BMW: Wenige Diesel-Fahrzeuge betroffen

BMW musste wegen Verfehlungen im Abgasskandal Bußgeld zahlen
BMW musste wegen Verfehlungen im Abgasskandal Bußgeld zahlen© Shutterstock [M]

Auch bei BMW wurden fehlerhafte Abgasreinigungssysteme entdeckt. Betroffen sind 11.700 Fahrzeuge der bereits ausgelaufenen Modellgeneration der BMW 5er- und 7er-Reihe aus den Baujahren 2012 bis 2017.

  • Staatsanwaltschaft sieht keinen „systematischen Betrug“ bei BMW

  • BGH sieht Schadensersatzklagen wegen Thermofenster kritisch

  • BMW bietet Software-Update zur Optimierung des Schadstoffausstoßes an

BMW muss Bußgeld zahlen

BMW musste wegen Verfehlungen im Abgasskandal ein Bußgeld von 8,5 Millionen Euro zahlen. Der Autohersteller habe fehlerhafte Abgasreinigungssysteme in Tausende Dieselautos verbaut, was eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung des Unternehmens sei, teilte die Staatsanwaltschaft München I mit. Einen Betrug habe man allerdings nicht nachweisen können. Stattdessen wurden die auffälligen Abgaswerte einiger Autos den Ermittlungen zufolge durch eine "fehlerhafte Bedatung" der Motorsteuerung ausgelöst. Der Konzern habe das Bußgeld bereits akzeptiert, alle Ermittlungen seien beendet.

Betroffene Fahrzeugmodelle

  • BMW M550d xDrive Limousine (Produktion 2012 – 2017)

  • BMW M550d xDrive Touring (Produktion 2012 – 2017)

  • BMW 750d xDrive (Produktion 2012 – 2017)

  • BMW 750Ld xDrive (Produktion 2012 – 2017)

Oberlandesgerichte sehen bei anderen Modellen keine unzulässige Technik

Auch bei anderen Modellen werden immer wieder Manipulationen behauptet und Schadensersatzklagen eingereicht. So hatte das Landgericht Düsseldorf BMW Im März 2020 erstmals wegen Verwendung unzulässiger Technik zur Rücknahme eines Fahrzeugs des Typs X1 verurteilt. In dem konkreten Fall hatte ein Kunde der BMW-Niederlassung in Düsseldorf im Mai 2017 einen gebrauchten BMW X1 mit Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 5 erworben. BMW hielt diese Rechtsauffassung für falsch und legte Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein - mit Erfolg. Das OLG hob die Entscheidung des Landgerichts mit Urteil vom 22.7.2021 auf und wies die Klage ab. Die erforderliche vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB liege nicht vor. Die Voraussetzungen einer relevanten Abschalteinrichtung seien nicht dargetan. Es fehle sowohl an einem sittenwidrigen Verhalten beim Inverkehrbringen des streitgegenständlichen Fahrzeug- und Motortyps als auch am Schädigungsvorsatz der Verantwortlichen des Herstellers. (Az. 22 U 97/20)

In Hunderten "Parallelfällen" seien vergleichbare Kundenklagen von verschiedenen Landgerichten in ganz Deutschland abgewiesen worden, so BMW.

Am 19. Januar 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Entwicklung und der Einsatz eines Thermofensters allein aber noch keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründen. Dafür müsse festgestellt sein, dass Personen beim Hersteller in dem Bewusstsein gehandelt hätten, "eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen". (Beschluss vom 19. Januar 2021 – VI ZR 433/19).

Einschätzung der ADAC Clubjuristen bestätigt

Mit dieser Einschätzung bestätigt der BGH die Ansicht der ADAC Juristen, dass Verbraucher den Kauf eines Fahrzeugs mit Thermofenster nicht automatisch rückabwickeln oder Schadenersatz fordern können. Die obersten deutschen Zivilrichter machen deutlich, dass dem Hersteller eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden muss. Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17.12.2020. Dieser hatte festgestellt, dass auch Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sein können und damit unter Umständen gegen EU-Recht verstoßen. Auch wenn die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Hersteller Mercedes Benz erging, ist sie im Grundsatz wohl auch auf andere Hersteller übertragbar.

Freiwilliges Software-Update für BMW-Dieselmodelle

BMW bietet seit Mitte November 2018 für eine Reihe seiner Zweiliter-Vierzylinder-Dieselmotoren ein Software-Update zur Optimierung des Schadstoffausstoßes an. Als Anreiz für die Kunden und für eine zügigere Umsetzung wurde bei einer Terminvereinbarung bis Ende 2018 ein 100-Euro-Gutschein für Serviceleistungen an alle Teilnehmer ausgegeben.

ADAC testet Update der Motorensoftware

Der ADAC hat untersucht, welche Änderungen und Auswirkungen es durch das Update der Motorensoftware gibt – am Beispiel eines BMW 520d.

Keine Nachteile für BMW-Fahrer nach Software-Update

Unsere Experten haben erste Prüfungen an einem BMW 520d vor und nach dem Update durchgeführt. Durch das Update ändern sich Leistung und Verbrauch nicht, auch die Fahrbarkeit zeigt keine Veränderung. Bei Außentemperaturen unter 20 °C sinken die Stickoxid-Emissionen; bei 10 °C wird eine Reduzierung um etwa 30 Prozent nachgewiesen, wie das Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt. Mit einer Prüfstandmessung bei 10 °C und einer Straßenmessung bei 5 °C konnten auch wir eine Absenkung feststellen, der getestete BMW 520d liegt hier deutlich unter den Emissionen anderer Euro-5-Dieselfahrzeuge.

Da sich für den BMW-Fahrer keine Nachteile ergeben und die NOx-Emissionen insgesamt gesenkt werden, spricht aus unserer Sicht nichts gegen das Software-Update – auch weil BMW bei eventuellen technischen Problemen im Bereich der Abgasrückführung im Rahmen der gängigen Kulanzregelungen jeden Fall einzeln prüfen wird.

Text: ADAC Fahrzeugtechnik, Juristische Zentrale