Mit dem Auto unterwegs in Serbien
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Lkw-Fahrverbote
In Serbien besteht kein generelles Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.<br /><br />Für einzelne Straßen kann es jedoch spezielle Fahrverbote geben. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Mit dem Auto unterwegs
Die Landstraßen sind teilweise in mangelhaftem Zustand. Abseits der Hauptstraßen in der Grenzregion zu Kosovo besteht weiterhin noch die Gefahr von Landminen.
Promillegrenze
Sie beträgt 0,3.
Für Lenker von Motorrädern, Mopeds und deren Beifahrer, Trike- und Quadfahrer sowie Fahranfänger (Führerscheinerwerb ist weniger als ein Jahr her) gelten 0,0 Promille.
Auf dem Fahrzeugvordersitz darf keine Person Platz nehmen, die unter Einfluss von Alkohol oder psychoaktiven Substanzen steht oder nicht in der Lage ist, ihr Verhalten zu kontrollieren.
Überholen
Beim Überholen muss während des gesamten Vorgangs geblinkt werden. Kolonnenspringen ist verboten.
Schulbusse und Busse
Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
Halten und Parken
Das Zentrum Belgrads ist in vier Parkzonen eingeteilt. Detaillierte Informationen unter folgendem Link
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Radarwarngeräte
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
Dashcam
Erlaubt (Dashcam sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein).
Kindersitze
Kinder bis zu 3 Jahren können auf den Vordersitzen transportiert werden, wenn Sie mit einer dem Alter und der Größe des Kindes entsprechender Rückhaltevorrichtung gesichert sind. Der Beifahrerairbag muss deaktiviert sein. Kinder zwischen 3 und 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz transportiert werden.
Warnwestenpflicht
Auto- und Motorradfahrer sind verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und anzulegen, sofern das Fahrzeug auf offener Straße verlassen wird.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Weitere Mitführpflichten
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange ist mitzuführen.
Winterausrüstung
Winterreifen
Vom 1. November bis 1. April des Folgejahres sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen ( M+S-Kennzeichnung, Mindestprofiltiefe 4 mm) vorgeschrieben.
Busse und Lkw müssen eine Schaufel mitführen.
Schneeketten
Schneeketten müssen im Kofferraum mitgeführt und bei Bedarf montiert werden.
Verkehrskontrollen - Besonderheiten und richtiges Verhalten
Bei Verkehrskontrollen sind Fahrer und alle Beifahrer verpflichtet im Fahrzeug zu bleiben.
Bußgelder - Besonderheiten
Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung werden abhängig vom Schweregrad des Verstoßes hohe Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafen verhängt.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet und ein Schadensprotokoll ("Europäischer Unfallbericht") angefertigt werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung das Land wieder verlassen.
Abschleppen
Beim Abschleppen muss an der Frontseite des Schleppfahrzeugs und am Heck des geschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht sein. <br /><br />