Einreise, Zoll und Aufenthalt in Südkorea

  • Welche Reisedokumente brauche ich für Südkorea?

  • Brauche ich ein Visum für Südkorea?

  • Welche Impfungen werden benötigt?

  • Was soll in die Reiseapotheke?

  • Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?

Reise- und Sicherheitshinweis

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise des AA

Krisenvorsorgeliste

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an

Auswärtiges Amt - Bürgerservice

Einreisebestimmungen

Erforderlich ist der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss bei der Einreise gültig sein.

Ein touristischer Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist visumsfrei möglich. Bis zum 31. Dezember 2025 benötigen deutsche Staatsangehörige auch keine elektronische Einreisegenehmigung (K-ETA) mehr, um visumsfrei nach Südkorea einzureisen.

K-ETA

Benötigt wird derzeit lediglich eine Arrival Card. Diese kann gebührenfrei innerhalb von drei Tagen vor der Einreise online ausgefüllt werden.

e-Arrival Card

Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC-Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:

Reisevollmachten zum Download

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen für die Einreise nach Südkorea keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie die Reise aber zum Anlass, Ihren sonstigen Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen "Standard"-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Für Südkorea raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A (Gelbsucht). Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Tollwut und evtl. Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.

Es besteht von Juni bis September ein minimales Risiko, an d. innerkoreanischen Grenze an Malaria zu erkranken. Malariafrei sind die restlichen Landesteile.Schutz gegen MalariaMalaria wird von Stechmücken (Anophelesarten) übertragen. Ein ausgiebiger Mückenschutz ist deshalb unbedingt notwendig. Mücken sind nachtaktiv und somit erhöht sich das Risiko gestochen zu werden, besonders in den Abendstunden und in der Nacht. Verhaltensregeln: Bei einem Aufenthalt im Freien und in den Abend- und Nachtstunden die Haut bedeckt halten (helle lange Hosen und ein langärmeliges Oberteil). In klimatisierten Räumen aufhalten, denn Mücken meiden die Kälte, oder in Räumen mit Fliegengittern. Unter einem Mückennetz schlafen. Freie Hautstellen mit wirksamen Mückenschutzmitteln regelmäßig einreiben, mit den Wirkstoffen DEET oder Icaridin (Apotheken ansprechen). Zusätzliche Verwendung von Insektenvertilgungsmitteln in Aerosolen, Verdampfern, Räucherspiralen, etwa wenn ein vorgefundenes Zimmer sehr viele Mücken aufweist. Zusätzlich kann bei hoher Gefährdung die Kleidung und die Mückennetze mit einem Insektizid imprägniert werden, dass erhöht deutlich den Schutz. Medikamente: Eine Impfung gegen Malaria gibt es nicht!Es gibt verschiedene verschreibungspflichtige Malariamittel zur Vorbeugung (Prophylaxe). Zusätzlich gibt es auch stand-by Medikamente die mitgenommen werden können um bei einer Erkrankung sofort handeln zu können („Feuerlöscher“).Welche Medikamente die richtigen sind, hängt von vielen Faktoren ab. Eine Medikamentenunverträglichkeit, die regelmäßige Einnahme anderer Medikamente oder z.B. auch das Alter des Reisenden können wichtige Einflussfaktoren sein.Eine Beratung bei einem reisemedizinischen Spezialisten ist notwendig. Sämtliche Malariamedikamente sind rezeptpflichtig und müssen von einem Arzt verschrieben werden.

In den großen Städten ist die medizinische Versorgung mit Europa vergleichbar. In einzelnen Fällen kann es aber auch Probleme geben.Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Wer nach Südkorea reist, sollte auf jeden Fall eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Medizinische Leistungen im Ausland sind oft deutlich teurer als in Deutschland und die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten nur nach den deutschen Sätzen erstatten. Auch dürfen die gesetzlichen Krankenkassen z.B. bei einem Unfall keinen Rücktransport nach Deutschland erstatten.Grundsätzlich sollten alle Reisenden nach Südkorea eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Ersatzausweise

Generell gilt: Für Reisen ins Ausland und für die Rückreise nach Deutschland ist ein gültiges Ausweisdokument vorgeschrieben. Ist dies nicht vorhanden, können folgende Alternativen geprüft werden:

In einigen EU-Ländern genügt man der Ausweispflicht auch dann, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist. In welchen Ländern das so ist, kann unter den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes im Link unten beim jeweiligen Land (Thema "Einreise und Zoll") nachgelesen werden.

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Es ist jedoch zu bedenken, dass ein solches abgelaufenes Personaldokument im Ausland z.B. bei der Hotelregistrierung oder von Banken nicht anerkannt werden muss. Deshalb kann das Reisen mit einem abgelaufenem Ausweisdokument zu Rückfragen oder sogar Problemen führen.

Express-Reisepass

Wer noch einige Werktage Zeit hat, kann bei der Passbehörde einen Express-Reisepass beantragen. Das ist ein vollwertiger Reisepass mit elektronischem Chip und einer Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Express-Bearbeitung werden Zusatzgebühren erhoben.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wird der Ausweis noch kurzfristiger benötigt, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (3 Monate gültig) oder vorläufigen (grünen) Reisepass (ein Jahr gültig) aus. Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Er wird deshalb nicht von allen Ländern anerkannt. Unter "Einreisebestimmungen" des jeweiligen Landes haben wir aufgeführt, in welchen Ländern der vorläufige Personalausweis und der vorläufige Reisepass anerkannt werden.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Kann die Passbehörde nicht mehr aufgesucht werden, z.B. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Die Ausgabe des RaP erfolgt bei der Bundespolizei an der Grenze, an einigen Flughäfen oder bei einer Dienststelle. Erforderlich ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original. Für Deutsche unter 18 Jahren muss der gesetzliche Vertreter zustimmen.

Für die Beantragung und Abklärung der Einzelheiten ist die Kontaktaufnahme mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 erforderlich. Der Antrag kann auch elektronisch gestellt werden unter

Elektronische Antragstellung RaP

ANERKENNUNG des Reiseausweises als Passersatz:

Ohne Einschränkung: in Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.

Nur für die Einreise zu touristischen Zwecken: in Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino.

In Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Personalausweis oder Reisepass: in Bulgarien, Irland, Kanada, Kroatien, Mexiko (nur Inhaber von mexikanischen Aufenthaltstiteln, Visum nicht ausreichend), Montenegro, Rumänien, Schweiz und Serbien.

In Verbindung mit dem gültigen Personalausweis: auf den Seychellen.

Zypern: Von der Einreise nach Zypern mit einem RaP wird abgeraten, da keine verbindlichen Aussagen der zypriotischen Behörden über seine Anerkennung erhältlich sind und es in der Vergangenheit zu Problemen bei der Einreise mit dem RaP kam.

Bestätigte Nichtanerkennung: Ägypten, Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Türkei sowie Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.

Die aktuelle Liste der Staaten findet sich bei der Bundespolizei:

Bundespolizei Staatenliste RaP

Zu beachten sind auch eventuelle Visa-Vorschriften.

HINWEIS: Das Reisen mit dem Reiseausweis als Passersatz geschieht auf eigenes Risiko, da das Zielland oder die Fluggesellschaft die Einreise mit diesem Dokument ablehnen oder seine Bestimmungen kurzfristig ändern kann.

Bei Verlust des Ausweises im Ausland ist die Kontaktaufnahme mit der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) erforderlich. Dort wird ein "Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland" ausgestellt. Das Mitführen eines Lichtbildes und einer Kopie des Personaldokumentes vereinfacht das Verfahren. Ein Diebstahl ist auch der örtlichen Polizei anzuzeigen, die Kopie der Anzeige dient als Nachweis für die Neubeantragung bei den deutschen Behörden.

Zollbestimmungen

Zollfreigrenzen für Reisende

Reisende dürfen folgende Waren zollfrei einführen: - Geschenke oder persönliche Gebrauchsgenstände bis zu einem Gesamtwert von 800 US-Dollar - Alkohol: 2 Flaschen, insgesamt bis 2 Liter und unter 400-Dollar - Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 20 ml E-Zigarettenflüssigkeit (Nikotingehalt unter 1 %) - Parfüm bis 100 ml - Personen unter 19 Jahren erhalten keine Steuerbefreiung für Alkohol und Tabak.

Einfuhrbeschränkungen

u.a. Betäubungsmittel, gefährdete Tierarten und daraus hergestellte Produkte

Einfuhrverbot

pornographische Medien und Erzeugnisse, Falschgeld, Waffen

Koreanische Zollbehörde

Ausfuhrverbot besteht für koreanische Antiquitäten sowie Kunst und Kulturgegenstände, sofern nicht eine Genehmigung vorgelegt wird.