Dieselskandal bei BMW: Unzulässige Technik beim X3?

BMW Logo zwischen Nebel
BMW musste wegen Verfehlungen im Abgasskandal bereits ein Bußgeld zahlen© Shutterstock [M]

BMW im Fokus von Ermittlungen im Dieselskandal: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat jetzt beim X3 unzulässige Technik für die Abgasreinigung festgestellt.

  • Jahrgänge 2010 bis 2014 sind betroffen

  • Es geht um circa 33.000 Autos in Deutschland

  • Update soll im Juni 2024 kommen

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat beim SUV-Modell BMW X3 eine unzulässige Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung gefunden. Das teilte die Behörde am 20. Februar 2024 mit. Gegen diesen Bescheid kann BMW allerdings noch Rechtsmittel einlegen. Bisher waren von der Dieselthematik nur wenige BMW-Fahrzeuge betroffen.

Bei den Fahrzeugen wird nach Angaben des KBA die Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage reduziert. Das führt dazu, dass die Schadstoffminderung bei Stickoxiden weniger wirksam ist. Das gleiche passiert auch bei Außentemperaturen (sog. Thermofenster), die so weit innerhalb des normalen Betriebsbereichs lägen, dass "nach den Urteilen des EuGH eine Unzulässigkeit vorliege", teilt das KBA mit.

Wie viele Fahrzeuge sind betroffen?

In Deutschland sind rund 33.000 Autos vom X3 2,0l Diesel Euro 5 (X3 xDrive20d und X3 sDrive 18d mit Motor N47D20) betroffen. In Europa könnte es Schätzungen zufolge um 100.000 bis 150.000 Autos gehen, so BMW. Die betroffenen Autos wurden laut BMW zwischen 2010 und 2014 hergestellt. Die Emissions-Typgenehmigungen wurden seinerzeit durch die irische Behörde NSAI erteilt.

Update soll im Juni 2024 kommen

Auch wenn BMW noch gegen die Einschätzung des KBA vorgehen kann: Mit der irischen NSAI arbeitet BMW laut KBA bereits seit einiger Zeit an einer Hard- und Softwarelösung, um die beanstandeten Funktionen zu entfernen. Sie soll voraussichtlich im Juni 2024 einsatzbereit sein.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Klagen gegen BMW abgewiesen

Auch bei anderen Modellen werden immer wieder Manipulationen behauptet und Schadensersatz verlangt. Im Fall eines BMW X1 mit Dieselmotor wies das OLG Düsseldorf die Klage ab. Es fehle sowohl an einem sittenwidrigen Verhalten beim Inverkehrbringen dieses Fahrzeug- und Motortyps als auch am Vorsatz des Herstellers (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.7.2021, Az.: 22 U 97/20). In Hunderten "Parallelfällen" seien vergleichbare Klagen von verschiedenen Landgerichten in ganz Deutschland abgewiesen worden, so BMW.

In der Vergangenheit wurden zudem bei 11.700 Autos der BMW 5er- und 7er-Reihe aus den Baujahren 2012 bis 2017 Auffälligkeiten festgestellt: BMW M550d xDrive Limousine, BMW M550d xDrive Touring, BMW 750d xDrive und BMW 750Ld xDrive.

Das Unternehmen musste ein Bußgeld von 8,5 Millionen Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft sah aber keinen "systematischen Betrug".