Hollandöse bei Anhängern im Ausland: Alle Regeln zum Sicherungsseil

Sicherungsseil eines Anhängers
Am Haken: Anhänger müssen gut gesichert werden© ADAC/Test und Technik

In europäischen Staaten wie Österreich und der Schweiz müssen Anhänger mit einer zusätzlichen Verbindung – etwa einem Abreiß- oder Sicherungsseil – abgesichert sein. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Das sind die Vorschriften.

Für die zusätzliche Sicherung des Anhängers werden in vielen Ländern unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, zum Beispiel Sicherungsseil, Abreißleine, Losreißvorkehrung, Sicherheitsvorkehrung, Reißbremsvorkehrung, Kabel, Kette, Seil und Fangseil.

Entscheidend für die Bestimmungen ist, ob es sich um einen gebremsten oder einen ungebremsten Anhänger handelt:

  • Gebremste Anhänger haben ein Abreißseil. Es löst bei einer Trennung des Anhängers vom Zugfahrzeug die Bremse des Anhängers aus und reißt danach gezielt ab.

  • Ungebremste Anhänger haben ein Sicherungsseil oder eine Sicherungskette. Diese sollen dafür sorgen, dass sich der Anhänger auch nach dem Abspringen vom Kugelkopf nicht vom Zugfahrzeug lösen kann.

Die Empfehlung des ADAC

Für das Sicherungsseil und dessen Schäkel zur Anbringung für ungebremste Anhänger sollte die Bruchlast etwa das Einfache bis Doppelte des zulässigen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, also in der Regel 750 bis 1500 dekaNewton (daN). Ein daN entspricht etwa einem Kilo.

Vorschriften in Deutschland

In Deutschland müssen Anhänger für Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilo eine Auflaufbremse und ein Abreißseil haben. Das Abreißseil ist in der Regel ein dünn ummanteltes Stahlseil, das 100 Zentimeter lang und mit einem speziellen Karabinerhaken ausgestattet ist.

Idealerweise sollte das Abreißseil an der Kupplung des Zugfahrzeugs durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung befestigt werden, um ein unbeabsichtigtes Abrutschen zu verhindern. Alternativ bieten Abschleppösen am Fahrzeugheck eine gute Befestigungsmöglichkeit, vorzugsweise in der Mitte des Wagens.

Das Ziel ist es, dass beim Lösen des Anhängers von der Anhängerkupplung die Bremse des Anhängers ausgelöst wird und das Abreißseil vom Zugfahrzeug abgerissen wird. Falls es nicht möglich ist, das Abreißseil an einer Öse oder Schlaufe am Fahrzeugrahmen zu befestigen, genügt es in Deutschland, das Seil als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen.

Für ungebremste Anhänger bis 750 Kilo ist keine zusätzliche Sicherung vorgeschrieben. Dennoch empfiehlt der ADAC, ungebremste Anhänger so zu sichern, dass sie beim Abspringen von der Anhängerkupplung mit dem Fahrzeug verbunden bleiben.

Mehr Infos zum Fahren mit Anhänger

Hollandöse nachrüsten

Wenn die Anhängerkupplung oder das Fahrzeug keine sichere Befestigungsmöglichkeit für das Abreiß- oder Sicherungsseil bietet, besteht die Möglichkeit, diese nachzurüsten. Im Zubehörhandel sind verschiedene Teile wie Bügel, Schellen oder Klemmen erhältlich, die auch als Hollandöse bekannt sind. Diese können am Kugelhals angeschraubt werden.

Bei elektrischen oder automatisch einfahrbaren Kupplungen ist jedoch Vorsicht geboten, da die nachgerüstete Vorrichtung vor dem Einklappen entfernt werden muss, um ein Verklemmen des Kupplungsmechanismus zu vermeiden.

Regelungen im Ausland

Im europäischen Ausland gibt es unterschiedliche Bestimmungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung. Auch die Bußgelder bei Verstößen gegen die Vorschriften sind in jedem Land anders.

Dänemark

Hier ist bei allen gebremsten Anhängern sicherzustellen, dass das Abreißseil nicht vom Kugelhals abrutschen kann. Das geht zum Beispiel durch das Einhängen an einer Öse. Falls diese nicht vorhanden ist, muss sie vorher montiert werden.

Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften wird ein Bußgeld von 1000 Dänischen Kronen (circa 134 Euro) fällig.

Niederlande

In den Niederlanden benötigen alle Anhänger eine Sicherheits- oder Reißbremsvorkehrung ("breekkabel").

Gebremste Anhänger werden mit dem Abreißseil gesichert, ungebremste müssen mit einem starken Sicherheitsseil oder einer Kette an der Deichsel mit dem Zugfahrzeug verbunden sein. Seil oder Kette sollen den Anhänger am Zugfahrzeug halten, wenn er sich von der Anhängerkupplung löst.

Zusätzlich muss das für alle Pkw-Anhänger vorgeschriebene Abreiß- oder Sicherungsseil mithilfe einer Öse oder einem Bügel am Zugfahrzeug oder dessen Anhängerkupplung befestigt sein und gegen Abrutschen gesichert werden (Hollandöse). Es ist unzulässig, das Abreiß- oder Sicherungsseil nur über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen.

Informationen zur korrekten Anbringung finden Sie beim Automobilclub ANWB*.

Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 230 Euro geahndet werden.

Norwegen

Ungebremste Anhänger – die also nicht über eine selbsttätig wirkende Bremse verfügen – brauchen eine zusätzliche Verbindung zur Zugmaschine, ein sogenanntes Sicherungsseil.

Es muss aus zwei Ketten oder Stahlseilen bestehen. Jede bzw. jedes muss einschließlich der Haken und Befestigungen eine Bruchfestigkeit aufweisen, die mindestens dem höchstzulässigen Gesamtgewicht des Anhängers entspricht. Die Glieder müssen so kurz sein, dass die Anhängerkupplung nicht auf die Straße fallen kann, und so lang, dass sie die Wendemöglichkeit nicht einschränken.

Ein Bußgeld ist hier nicht vorgesehen. Wenn ein Anhänger jedoch nicht ordnungsgemäß gesichert ist, kann dies zu einem Mängelvermerk oder Benutzungsverbot führen. Zudem kann ein Bußgeld erhoben werden, wenn es aufgrund der mangelnden Sicherung zu einem Unfall kommt.

Österreich

Alle Anhänger benötigen eine Sicherheitsvorkehrung oder Reißbremsvorkehrung.

Gebremste Anhänger werden mit dem Abreißseil gesichert. Eine Abrutschsicherung ist nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen.

Ungebremste Anhänger müssen mit einem starken Sicherheitsseil oder einer Kette mit dem Zugfahrzeug verbunden sein. Seil bzw. Kette sollen den Anhänger am Zugfahrzeug halten, wenn er sich von der Anhängerkupplung löst.

Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe bis zu 100 Euro geahndet werden.

Schweiz

Ungebremste Anhänger sind mit einem Sicherungsseil, gebremste Anhänger mit einem Abreißseil am Zugfahrzeug zu befestigen. Das Seil muss gegen Abrutschen gesichert sein.

Bei abnehmbaren Anhängerkupplungen sind der Einsatz einer Hilfskupplung und die Verwendung an der Öse am Kugelhals unzulässig. Das Seil muss an einem festen Teil des Fahrzeugs befestigt sein. Nur wenn keine Befestigungsmöglichkeit für das Abreiß- oder Sicherungsseil direkt am Fahrzeug besteht, kann bei ausländischen Fahrzeugen eine Hilfskupplung oder Öse (Hollandöse) am Kugelhals verwendet werden.

Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 600 Schweizer Franken (circa 620 Euro).

Urteil aus der Schweiz

Das Schweizerische Bundesgericht entschied 2023, dass das nicht sachgemäße Befestigen des Sicherungsseils am Zugfahrzeug eine sogenannte "mittelschwere Widerhandlung" darstellen kann. Folge hiervon ist ein "Fahrverbot" von mindestens vier Monaten für Fahrten innerhalb der Schweiz. Das gilt auch für Inhaberinnen und Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis, wenn Sie wieder in die Schweiz einreisen.

Slowenien

Für gebremste Anhänger ist ein Abreißseil vorgeschrieben, für ungebremste Anhänger ein Sicherungsseil oder eine Kette.

Beim eventuellen Abspringen vom Kugelkopf darf die Kupplung des Anhängers nicht den Boden berühren. Außerdem muss zumindest eine langsame Weiterfahrt möglich sein, um das Gespann aus einer Gefahrenzone zu bringen. Eine über den Kugelhals geworfene Schlaufe genügt, der ADAC empfiehlt aber eine Abrutschsicherung.

Es gibt kein Bußgeld, wenn man kein Sicherungsseil verwendet. Wenn ein abgelöster Anhänger jedoch einen Unfall verursacht, kann die Fahrerin bzw. der Fahrer mit einer Geldstrafe belegt werden.

Spanien

Für gebremste Anhänger ist ein Abreißseil vorgeschrieben.

Für ungebremste Anhänger muss ein Sicherungsseil oder eine Kette angebracht werden. Dabei darf die Kupplung des Anhängers nicht den Boden berühren und muss zumindest eine langsame Weiterfahrt ermöglichen, um das Gespann aus einer Gefahrenzone bringen zu können. Eine über den Kugelhals geworfene Schlaufe genügt zwar, der ADAC empfiehlt aber eine Abrutschsicherung.

Wird kein Abrissseil verwendet, sind im spanischen Gesetz zwar keine Geldstrafen vorgeschrieben. Allgemein kann die Geldstrafe aber bis zu 1000 Euro betragen, wenn die Sicherheitsvorkehrungen im Straßenverkehr nicht eingehalten werden.

Achtung bei einklappbaren Kupplungen

Bei einklappbaren Kupplungen können sich angebrachte Bügel, Schellen oder Klemmen zur Abrutschsicherung des Abreiß- oder Sicherungsseils verkeilen, besonders wenn sie elektrisch bzw. automatisch eingefahren werden können.