Mit dem Fahrzeug in Polen

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Polen beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Polen für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Polen?

  • Gibt es in Polen Umweltzonen oder City-Maut?

  • Fallen in Polen Vignetten- oder Mautkosten an?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Polen?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Polen?

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Tempolimits

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1 · Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt ein Tempolimit von 120 km/h.

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1 · Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt ein Tempolimit von 120 km/h.

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bis 3,5 t

1 · Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt ein Tempolimit von 120 km/h.

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über 3,5 t

Weiße Ortsschilder mit schwarzer Schrift oder schwarzer Stadtsilhouette kennzeichnen geschlossene Ortschaften.

Camping und Gespanne

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.000 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
  • ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate

Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.com

Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter +49 89 558 95 96 97 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

www.adac-shop.de/cke
Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzen1eingeschränkt erlaubt2, 3eingeschränkt erlaubt2, 3
auf Privatgrund4eingeschränkt erlaubt2eingeschränkt erlaubt2

1 · Das Auswärtige Amt rät, Fahrzeuge immer auf bewachten Parkplätzen zu parken und sie während der Fahrt versperrt zu halten

2 · nicht an der Küste und in Naturschutzgebieten

3 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden

4 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist:

Generalna Dyrekcja Dróg Krajowych i Autostrad

ul. Wronia 53

00-874 Warszawa

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Sie beträgt 0,2.

Ein grüner Ampel-Pfeil neben dem Rotlicht erlaubt das Abbiegen in die angezeigte Richtung.

An gleichrangigen Straßen gilt grundsätzlich rechts-vor-links; Schienenfahrzeuge haben allerdings immer Vorrang.

Die Vorfahrt am Kreisverkehr kann durch das Schild „Vorfahrt achten“ geregelt werden. Weist kein Schild auf die Vorfahrt des Kreisverkehrs hin – was jedoch selten ist – gilt rechts vor links. Im Kreisverkehr selbst hat – bei mehreren Fahrspuren – derjenige Vorrang, der die Spur nicht wechselt.

Überholverbot gilt im Bereich von Kreuzungen, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Fußgänger- und Radüberwegen sowie an Bahnübergängen.

Halteverbot gilt auf und 10 m vor Kreuzungen, Fußgänger- und Radüberwegen, Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnübergängen sowie auf Brücken und Tunnels.

Parklicht ist nachts in unbeleuchteten Straßen obligatorisch.

Parkplätze mit dem Zeichen "strzezony - 24h" werden rund um die Uhr bewacht (gegen Gebühr).

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Uwaga!Vorsicht!
WypadkiUnfallgefahr
ObjazdUmleitung
Droga kretakurvenreiche Strecke
KoleinySpurrillen (Fahrbahnschaden in Form von Spurrillen)
KoniecEnde (Aufhebung einer Einschränkung)
Niestrzezonyunbewacht (Parkplatz)
Strefa Platnego Parkowaniakostenpflichtige Parkzone
Koniec Strefa Platnego ParkowaniaEnde der kostenpflichtigen Parkzone
WjazdEinfahrt
WyjazdAusfahrt

Radarwarngeräte

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Ist das Gerät in Betrieb, drohen hohe Geldstrafen. Ein erkennbar nicht einsatzbereites Gerät (z.B. verpackt) darf mitgeführt werden.

Dashcam

Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).

Kinder bis 12 Jahre und unter 1,35 Meter benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.

Alle Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

In Polen ist die Mitnahme eines Feuerlöschers vorgeschrieben. Die im Land geforderte Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers gilt in der Regel nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Zur Umgehung von Missverständnissen wird jedoch zum Mitführen geraten.

Winterreifen

Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.

Schneeketten

Schneeketten dürfen montiert werden, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.

Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen durchführen. Die Ordnungshüter müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und auch ihren Dienstausweis vorzeigen. Als Betroffener muss man bei einer Kontrolle den Fahrzeugmotor ausschalten, die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzenbleiben. Auf Aufforderung ist man verpflichtet, der Polizei Kfz-Schein und Führerschein auszuhändigen.

Bußgelder müssen von Ausländern sofort bezahlt werden. Hat der Autofahrer nicht genügend Bargeld dabei, muss die Polizei dem Betroffenen die Möglichkeit einräumen, sich den geforderten Geldbetrag von einer Bank oder einem Bankautomaten zu beschaffen. Wird die Zahlung veweigert, wird die Sache an das Gericht übertragen. In der Regel kommt es dann zu einem "beschleunigten Verfahren". Für die Dauer des Verfahrens werden dem Verkehrssünder die Reisedokumente (Reisepass bzw. Personalausweis) entzogen.

Jeder Unfall ist der Polizei zu melden. Für die Schadensregulierung bei Ihrer Versicherung benötigen Sie ein Exemplar des Polizeiprotokolls.

Das in Polen gelegentlich verwendete einvernehmliche Unfallprotokoll gibt es auch in deutscher Sprache (in den ADAC Geschäftsstellen ist dieser "Europäische Unfallbericht" mehrsprachig erhältlich).

Zufahrtsbeschränkungen

Umweltzonen

In Warszawa (Warschau) wurde 2024 eine Umweltzone eingeführt. Weitere Städte sollen folgen, z.B. Kraków (Krakau) im Juli 2025 und Wrocław (Breslau) 2025/2026. Die Zonen werden "Strefa Czystego Transportu" (SCT, "Saubere Transportzonen") genannt und sind beschildert.

Im Stadtgebiet von Krakau soll im Juli 2025 eine Umweltzone (SCT) eingeführt werden.

Informationen zur SCT und Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen ab Juli:

  • Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-3
  • Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-5

Freie Einfahrt haben Benzinfahrzeuge mit mindestens Euro 4 (oder Erstzulassung in der Regel ab 2005) und Dieselfahrzeuge mit mindestens Euro 6 (oder Erstzulassung in der Regel ab 2014).

Zeiten

Die Umweltzone soll ganzjährig rund um die Uhr gelten.

Gebiet

Teile der Warschauer Innenstadt sind Umweltzone (SCT).

Informationen zur SCT und Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-1
  • Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-3

Freie Einfahrt haben Benzinfahrzeuge mit mindestens Euro 2 (Erstzulassung in der Regel ab 1997) und Dieselfahrzeuge mit mindestens Euro 4 (Erstzulassung in der Regel ab 2005). Motorräder sind von der Umweltzone nicht betroffen. Die Anforderungen sollen Mitte 2026 verschärft werden.

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

Gebiet

In der Innenstadt von Breslau ist eine Umweltzone (SCT) für 2025/2026 geplant.

Informationen zur SCT und Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen nach Einführung der Umweltzone ab 2025/2026:

  • Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-2
  • Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-3

Freie Einfahrt haben Benzinfahrzeuge mit mindestens Euro 3 (Erstzulassung in der Regel ab 2000) und Dieselfahrzeuge mit mindestens Euro 4 (Erstzulassung in der Regel ab 2005).

Zeiten

Die Umweltzone soll ganzjährig rund um die Uhr gelten.

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