Matte Scheinwerfer polieren: Erlaubt oder verboten?
Wenn Scheinwerfer vergilben oder zerkratzen, werden Autobesitzer zu eifrigen Heimwerkern: Mit mehr oder minder professionellen Reparatur-Sets geht es ans Scheinwerfer polieren. Aber ist die Scheinwerferaufbereitung zulässig? Und was hilft wirklich?
Abdeckscheibe: Teil der Bauartgenehmigung
Polieren gefährdet "TÜV"
Abhilfe: Tausch des Scheinwerfers
Warum werden Scheinwerfer matt?
In den 1990er Jahren stiegen die meisten Automobilhersteller von Glasscheinwerfern auf Kunststoffscheinwerfer um. Dies hatte mehrere Gründe. Kunststoff ist bei Steinschlag weniger spröde und bruchanfällig, wiegt weniger, ist einfacher und zudem optisch ansprechender zu verarbeiten als Glas. Zudem konnten die Scheinwerferreflektoren so gestaltet werden, dass ein Streuglas entbehrlich war.
Nachteil der Scheinwerfer mit Kunststoffabdeckung: Die Oberfläche kann im Lauf der Jahre ermatten, vergilben oder auch zerkratzen. Mit negativen Folgen für die Sicherheit im Dunkeln. Denn derart in Mitleidenschaft gezogene Scheinwerfer verlieren einerseits an Leuchtkraft und können andererseits Verkehrsteilnehmer durch veränderte Lichtstreuung blenden. Was tun? Einfach Scheinwerfer aufbereiten und das Problem ist gelöst? Mitnichten.
Scheinwerfer sind typgenehmigt
Ein Autoscheinwerfer ist ein sogenanntes typgenehmigtes Bauteil. Für die Typzulassung eines Scheinwerfers werden sämtliche lichttechnische Eigenschaften sorgfältig geprüft. In der Baurichtlinie ist zum Beispiel ausführlich definiert, was die Oberfläche eines Scheinwerfers aushalten muss.
Die Abdeckung der meisten modernen Scheinwerfer besteht aus Polycarbonat, das mit einer hauchdünnen, transparenten Kratzschutzschicht überzogen ist. Je nach Ausführung kann diese Beschichtung gleichzeitig auch vor der vergilbenden Wirkung der UV-Strahlen schützen. Umwelteinflüsse wie Staub, Salz, Sand oder Hagel oder auch durch falsche Reinigungsmittel greifen die Schutzschicht der Scheinwerferabdeckung an - in der Folge wird sie gelblich, matt und spröde.
Ist Scheinwerfer polieren legal?
Die auf dem Markt üblichen Sets zur Scheinwerferaufbereitung enthalten mehrere Komponenten, wie etwa Nassschleifpapier, spezielle Kunststoffpolitur und Lack. Beim Aufbereiten der Scheinwerfer wird die Schutzschicht abgeschliffen und damit der Scheinwerfer "bauteilich verändert". Auch das Aufbringen von Lacken auf die geschliffene Abschlussscheibe ist eine derartige Veränderung.
Auf Anfrage der ADAC Experten bestätigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Die Instandsetzung von Scheinwerfer-Abdeckscheiben durch Schleifen, Polieren und Versiegeln oder ähnliche Verfahren ist unzulässig."
Eine derartige Veränderung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs führen.
Matte Scheinwerfer: Das können Sie tun
Wenn Sie Probleme mit matten, zerkratzten oder blinden Scheinwerfern haben, hilft nur der Austausch: Ein neuer oder ein junger gebrauchter Scheinwerfer muss her – falls es sich bei Ihrem Fahrzeug noch rechnet. Denn durch den Kauf und den Einbau eines neuen Scheinwerfers in der Werkstatt können rasch Kosten von einigen hundert bis fast 2000 Euro entstehen.
Blinde Scheinwerfer: Kein "TÜV"
Behalten Sie stets im Hinterkopf: Sollte bei der Hauptuntersuchung auffallen, dass Sie Ihre Scheinwerfer aufpoliert haben, wird Ihnen der Prüfer die Plakette verwehren. Da aber Autos mit matten, verkratzten oder vergilbten Scheinwerfern ebenfalls die Hauptuntersuchung nicht bestehen, kommt man um den Austausch nicht rum.
Die Forderung des ADAC an die Autohersteller lautet dementsprechend: Im Sinne des Verbrauchers sollte die Haltbarkeit der Scheinwerferabdeckscheiben aus Kunststoff deutlich verbessert werden. Ergänzende Maßnahmen wären die Entwicklung konformer Reparaturverfahren oder das Angebot preiswerter Ersatzscheinwerfer.
Text: Jörg Peter Urbach, Thomas Kroher