Einreise, Zoll und Aufenthalt in Peru
Welche Reisedokumente brauche ich für Peru?
Welche Impfungen werden benötigt?
Was soll in die Reiseapotheke?
Welche Zollbestimmungen sind zu beachten?
Reise- und Sicherheitshinweise
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja
Vorläufiger Personalausweis: nein
Vorläufiger Reisepass: ja
Personalausweis: nein
Das Dokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr gilt:
Visum: nicht erforderlich
Die Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise nach den persönlichen Angaben festgelegt und elektronisch erfasst. Bei der Einreise an einem internationalen Flughafen und an Kreuzfahrtterminals wird sie nicht in den Reisepass eingetragen. Es ist darauf zu achten, dass die gewünschte Aufenthaltsdauer gespeichert wird.
Gelegentlich wird auch die Vorlage der Weiterreise- oder Rückflugtickets verlangt.
Bei der Einreise auf dem Land- oder Seeweg sollte die Registrierung durch einen Einreisestempel im Pass erfolgen. Die Grenzübergänge (vor allem von Ecuador oder Bolivien kommend) sind nachts oft nicht besetzt, so dass man ohne Registrierung einreisen kann. Dies kann bei der Ausreise jedoch als illegaler Aufenthalt gewertet werden und zu erheblichen Problemen führen. Von einer Einreise nachts wird deshalb abgeraten. Die Anbringung eines Einreisestempels sollte beim Grenzbeamten ggf. eingefordert werden.
Im Land besteht Ausweispflicht. Eine Kopie des Passes sollte separat aufbewahrt werden.
Nach einem Aufenthalt von mehr als vier Wochen in Peru wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei der Ausreise der Nachweis eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) als notwendig erachtet. Ob dies von den peruanischen Grenzbehörden tatsächlich geprüft wird, ist nicht bekannt.
Reisevollmacht für Minderjährige
Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.
Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
Express-Reisepass
Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.
Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.
Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.
Gesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise nach Peru keine Impfungen nachzuweisen. Vor Reisen das Amazonasgebiet wird aber eine Gelbfieberimpfung generell verlangt. Es finden Kontrollen statt! Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Speziell für Peru raten Experten auch zur Impfung gegen Hepatitis A. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B, Tollwut, Typhus. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein! Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.
In weiten Teilen des Landes kommt es, besonders während lokaler Regenzeiten, zur Übertragung von Dengue-Fieber. Zwar bleibt die konsequente Vermeidung von Mückenstichen wichtigste Schutzmaßnahme; seit Anfang 2023 gibt es aber auch eine Schutzimpfung in der EU.
Ein Risiko in Peru an Malaria zu erkranken, besteht das ganze Jahr über. Es ist während und kurz nach Regenzeiten höher als sonst. Die Krankheit kommt im gesamten Land unterhalb von 2.000 m Höhe vor, vor allem im Amazonasgebiet. Die Hauptstadt Lima ist malariafrei. Die gefährliche Malaria tropica macht ca. 20% der Fälle aus. Die wichtigste Schutzmaßnahme besteht in einem konsequenten Schutz gegen Mückenstiche.Die WHO und andere Gremien empfehlen zudem, ein geeignetes Medikament für den Notfall mitzunehmen. Für Reisen in das Amazonasgebiet sollen abweichend davon vorsorglich Malariamedikamente eingenommen werden. Die genaue Vorgehensweise sollte unbedingt rechtzeitig mit einem erfahrenen Arzt abgestimmt werden.
Die medizinische Versorgung in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten entspricht vom Niveau her teilweise durchaus derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Versorgung auf akzeptablem Niveau oft noch gewährleistet, in ländlichen Gebieten in der Regel nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Service, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Medikamente gegen leichtere Beschwerden in großer Höhe (sorochi pills) erhalten Sie in besseren Apotheken der Städte. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Wer nach Peru reist, sollte unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, da Ausländer dort zumeist in Privatkliniken behandelt werden, können die Kosten deutlich über denen in Deutschland liegen. Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen im Ausland entstandene Kosten jedoch nur nach der deutschen Gebührenordnung erstatten. Auch die Kosten für einen Transport in Krankentransport werden nicht erstattet. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deZollbestimmungen
Gebrauchsgüter
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können bis zu einem Gesamtwert von 500 US-$ zollfrei eingeführt werden.
Lebens- und Genussmittel
Abgabenfrei können Reisende über 18 Jahre einführen: - 20 Zigarettenschachteln oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak - 3 Liter alkoholische Getränke
Peruanische ZollbehördeZollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.