils drastisch von den Testergebnissen ab. Vergleicht man die erzielten Kilometer mit den Werksangaben, so erfüllt diese einzig der Maginon. Der Hersteller gibt bei ihm eine Reichweite von 8 bis 12 Kilometer an. Auf dem Prüfstand erzielt er mit 12,2 Kilometern eine Punktlandung. Alle weiteren E-Scooter liegen unter ihrer Werksangabe. Deutlich verpasste sie der Iconbit mit 18,1 von angegebenen 28 Kilometern. Der Spitzenreiter in Sachen Reichweite ist der Ninebot mit 46 Kilometern. Strenge Vorschriften für E-Scooter E-Scooter (weitere Bezeichnungen: E-Tretroller, E-Stehroller) sind Tretroller mit einem Elektroantrieb – wendig, klein und dank eines Klappmechanismus meist leicht zu transportieren. Doch auch wenn viele Nutzer von E-Scootern oft das Gefühl haben, mit einem Spaßgerät unterwegs zu sein: Gedacht sind sie vorrangig für den Personentransport auf der „letzten Meile“ im urbanen Umfeld. Deshalb müssen diese Fahrzeuge – mit Lenk- oder Haltestange ausgestattet und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h – über eine Betriebserlaubnis verfügen, wenn sie im öffentlichen Raum genutzt werden. E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Tretroller verboten – außer das Befahren wird durch das Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt. Wichtig: Bei Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektrotretroller liegt bei 14 Jahren. Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht – es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen. Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitet. Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt werden. Zudem bieten manche Versicherungen die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung abzuschließen.