innerorts1 | 30-50 |
außerorts1 | 60-80 |
Autobahnen1 | 80 |
40 km/h für ungebremste Anhänger, wenn das Leergewicht oder zGG des Anhängers (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt.
1 · Ausschlaggebend für die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist die Beschaffenheit der Straße. Beschilderung beachten.
innerorts1 | 30-50 |
Autobahnen1 | 90-120 |
außerorts1 | 60-100 |
1 · Ausschlaggebend für die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist die Beschaffenheit der Straße. Beschilderung beachten.
innerorts1 | 30-50 |
außerorts1 | 60-100 |
Autobahnen1 | 90-120 |
Für alle Wohnmobile mit Eintrag "Wohnmobil" im Kfz-Schein, unabhängig vom Gewicht.
1 · Ausschlaggebend für die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist die Beschaffenheit der Straße. Beschilderung beachten.
innerorts1 | 30-50 |
außerorts1 | 60-100 |
Autobahnen1 | 90-120 |
1 · Ausschlaggebend für die maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist die Beschaffenheit der Straße. Beschilderung beachten.
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen6 | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt1, 2 | eingeschränkt erlaubt1, 3 |
auf Privatgrund | eingeschränkt erlaubt1, 4 | eingeschränkt erlaubt1, 5 |
1 · nicht in Parks, auf Freizeitgelände und landwirtschaftlich genutzen Flächen sowie in Nationalparks und bestimmten Schutzgebieten. Nicht in der Nähe von Wohn- und Ferienhäusern
2 · in Wohnmobilen darf nur auf öffentlichen Parkplätzen maximal einmal übernachtet werden (dabei kein "campingähnliches Leben" mit Aufstellen von Tischen und Stühlen erlaubt)
3 · Erlaubnis gilt nicht für Wohnmobile. Das "Jedermannsrecht", d.h. die Erlaubnis, auf unkultiviertem Land vorübergehend zu campen, gilt streng genommen nur für Zelte
4 · Wohnmobilgruppen oder mehr als drei Zelte nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
5 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
6 · Das Auswärtige Amt rät, bewachte Campingplätze aufzusuchen und keine Wertsachen in Fahrzeugen zurückzulassen
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.6 m | 24 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.6 m | 1 |
Gespann (gesamt) | 2.6 m | 24 m |
1 · keine Regelung
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung ist:
Tafikverket
(Swedish Transport Administration)
781 89 Borlänge
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Sie beträgt 0,2.
Alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen verlassen, müssen eine Warnweste anlegen.
Kinder unter 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
In motorbetriebenen Fahrzeugen darf kein Mobiltelefon oder eine andere Kommunikationsausrüstung während der Fahrt in der Hand gehalten werden.
Der besonders markierte rechte Fahrstreifen auf einigen Land- und Schnellstraßen dient dem bedarfsweisen Ausweichen vor schnelleren Fahrzeugen.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und es drohen hohe Geldstrafen.
Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).
Von Dezember bis Ende März des Folgejahres besteht für Fahrzeuge sowie für Anhänger bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (M+S-Kennzeichnung). Mindestprofiltiefe 3 mm bei Fahrzeugen bis 3,5 t und bei schwereren Fahrzeugen 5 mm.
Sie können zusätzlich an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn es die Straßen- und Wetterverhältnisse erfordern.
Wenn die Witterung es erfordert, ist die Nutzung von Spikes zwischen Oktober und 15. April erlaubt. Es gibt einige lokale Einschränkungen für die Verwendung von Spike-Reifen.
Auf allen Straßen muss ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden. Diese Vorschrift gilt auch während der Mitternachtssonne.
Wenn ein Bus an einer regulären Bushaltestelle anhält und ein blinkendes Schild mit "30" auf der Rückseite anzeigt, darf nur mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h überholt werden.
Die Straßenbahn hat Vorfahrt.
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenM (weißer Buchstabe auf blauem Grund) | Gegenverkehr beachten und ggf. Ausweichstelle benutzen. |
Avgift | Parkgebühr |
P-skiva | Parkscheibe erforderlich |
1 tim | Parken bis zu einer Stunde |
Datumparkering | Parken nur an geraden oder ungeraden Tagen |
Bei Unfällen mit Personen- oder schweren Sachschäden muss sofort die Polizei gerufen werden. Die Unfallstelle darf nicht verlassen werden und die betroffenen Fahrzeuge dürfen nicht bewegt werden.
Bei geringen Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Jegliche Kollision mit einem Tier (Elch, Hirsch, Rentier, Wildschwein, Bär, Wolf, Luchs etc.) muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden, auch wenn das Tier nicht verletzt oder getötet wurde. Die Unfallstelle ist zu kennzeichnen.
Unfälle mit kleineren Tieren (Dachse, Hasen, Füchse etc.) müssen nicht gemeldet werden.
Bei geringeren Verstößen kann die Polizei die Bezahlung des Bußgeldes vor Ort verlangen. Besonders Geschwindigkeits- und Alkoholdelikte können mit hoher Geldbuße, Haftstrafe und Führerscheinentzug geahndet werden. Der Führerschein erhält dann den Vermerk "Nicht gültig in Schweden."
Die jeweiligen Innenstädte sind Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen. Sie sind mit "Miljözon" beschildert. Pkw und Wohnmobile zur Personenbeförderung sind davon nicht betroffen. Sie entsprechen damit der schwedischen Kategorie "Umweltzone Klasse 1/Miljözon Klass 1" für schwere Fahrzeuge.
In der Hornsgatan-Straße in der Innenstadt gelten rund um die Uhr Fahrverbote für Pkw, Minibusse und Vans. Es dürfen nur Fahrzeuge Euro 6 einfahren. Der Bereich entspricht damit einer schwedischen Umweltzone Klasse 2 ("Miljozon Klass 2").
In Teilen der Innenstadt wird City-Maut erhoben. Die Mautstationen sind mit "Betalstation" gekennzeichnet. Im Gebiet Backa zwischen den Mautstationen 17 und 21 wird nur der Transitverkehr bemautet, längere Aufenthalte in diesem Bereich nicht.
Karte der MautzoneAlle Kfz unter 14 t zGG. Motorräder sind nicht mautpflichtig.
Montag bis Freitag 6.00-18.29 Uhr. Mautfrei sind die Wochenenden, Feiertage, der Tag vor einem Feiertag sowie der Monat Juli.
Alle Kfz unter 14 t zGG (ausgenommen Motorräder) | 9, 16 oder 22 SEK1 |
1 · Der Betrag ist abhängig von der Einfahrtszeit. Zu den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am Nachmittag wird ein höherer Betrag erhoben. Der zu zahlende Betrag ist an den Mautstationen abgebildet. Der Höchstbetrag bei mehrmaliger Durchfahrung von Mautstationen pro Fahrzeug und Tag liegt bei 60 SEK. Passiert ein Fahrzeug mehrere Mautstationen innerhalb von 60 Minuten, wird nur einmal Maut erhoben, in diesem Fall der höhere Betrag ("Einmalgebührregelung" in Göteborg).
Die Maut wird nicht vor Ort fällig, sondern ist im Nachhinein zu bezahlen. Das Fahrzeugkennzeichen wird fotografiert und der Fahrzeughalter ermittelt. Bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen übernimmt dies die bevollmächtigte Agentur Epass24 im Auftrag des Zentralamtes für Transport.
Die angesammelte Maut wird dem Halter am Ende des Folgemonats per Rechnung zugestellt und ist bis zum angegebenen Rechnungsdatum zu entrichten, sonst wird eine Zusatzgebühr fällig. Durch eine Registrierung bei Epass24 können die anfallenden Mautkosten eingesehen und zeitnah bezahlt werden.
Registrierung bei Epass24Fragen bzw. Einspruch zur Höhe des erhobenen Mautbetrags kann man schriftlich unter Angabe des Fahrzeugkennzeichens, des Rechnungsdatums, des Einspruchgrundes sowie des Namens und der Adresse innerhalb von 60 Tagen per Post oder online richten an:
Einspruch online stellenZentralamt für Finanzwesen
Skatteverket
Trängselskattesektionen
701 87 Örebro
In der Innenstadt und für die Innenstadtumfahrung Essingeleden wird City-Maut erhoben. Die Mautstationen sind mit "Betalstation" gekennzeichnet.
Karte der MautzoneAlle Kfz unter 14 t zGG. Motorräder sind nicht mautpflichtig.
Montag bis Freitag 6-18.29 Uhr. Mautfrei sind die Wochenenden, Feiertage, teilweise der Tag vor einem Feiertag sowie die letzten drei Wochen im Monat Juli.
Alle Kfz unter 14 t zGG (ausgenommen Motorräder) | 11-45 SEK1 |
1 · Der Betrag ist abhängig von Einfahrtszeit und Saison. Zu den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am Nachmittag sowie im Sommerhalbjahr (1. März-25. Juni, 15. August-30. November) werden höhere Beträge erhoben. Der zu zahlende Betrag ist an den Mautstationen abgebildet. Der Höchstbetrag bei mehrmaliger Durchfahrung von Mautstationen pro Fahrzeug und Tag liegt bei 105 SEK im Winter und 135 SEK im Sommer.
Die Maut wird nicht vor Ort fällig, sondern ist im Nachhinein zu bezahlen. Das Fahrzeugkennzeichen wird fotografiert und der Fahrzeughalter ermittelt. Bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen übernimmt dies die bevollmächtigte Agentur Epass24 im Auftrag des Zentralamtes für Transport.
Die angesammelte Maut wird dem Halter am Ende des Folgemonats per Rechnung zugestellt und ist bis zum angegebenen Rechnungsdatum zu entrichten, sonst wird eine Zusatzgebühr fällig. Durch eine Registrierung bei Epass24 können die anfallenden Mautkosten eingesehen und zeitnah bezahlt werden.
Registrierung bei Epass24Fragen bzw. Einspruch zur Höhe des erhobenen Mautbetrags kann man schriftlich unter Angabe des Fahrzeugkennzeichens, des Rechnungsdatums, des Einspruchgrundes sowie des Namens und der Adresse innerhalb von 60 Tagen per Post oder online richten an:
Einspruch online stellenZentralamt für Finanzwesen
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Trängselskattesektionen
701 87 Örebro
Alle Angaben ohne Gewähr.